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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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finitkver Zusammenstellung der Resultate der sämmtlichen Ortssteuercataster im Finanzministerio herausstellt." Diese Fassung weicht von dem diesseitigen Beschlüsse darin ab, daß nach dem Willen der ersten Kammer die Summe der Steuereinheiten zur Richtschnur genommen werden soll, welche sich ergeben wird aus der ersten definitiven Zusammenstellung al ler Cataster beim Finanzministerio, wogegen nach dem Beschlüsse der zweiten Kammer diejenige Gesammt- summe als Norm angesehen werden soll, welche sich ergeben wird aus der Summirung der bei der ersten Aufstellung der Steuercataster eingetragenen Steuereinheiten. Wahrend also die zweite Kammer einen Zeitpunkt fest setzt und genau bestimmt, wo der Abschluß der Cataster zum Be hufs der fraglichen Berechnung gemacht werden soll, gibt die erste Kammer dies lediglich in die Hand der Regierung und will nur so viel festgehalten wissen, daß wenn die Regierung den ersten definitiven Abschluß machen lasse, dieser auch zur Norm genom men werden solle. Die Deputation hält jedoch, wie gesagt, dafür, daß der er sten Kammer hierin nicht beizutreten sei, und zwar besonders aus dem Grunde, weil der Beschluß der ersten Kammer das Rech nungswesen erschweren, den Zeitpunkt der völligen Abrechnung und Entschädigung verzögern und hinausschieben, endlich auch die Wahl des Zeitpunktes zum Beginn der Berechnung und folg lich auch die Wahl der Höhe der steigenden und fallenden Steuer einheiten lediglich in die Hand der Regierung legen würde. Zu gleicher Zeit würde aber auch der einzige von der ersten Kammer hierbei zu erkennen gegebene Wunsch, nämlich der, daß diejenigen Drtssummen ausgenommen und berechnet werden sol len, welche zur Zeit des Abschlusses für die richtigen zu halten seien, durch den Beschluß der ersten Kammer gar nicht er reicht; denn die Aufstellung des Hauptcatasters für das ganze Land möchte eine so aufhältliche und zeitraubende Arbeit sein, daß während dieser Zusammenstellung doch immer wieder Verän derungen Vorkommen und daher- der Abschluß in dem Augen blicke, in welchem er fertig wird, schon nicht mehr der rich tige ist. Endlich spricht auch noch für Aufrechthaltung des Be schlusses der zweiten Kammer, daß der von ihr gewählte Zeit punkt sich möglichst demjenigen nähert, an welchen das Aufhören der Steuerbefreiung und die Entschädigung, um die es sich jetzt eben handelt, beschlossen worden ist. Mit diesen Ansichten ist auch die zweite Deputation, mit der die erste dieserhalb in Communication getreten ist, vollkom men einverstanden und man rathet daher der Kammer an: diesfalls bei ihrem früheren Beschlüsse zu beharren. Präsident 0. Haase: Es wird jetzt über diesen Punkt zu berathen und Beschluß zu fassen sein. Ich ersuche die Mit glieder, welche in dieser Angelegenheit das Wort begehren, dies zu thun. — Da Niemand das Wort begehrt, so gehe ich sofort zur Fragstellung über. Die zweite Kammer hat nach dem Be richte, und wie Ihnen bekannt ist, den S. 504 auf der 4. Zeile u. flg. von oben (s. vorstehend) ersichtlichen Zusatz angenommen. Die erste Kammer hat einen andern Zusatz zu dieser §. beschlossen, welcher ebenfalls auf derselben Seite weiter unten zu ersehen ist. Der Unterschied besteht darin, daß die zweite Kammer die Summe II. 43. der fraglichen Steuereinheiten zu Grunde legen will, welche sich ans der ersten Catasteraufstellung ergeben wird, während die erste Kammer diejenige Summe der Steuereinheiten zur Richtschnur nehmen will, welche sich aus der definitiven Auf stellung aller Cataster beim Finanzministerio Herausstellen wird. Die Deputation hat nun aus den im Berichte ersichtlichen Grün den angerathen, den Zusatz der ersten Kammer abzulehncn, und bei dem diesseitigen Beschlüsse zu beharren. Ich frage also: ob die Kammer unserer Deputation beipflichte?— Wird ein stimmig bejaht. Referent Secretair v. Schröder: Nun heißt es im Be richte weiter: Bei §. 5. ist zwar die erste Kammer dem diesseitigen Beschlüsse in Bezug auf die Paragraphe selbst beigetreten, allein sie hat auf Anrath en ihrer ersten Deputation noch zwei Anträge in der ständischen Schrift zu stellen beschlossen, und zwar 1. den: daß das Finanzministerium, sobald es die Entschädi gungsbeträge an die Lehns - und Hypothekenbehörden aus geantwortet hat, die erfolgte Verabfolgung gleichzeitig in öffentlichen Blättern bekannt machen wolle, sowie 2. daß die Voraussetzung ausgesprochen werde, daß die Lehnhöfe zu Dresden und Budissin auf den Wunsch der Betheiligten die unmittelbare Aushändigung der Entschä digungssummen an diese selbst zu bewirken nicht Anstand nehmen würden, sobald nämlich diese Aushändigung nach tz. 6 des Gesetzes zulässig sei. Die beiden Anträgen zu Grunde liegende Absicht, daß den Betheiligten sofort bekannt werde, daß die für sie bestimmten Entschädigungssummen an ihre Lehns - und Hypothekenbehörden ausgeantwortet seien, um die für sie bestimmten Beträge nach Befinden dort unmittelbar erheben zu können, erkannte die De putation an, und räth der Kammer: beiden Anträgen ihre Zustimmung zu ertheilen, wiewohl zu Vermeidung einer Härte im Ausdruck unter Vertau schung der Worte: „die erfolgte Verabfolgung" im ersten Anträge mit dem Worte: „dies". Präsident V. Haase: Es scheint auch hierüber Niemand sprechen zu wollen. Ich frage daher die Kammer: Genehmigt sie bei Z. 5 den von der ersten Kammer angenommenen Antrag des Inhalts: „Daß das Finanzministerium, sobald es die Ent schädigungsbeträge an die Lehns - und Hypothekenbehörden aus geantwortet hatdie erfolgte Verabfolgung gleichzeitig in öffent lichen Blättern bekannt machen wolle", unter der von unserer Deputation dabei vorgeschlagencn Redaction, daß die Worte: „die erfolgte Verabfolgung" wegfallen, und dafür das Wörtchen: „dies" gesetzt werde? — Wird e i n st i m m i g b e j a h t. I *
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