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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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SOI ter diesen Umständen ist mir Nichts übrig geblieben, als mich für das Gutachten der Deputation zu erklären. Staatsminister v. Wietersheim: Ein einziges Wort zur Berichtigung. Wenn der geehrte Abgeordnete den Ausdruck Zehnten aufgefaßt hat, und daraus herleitet, daß es eine ver haßte Abgabe sek, daß sie auf dem Rohertrag laste, so muß ich erinnern, daß von den Leistungen an Geistliche der Ausdruck Zehnte ganz uneigentlich gebraucht wird. Was den Sackzehn ten betrifft, so besteht dieser ost in einer ganz geringen Leistung von einigen Metzen oder Scheffeln, die nicht im Verhältnisse zu dem Ertrag eines Gutes stehen. Was aber den Natural- oder Fruchtzehnten betrifft, so findet in wenig Parochieen das Ver- hältniß statt, daß wirklich der zehnte Theil entrichtet wird. Ueberhaupt kommt der Fruchtzehnte im hiesigen Lande nur sehr wenig vor, fast bloß in dem Kheile, der an das Herzogthum Altenburg grenzt. Auch besteht er oft nicht in der IO., sondern in der 20. und 30., Garbe, und der wahrhafte nachtheilige Zehnte, der von dem Rohertrag entrichtet wird, bleibt nach dem Gesetz ablösliche . Abg. Oberländer: Durch diese Erklärung des Herrn Staatsministers wird meine für den ländlichen Grundbesitz aus gesprochene Befürchtung und Trauer zwar gemildert, aber nicht aufgehoben. Abg. Meise l: Ich kann mich nur für den Antrag der Deputation erklären, und bin in meiner Ansicht durch das, was die drei Abgeordneten, die zuerst sprachen, befestigt. Ist näm lich Ungerechtigkeit entstanden durch das Gesetz vom 14. Juli 1840, so haben es die Gemeinden, die nicht abgelöst haben, sich selbst zuzu schreiben, daß sie nicht von einem frühem Vor theile Gebrauch gemacht haben. Wenn der Abg. Scholze zwar behauptet hat, es sei dieses durch ein gewisses Mißtrauen ent standen, weil die Landbewohner geglaubt haben, es sei zu ihrem Nachtheile,, wenn eine Neuerung entstünde, so begreife ich nicht, wie es möglich war, daß man sich in drei Jahren hat leichter überzeugen können, als früher in acht Jahren. Da durch, daß angeführt worden ist, es habe ein solches Mißtrauen geherrscht, was aber sich jetzt beseitigt, geht klar hervor, daß die Landbewohner eine Klage, wie sie früher stattgefunden hat, nicht mehr ertönen zu lassen Ursache haben. Ob dies in gleicher Maße mit den Geistlichen der Fall ist, lasse ich dahingestellt. Wenn aber behauptet wird, und wenn man vorzüglich sehr eifert, daß das Gesetz von 1840 ja aufgehoben werden soll, so möchte man annchmen, es sei, wie auch schon ausgesprochen worden ist, zum Nachthell der Landbewohner, folglich zum Vor- thekl der Geistlichen. Ist das der Fall nun, so dürste wohl be hauptet werden, man hat eingesehen, daß eine Ungleichheit durch das Gesetz von 1832 herbeigeführt worden, und man hat die wieder zu beseitigen gesucht. Es ist den Geistlichen wohl nicht zu Theil geworden, daß sie durch die Gesetzgebung, seit die Verfassung eingetreten ist, eine große Erleichterung erlangt haben. Man gönne ihnen, wenn durch das Gesetz von 1832 ihnen eine Erschwerniß aufgelegt worden ist, daß sie von 1840 an wieder beseitigt worden ist. Uebrigens aber wenn dargestellt. wurde, daß es ja für die Geistlichen viel vortheilhafter sein müsse, wenn abgelöst werden könnte, so glaube ich, es wird die freie Uebereinkunft um so leichter stattfinden können. Diese ist nicht ausgeschlossen, und es dürften nur die Gemeinden sich be mühen, entgegen zu kommen, die Geistlichen werden, wenn es in ihrem Vortheile liegt, recht gern die Hand bieten, und es scheint mir die Sache zu Jedermanns Genügenheit aufgelöst werden zu können. Abg. Scholze: Der verehrte Abgeordnete meinte, daß nunmehr die Bäuerlichen in drei Jahren so viel gelernt hätten, wie früher in acht Jahren. Dem kann ich aber nicht beistimmen. Die Rechnung stellt sich ganz anders; denn die drei Jahre müssen zu den acht Jahren hinzugerechnet werden, und das macht elf. In diesen elf Jahren sind sie nun dahinter gekommen, daß sie einsehen, welche Nachtheile ihnen dieses Gesetz von 1840 zuzieht. — Eine Bemerkung muß ich mir noch erlauben. Der Herr Staatsminister meinte, daß der Decem zu den Parochiallasten gehörte. Das werden sich die Bauern aä uotam nehmen, nun werden sie Alle wünschen, den Decem den übrigen Parochial lasten beizuzählen, denn es steht auch in dem Parochialgesetz, wenn Rittergutsbesitzer ein Vermächtniß zu zahlen haben, so dürfen sie dieses auch den Parochiallasten beizählen; das werden die Bäuerlichen auch benutzen wollen. Dann wurde von der freien Uebereinkunft bemerkt, daß diese ja immer noch eintreten könne. Ich habe es aber schon einmal bemerkt und muß es noch einmal bemerken, daß ich wohl glaube, daß kaum eine wird zu Stande kommen, denn wem würde dann der Bäuerliche genug geben? Und wenn er in soviel Behörden, wie diese, herumge schickt werden soll, da wird cs nicht möglich fein, wenn der Preis durch keinen Commissar ausgemkttelt werden darf. Abg. Haden: Zur Widerlegung. Der Herr Staatsmi- nister erklärte vorhin, daß überhaupt lieber Körner gegeben wür den, als baares Geld. Das Staatsministerium erklärt auch noch, daß Saatkörner gegeben werden müßten; davon ist mir aber Nichts bekannt, in den älter» Matrikeln oder geistlichen Schrif ten steht allerdings Saatkörner. Was versteht man darunter? Soll das Samen sein? Da haben Behörden anders entschieden, denn der gesetzliche Abzug von 5 Procent findet jedesmal statt. Wenn ferner der Herr Minister sagte, daß solche freie Vereini gungen wohl zu Stande kommen würden, so habe ich in meiner ersten Rede schon dargethan, daß sie nur mit großen Bewilligun gen zu Stande kommen werden. Der Abgeordnete Messet meinte, daß, wenn das Gesetz ein Nachtheil für die Landbewoh ner wäre, so wäre es ein Vortheil für die Geistlichkeit. Allein, meine Herren, der Nachthcil liegt nicht in dem Liefern, sondern mehr in der Überweisung der Renten an die Landrsntenbank; es liegt darin, daß den Censiten die Möglichkeit derUeberweisung benommen ist, und dadurch geht ein Nachtheil für sie hervor. Es ist sehr richtig von meinem Nachbar bemerkt worden, daß dieje nigen im Nachthell gegen die übrigen Censiten stehen, die bereits abgelöst haben. Was weiter von dem Zuschuß gesagt worden ist, so läßt sich wohl ein Auskunftmittel treffen, wenn es in fer nerweite Berathung kommt, und der Zuschüsse, die bereits aus
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