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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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welche mich vermögen, gegen die Votirung einer Adresse zu stimmen. Abg. v. Zezschwitz: Wenn ich mich zu der Meinung bekenne, daß eine Adresse nicht nützlich und rathsam sei, so ist mein Hauptmotiv, daß die geehrte Kammer durch eine Adresse ihren künftigen Berathungen und Beschlüssen möglicherweise vorgreifen könnte. Im Laufe des Landtags gelangen so manche schriftliche und mündliche Mittheilungen von Motiven der Staatsregierung an uns; die Deputationen erstatten uns Berichte; im Schooße der Kammer finden Discussionen statt. In Berücksichtigung dessen ist es wohl denkbar, daß die Ansich ten einzelner Kammermitglieder modisicirt, ja geändert werden könnten; daß bei den einzelnen Gegenständen die Majorität sich anders Herausstellen könnte, als im Fall einer Adresse. Wenn ich nun bedenke, daß die geehrte Kammer durch Mehrheit der Stimmen sich in der Adresse über wichtige Gegenstände aus sprechen würde, die Majorität aber im Laufe des Landtags, wenn die Discusfion stattft'ndet, sich möglicherweise anders ge stalten könnte, so würde dies auffallend sein, und einen eigen- thümlichen Eindruck innerhalb und außerhalb der Kammer machen. Dies sind die Motive, warum ich mich gegen eine Adresse erkläre. Abg. Braun: Ich trete dem Anträge des Abg. Todt vollkommen bei. Ich würde denselben selbst gestellt haben, wenn er ungestellt geblieben wäre. Man hat Zweifel über den > Character der Adresse aufgeworfen. Die Adresse ist ein Au s - i druck der öffentlichen Meinung des Volks. Die 1 Repräsentanten des Volks sollen diese Meinung wiedergeben, i Dazu dient die Adresse als Antwort auf die Thronrede. Zu ' welcher Zeit aber wäre dieser Ausdruck passender, als bei Anfang i des Landtages, zu' einer Zeit, wo die Geschäfte der Kammer 1 nicht so dringend sind, daß sie sich nicht einige Zeit abmüßigen i könnte, um die Adresse zu berathen. Ich glaube, daß dieser z Grund auch gegen den Einwand spricht, als ob dadurch unnö- t thiger Zeit- und Kostenaufwand entstehe. Ich theile diese An- i sicht nicht. Man hat eingewendet, daß eine Adresse nur für < größere Staaten passe, um politische Glaubensbekenntnisse ab- s zulegen, Ministerien zu stürzen, überhaupt politische Effecte zu i erzielen. Das scheint aber nicht begründet. Wenn man auf die constitutionellen Staaten Deutschlands Rücksicht nimmt, so j findet man diesen Gebrauch in den meisten, ob sie gleich nicht zu t den größern zahlen. Die Adresse ist nicht allein bestimmt, Lob c und Tadel allein auszusprechen, sondern auch die Wünsche und § Ansichten, die Hoffnungen des Volks zu erkennen zu geben, c Deshalb scheint sie geeigneter, als Petitionen. Petitionen neh- t men mehr Zeit in Anspruch, sind mit größern Umständen ver- c bunden, als die Adresse, und unterbleiben daher öfters, selbst in r Fällen, in denen sie nöthig wären. Es ist ferner eingewendet l worden,' daß durch die Adresse die einzelnen Kammermitglieder t und die Kammer im voraus sich selbst bünden; allein wenn c ein Mitglied der Kammer bei der Adresse mit votirt, so wird i seine Ansicht nicht für die Zukunft gefangen genommen. Es r r bleibt ihm stets frei, sein Votum nach den veränderten Verhält nissen abzugeben; und wenn man sagt, die Kammer prajudicire l sich, gebe ihr Urtheil für die Zukunft gefangen, so scheint mir . das, wenn es wirklich der Fall, kein großes Unglück zu sein. Ich glaube, die Kammer muß eine feste Richtung nehmen. Oder ziehen Sie eine Kammer, welche schwankt wie ein Rohr, der vor, welche auf feste Principien fußt? Man hat ferner geäußert, es sei dieser Gebrauch aus Frankreich zu uns gekommen, und Frankreich sei das Land, das in seinen gegenwärtigen Verhält nissen schwerlich als Beispiel der Nachahmung aufgestellt wer den könne. Ich habe aber erstens von einer derartigen Aeuße- rung nichts gehört, und zweitens ist diese Ansicht falsch. Der Gebrauch der Adresse stammt nicht aus Frankreich, sondern aus England, dem Lande, wo die bürgerliche Freiheit ein Asyl fand, als sie längst schon auf dem Continente untergegangen war. Die Adresse ist ein Zubehör des Constitutionalrs- mus. Nehmen Sie dieses Beiwerk auf in den Organismus Ihrer ständischen Berathungen; Sie Pflegen damit das konstitu tionelle Princip, dem Sie Ihre gegenwärtige Versammlung verdanken; Sie tragen damit zu seiner Ausbildung bei! — Abg.Brockhaus: Ich habe den Antrag desAbg.Todt unterstützt, obgleich ich mit den Motiven, wie er sie vorgebracht hat, nicht ganz einverstanden bin. Ich sehe allerdings die Nach theile einer Adresse, welche einige Redner angeführt haben, nicht ein, und namentlich scheint mir, was von Zeit- und Kostenauf wand erwähnt worden ist, da höchst unbedeutend, wo es sich um so wichtige Angelegenheiten handelt. Die Vortheile scheinen mir indessen auch nicht so erheblich. Wenn die Adresse nicht blos eine Umschreibung der Thronrede sein soll, wie es allerdings ge wöhnlich der Fall ist, so müssen wir gleich zu Anfang des Land tags über eine Menge von Verhältnissen uns äußern, zu denen uns die nöthigen Unterlagen fehlen; wir sprechen über Vergan genes und Zukünftiges ab, und verpflichten uns schon im voraus, was große Bedenken haben kann. Ich glaube, daß es auch andere Mittel gibt, um unsere Wünsche und Beschwerden an den Thron gelangen zu lassen, sei cs auf die in der Landtagsordnung vorge schriebene Weise, sei es, daß uns wenigstens Preßfreiheit für in nere Angelegenheiten bewilligt werde. Indessen, was die zweite Kammer betrifft, so muß ich bemerken, daß die Form, in welcher jetzt der Präsident der ersten Kammer auf die Thronrede antwor tet, mir wenig zweckmäßig scheknt;°sie ist eine Erinnerung an die alte ständische Form und nicht passend für die neue Verfassung. Was der Präsident der ersten Kammer früher und gestern ge äußert hat, damit bin ich vollkommen einverstanden, und glaube, daß man sich nicht auf taktvollere Weise äußern könne. Aber die ganze Einrichtung ist so, daß sie nicht länger Bestand haben kann, und die provisorische Landtagsordnung, die ohnehin schon allzu lange provisorisch ist, muß in dieser Beziehung abgeandert wer den. Wir haben in dem jetzigen Präsidenten der ersten Kammer einen Redner, der sich ganz angemessen ausdrückt; aber ein zu künftiger Präsident der ersten Kammer kann sich auch unange messen aussprechen, und dann thut er es nicht allein für seine
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