Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
daß Collisionen zwischen den Geistlichen und Gemeinden wegen des Zinsgetreides entstehen könnten; sie glaubt aber, daß beide Th eile sie vermeiden würden. Das wäre allerdings zu wün schen; ich befürchte aber nur, daß durch das Gesetz vom 14. Juli 1840, wornach die Ablösungen rückgängig gemacht worden sind, dem Blute der Censiten eine tüchtige Portion Galle beigemischt worden ist. Zu 4 verkennt die Deputation nicht, daß für die Güter derjenigen, welche bis zum 11. Juli 1840 abgelöst ha ben, ein höherer Werth in Aussicht gestellt sei, und sagt, daß diejenigen, welche bis dahin nicht abgelöst hätten, es sich selbst zuschreiben müßten, wenn sie verabsäumt, einen gleichen Vor- theil sich zu verschaffen. Wahrscheinlich ist der geehrten Depu tation unbekannt, daß mindestens ein Jahr vorher eine Verord nung vom Cultusministerio erschienen ist, wodurch alle derarti gen Ablösungen sistirt wurden. Nun scheint es mir zwar, daß dieses Ministerium nicht competent war, durch eine derartige Verordnung in das Rad der Gesetzgebung hemmend einzu greifen, da dasselbe in diesem Falle nur als die höchste Behörde einer Partei anzusehen war; allein wer den Gang der Ablösun gen bei Geistlichen und milden Stiftungen kennt, wird auch zugeben, daß es ganz in der Hand dieser Behörden lag, die Ablösungen so lange aufzuhalten. Ich muß sonach wenig stens den Vorwurf der Saumseligkeit, welchen die Deputa tion deü Censiten gemacht hat, aus diesen Gründen zurück weisen. Die Deputation sagt weiter, daß den Censiten die Möglichkeit gegeben sei, auf dem Wege der freien Vereinigung die Ablösung zu Stande zu bringen. Mir ist ein derartiger Fall in prsxi-noch nicht vorgekommen, und ich glaube auch, daß es nicht so leicht geht, es wäre denn, daß die Censiten sehr hohe Ge bote eröffneten, außerdem wird, wenn nicht der Pfarrer, doch die Kircheninspectionen, die Kreisdirectionen und am Ende das hohe Ministerium des Cultus selbst Bedenken tragen. Diese Behaup tung ist nicht zu kühn; denn es wurde ja in derartigen Ver handlungen von den Actoren dieser Lehne stets behauptet, daß der gesetzliche Abzug von 5 Procent auf den geistlichen Decem keine Anwendung leide. Demnach sehe ich nicht ein, warum das Gesetz vom Jahre 1832 nicht wiederhergestellt werden könnte; denn der Grund, welchen die Deputation wegen der vom Staate bezahlten Kosten aufstellt, daß solche bei dem Wiedereintritt der frühern gesetzlichen Bestimmungen offenbar vergeblich aufgewen det sein würden, ist bald zu erledigen, denn die gesammten Acten der sistirten Ablösungen sind noch vorhanden, und wären die Ab lösungen fortgegangen, so würden die Betheiligten ebenfalls die Kosten haben bezahlen müssen. Es wird sich sonach wohl Nie mand weigern, wenn die Ablösungsverhandlungen wieder ausge nommen werden, die Kosten nachträglich zu restituiren. Dieser Kostenpunkt ist für mich sonach gar kein Grund, daß man des halb ein Gesetz fortbestehen lassen will, was dem Geiste des se gensreichen Ablösungsgesetzes so sehr zuwiderläuft. Denn sind die in diesem letztem Gesetze aufgestellten Principien, wonach der Werth des Getreides ermittelt werden soll, richtig, so braucht man kern besonderes Gesetz für die Geistlichen; sind sie aber un richtig, so beklage ich die Rittergutsbesitzer und andere Zinsbe- rechtigke, die dadurch benachtheiligt worden sein müssen. Sonach kann ich für das Deputationsgutachten nicht stimmen. Secretair v. Schröder: Der Abgeordnete, der eben sprach, erwähnte, daß das Cultusministerium die Ablösungen hinsichtlich des geistlichen Decems sistirt habe, und es also daher käme, und nicht Schuld der Verpflichteten sei, daß so wenig Ablösungen zu Stande gekommen seien. Dem muß ich aber doch entgegensetzen, daß'die Verordnung wegen Sistirung jener Ablö sungen nur kurze Zeit, ich glaube, nur einige Monate, bestand und dann wieder zurückgenvmmen wurde. Allein es hat auch keine Ablösungsbehörde, namentlich nicht die hohe Generalcom- misflon anerkannt, daß in Folge dieser Verordnung die Verhand lungen sistirt werden durften. Es ist vielmehr den Betheiligten jedesmal ausdrücklich die Erklärung abverlangt worden, ob sie sich die gewünschte Sistirung gefallen lassen wollten, oder nicht. Haben sie sich diese nicht ausdrücklich gefallen lassen, so ist der Actor mit seinem Anträge stets abgewiesen worden. Ich glaube also nicht, daß diese Verordnung ein Grund gewesen ist, warum die Ablösungen in den frühern Jahren nicht erfolgt seien. Abg. H ad en: Diese Entgegnung ist factisch richtig, auch mir das Verhältniß in der Art bekannt; allein daß die Actoren und die Kircheninspectionen die Ablösungen nicht gefördert ha ben, ist mir auch bekannt. Referent Abg. Klien: Im Allgemeinen muß ich bemer ken , daß die Deputation nicht Veranlassung hatte, auf das Ab lösungsgesetz wieder zurückzukommen. Wenn man das hätte thun wollen, so hätte man auch untersuchen müssen, -ob die Grundsätze in Bezug auf die geistlichen Zehnten nach dem Ablö sungsgesetze die richtigen gewesen wären, und ob man nicht den geistlichen Zehnten aus besonder» Rücksichten hätte ausschließen müssen, da das Verhältniß hier ein ganz anderes ist, als bei den Rittergutsbesitzern. Wenn ferner der Abgeordnete gesagt hat, die Abzüge wären nicht lästig, so muß ich bemerken, daß auch die geringsten die Geistlichen benachtheiligen. Es ist bei der Ablö sung noch eine andere Last zu berücksichtigen. Wenn der geist liche Decem blos auf die Consumtion berechnet ist, und der Geist liche blos die Rente bekommt, daher zur Marktstadt fahren muß, um sich das Getreide wieder zu kaufen, so entsteht hierbei ein offenbarer Nachtheil. Wenn ferner bei dem dritten Punkte der geehrte Abgeordnete die Hoffnung der Deputation, daß sowohl hinsichtlich der Geistlichen als der Grundbesitzer Collisionen ver mieden würden, nicht getheilt hat, weil er in der Meinung steht, daß seit 1840 derartige Falle eingetreten seien, so hat die Depu tation darauf nicht Rücksicht nehmen können, weil sie glaubt, daß die ganze Sache nicht ein Gegenstand sei, um die Galle ein treten zu lassen. Weiter habe ich vor der Hand Nichts zu bemer ken. Nur im Allgemeinen will ich noch erwähnen, daß es sich nicht blos um Kostenrestitution handelt, sondern auch um die Gewährung der Spitzen für die Geistlichen und resp. um die acht und vier Groschen pro Scheffel. Wie wollen wir dieses Verhältniß ausgleichen? Es ist nicht genug, daß die Kosten wieder an den Staat erstattet werden, sondern es entsteht selbst unter den Geistlichen an und für sich eine Ungleichheit.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder