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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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haben davon großen Nachtheil in physischer und moralischer Hin sicht. In physischer Hinsicht hat der Geistliche einen großen Nachtheil; denn er erhält gewöhnlich nicht das beste Getreide. Dies ist vom Vater auf den Sohn so übergegangen und wird nicht ausgerottet werden können. Ich muß dabei bemerken, daß keine Regel ohne Ausnahme ist, es ist dies auch hier der Fall; aber wenn der Geistliche auch gutes Getreide erhält, so empfängt er wieder nicht das gehörige Mehl vom Müller, das hat mir ein Pfarrer selbst gesagt; denn der Müller sagt da, ja es ist Decem, es ist nicht das Korn, wie man es auf dem Markt kauft. So muß der Geistliche immer schlechteres Brod essen, wie andre Leute, die sich das Mehl beim Müller kaufen. In moralischer Hinsicht ist der Schaden Noch bedeutend größer. Was entstehen für Zer würfnisse? Ich könnte solche Zerwürfnisse anführen, ich will je doch heute noch davon schweigen, sie werden so schon noch zur Sprache kommen; wie muß dieses auf die moralischen Verhält nisse der Gemeinde einwirken? Aus dieser Hinsicht hätte die Ablösung eher sollen befördert, als aufgehoben werden, damit die Geistlichen und die Gemeinde nicht in solche Zerwürfnisse kämen; denn es wird dies jetzt von Jahr zu Jahr drückender für diejenigen werden, die nicht abgelöst haben. Sie sehen und hören von An dern, daß diese einer Zeit entgegengehen, wo die Rentenzahlung aufhört, wahrend bei ihnen die Decementrichtung bleibt, wie sie war, ohne an ein Aufhören zu denken. Der Geistliche kann bei der Ablösung nie verlieren, sondern er kann nur gewinnen in phy sischer und moralischer Hinsicht, auch ohne die Zulage von 8 und 4 Groschen. In physischer Hinsicht leidet er keinen Schaden; denn der Preis wird nach einem 14jährigen Durchschnitt ermit telt und dadurch die Ablösung bedingt. Da ihm noch die Staats regierung zusichert, das Capital zu übernehmen, mit 4 Procent zu verinteressiren und in halbjährigen Skaten zu bezahlen, wie könnte sich da der Geistliche seine Wirthschaft einrichten! Er kann, will er das Brod selbst backen, das Mehl auf ein ganzes Jahr zu rechter Zeit eknkaufen, und hat dann gewiß zu jeder Zeit gutes Mehl, oder er kaust sich das Brod, so hat er die Auswahl, wo es am billigsten oder am besten ist. In moralischer Hinsicht gewinnen beide Theile. In welches Verhältniß tritt er dann mit seinen Censiten in der Gemeinde? In ein ganz anderes, als das gegenwärtige ist, wo er auf die Finger der Bauern sehen muß, die ihm das Zinsgetreide liefern sollen. Der Naturalzehent oder Garbenzehent ist zwar ablösbar; er kann aber nur in Sack zehent verwandelt werden, und dieser ist nur durch freie Vereini gung ablösbar. Eine solche Ablösung wird aber schwerlich zu Stande kommen; denn nie wird unter diesen Umständen der Bäuerliche ohne Commiffar genug zahlen. Es ist zwar diese Ablösung nach §. 2 und 8 erlaubt, aber nicht ausführbar. Ich glaube auch gewiß, daß die Zeit kommen wird, wo der Geistliche gern ablösen würde; aber wird die Landrentenbank noch bestehen? Wird der Bauer noch mit der Hoffnung ablösen können, daß er nach 55 Jahren dieselbe Wohlthat noch genießen kann, wie An dere? Wenn das nicht ist, wird der Bauer nicht mehr ablösen wollen. Am vorigen Landtage erlaubte ich mir schon zu bemer ken, daß die Getreidepreise unmöglich in eine solche Höhe mehr kommen können, wie das früher der Fall zuweilen gewesen ist. Es stellt sich jetzt deutlich heraus, daß das nicht mehr der Fall sein kann. Wer hätte nach dem Herbste, wo die Grummeternte in manchen Gegenden ganz ausflel, die Sommerfruchternte eine ganz schlechte war, wer hätte nicht erwartet, daß die Korn- und Fleischpreise noch höher gehen würden? Und dochchat es sich ge macht. Denn nur die Furcht vor Mangel treibt in solchen Zei ten oft die Preise in die Höhe, fallen aber bald wieder. Diese Furcht ist aber verschwunden, seitdem die Chausseen und Eisen bahnen so vermehrt werden, auch die Wasserstraßen verbessert worden sind. Wassermangel hat früher auch viel zur Erhöhung der Mehlpreise beigetragen, aber auch dieser kann nicht mehr ein treten. Das Schlimme führt öfters zum Guten, Wind-, Roß- und Dampfmühlen sind entstanden. Ich weiß aus Erfahrung, was die guten Wege für Einfluß auf die Preise haben; in Bres lau war der Heupreis vor Furcht des Mangels sehr hoch gestie gen, und siel wegen häufiger Zufuhr aus Polen an einem Markt tag um 1 Thlr. Ja selbst das Viehfutter hat in neuerer Zeit Veränderung und Verbesserung erfahren müssen, so daß auch da bei der Mangel sich leichter wird übertragen lassen; Alles wirkt daraufhin, daß so hohe Preise nicht mehr eintreten können. Abg. Haden: Das Gesetz vom 14. Juli 1840 ist bei den meisten Landbewohnern als eine wahre Trauerbotschaft ausge nommen worden. Veranlaßt wurde dasselbe dadurch, daß sich mehre Geistliche durch die Ablösung des Getreidedecems benach- theiligt glaubten, weil im Jahre 1839 der Getreidepreis zufällig etwas höher stand, als sich durchschnittlich die Marktpreise be rechnet hatten. Die hohe Staatsregiernng wollte zwar, es sollte das Ablösungsgesetz in diesem Punkte nicht rückgängig gemacht werden; um aber dem Lamento der Geistlichen ein Ende zu ma chen, schlug sie vor, es möchte ein nicht unbedeutender Zuschuß I>r. Scheffel aus Staatsmitteln bewilligt werden. Diese Be lastung ist soweit erfolgt, als die Ablösungen vollendet waren. Man fand aber ständischerseits, daß die Belastung für die Staatskasse zu groß sein würde, wenn dieser Zuschuß auf das gesammte Zinsgetreide der Geistlichen gegeben werden sollte, und auf diese Weise wurde das Gesetz gegeben. In dem vor liegenden Berichte sagt die Deputation unter 1 und 2, daß die Geistlichen und Schullehrer bei den für den Decempflichtigen milden Bestimmungen des Ablösungsgesetzes rücksichtlich der gesetzlichen Abzüge durch die Ablösung in Nachtheil kommen müßten. Ich getraue mir, das Gegentheil zu behaupten, und zwar aus dem Grunde, weil aus dem ganzen Ablösungsgesetze für den Verpflichteten mildere Bestimmungen hervorgehen, als die sind, welche bei Ablösung des Zinsgetreides stattstnden; denn das Verhältniß eines Scheffels Zinsgetreide zu dem des marktfähigen wird durch 5 Procent nicht ausgeglichen, es ist dieser Abzug viel zu ge> ing. Es sitzen in diesem Saale viele zinsberechtigte Rittergute besitzer, und ich provocire diese Herren, sich darüber auszusprechen, ob sie durch die Ablösung des Zins getreides verloren haben? In einem gleichen Verhälmiß stehen die Geistlichen. Zu 3 stellt die Deputation nicht in Abrede,
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