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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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die Regierung, solchen zu dem ihrigen machen und bei der zwei ten Kammer zur Annahme empfehlen zu müssen, wo er denn auch, nach lebhafter Debatte, mit nicht großer Majorität angenommen wurde. Die ständische Beistimmung kam an die Regierung, und die Maßregel wurde nun verfassungsmäßig zum Gesetz, sodaß von irgend einer damit begangenen Ungerechtigkeit nicht die Rede fein kann, da ja in einem konstitutionellen Staat jedes neue Ge setz sofort zum neuen Rechte wird, und ein starres Festhalten am Bestehenden mit dem konstitutionellen Princip überhaupt nicht im Einlaut stehen würde. Bedenke ich aber auch, daß die da mals festgestellten Bestimmungen folgende wesentliche Vortheile gewähren: daß die gesammte Geistlichkeit in ungestörtem Besitz eines wesentlichen Lebensbedürfnisses verbleibt, daß die eigent lichen Agriculturintereffen durch die gestattete Verwandelung der Garben in Körnerzehnten vollständig berücksichtigt sind, der Staatscasse eine neue, fortdauernde jährliche Ausgabe von 25 — ZV,000 Zchlr. erspart wird, daß die wohl nicht unbegründete Befürchtung, es könnte durch eine Vermehrung der Landrenten scheine um eine Summe von mehr als 3,000,000 Lhaler de ren Cours herabgedrückt werden, sich völlig beseitigt finden, und -aß endlich das Kultusministerium mit der Mühe und Gefahr einer neuen großen Capitalverwaltung nicht belastet wird, so kann wohl kein Zweifel darüber vorwalten, daß eine Maßregel, aus der solche Resultate hervorgehen, auch noch heute für eine zweckmäßige und wohlthätige zu halten ist, und daß die kleine, damit für die Grundbesitzer verbundene Unbequemlichkeit, statt der Geldrente eine Naturalrente zu geben, unter Berücksichti gung jener hohem Interessen, unbeachtet bleiben mußte. Wenn es von einigen bäuerlichen Grundbesitzern als eine Härte der er schwerten Ablösung geltend gemacht wurde, daß dadurch das Wohlthätige der Landrentenbank und der Amortisation verloren gehe, so kann ich auch damit nicht einverstanden sein , und halte mich zu einem Urtheil befähigt, da ich selbst Grundbesitzer und nicht blos Körner-, sondern selbst Garbenzehntpflichtiger bin; die erstere Abgabe kann nicht als Last, ja selbst als eine Bequem lichkeit gelten, wenn das Getreide erst auf einer entfernten Markt stadt verwerthet werden muß; und was die Amortisation an langt, so kann es einem erfahrenen und umsichtigen Land- und Hauswirth nicht an Mitteln fehlen, die der Landrentenbank zu machenden Amortisationszahlungen zur Verbesserung seiner Be sitzung, seines Kapitalvermögens, seines Mobiliars oder sonst zu verwenden, so daß es ganz Sache seiner Willkür ist, jede Ersparniß ebenso nutzbar zu machen, als es bei der Ablösung durch die Landrentenbank geschehen sein würde. Wenn dann überhaupt auf das Wünschenswertste einer völligen Aufhebung dieser Verhältnisse zwischen den Geistlichen und Grundbesitzern hingewiesen wird, so glaube ich dagegen folgende Betrachtung geltend machen zu müssen: daß eine völlige Aufhebung und Be seitigung der frühem Verhältnisse zwischen Frohnpflichtkgen und Rittergutsbesitzern herbeigeführt werde, ist ohne Frage wün schens- und empfehlungswerth, wie dies denn auch durch die wohlthätige Einrichtung der Landrentenbank bezweckt und voll ständig erreicht wird. Ob es aber dem wahren Besten der Ge ¬ il. 43. meinde förderlich und angemessen sein kann, das Verhältnis zwischen den Geistlichen und Kirchkindern ebenso auflockern und auflösen zu wollen, das muß ich auf alle Weise leugnen, da im Gegentheil das Fortbestehen einer gegenseitigen Verbindlichkeit und Gefälligkeit und eines eigentlich-patriarchalischen Verhält nisses gewiß für Beider Wohlergehen das Dienlichste ist. Noch frage ich zum Schluß, wer denn wohl im Lauf der vergangenen 12 Jahre mehr begünstigt worden ist, ob der geistliche Stand oder der des bäuerlichen Grundbesitzes? Von Landtag zu Land tag erhielt letzterer neue Vorrechte und neue Vortheile, und ich freue mich darüber, weil ich in diesem Stande eine Hauptstütze des Staates erblicke. Allein wenn unsere protestantische Geist lichkeit währenddessen gleicher Begünstigungen sich nicht erfreute^ ja im Gegentheil in Folge eines erst kürzlich gefaßten Beschlusses mit einer sonst nicht vorhandenen Abgabe beschwert wurde, so kann ich nicht wünschen, daß dieser Stand auch bei der vorlie genden Frage benachtheiligt werden möge. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstanden, daß die Debatte über diesen Gegenstand geschlossen wird ? — Allgemein Ja. ' Präsident v. Haase: Ich weiß nicht, ob der Herr Refe rent noch Etwas zu bemerken hat. Referent Abg. Klien: Ich habe dem Nichts hinzuzusetzen; denn was den Hauswald'schen Antrag betrifft, so hängt er mit dem Deputationsgutachten so genau zusammen, daß, wenn die ses angenommen wird, auch er für abgelehnt zu betrachten ist. Präsident v. Haase: Ich werde im gegenwärtigen Falle durch Namensauftuf abstimmen lassen. Die Deputation hat angetragen, die betreffende Petition auf sich beruhen zu lassen. Bei dem jetzt folgenden Namensaufruf antworten von den 65 anwesenden Mitgliedern mit Ja: Vicepräsident Eisenstuck, Secretair I). Schröder, Secretair Rothe, die Abgg. Poppe, Lzschucke!, KlieN, B raun, Eckhardt, v. SchönfelS, aus dem Winkel, IX von Mayer, Grimm, Leuner, Brockhaus, Oberländer, Görnitz, v. Besch Witz, von Jezschwitz, mit 3 IX Platzmann, Sachße, v. Gablenz, Rahlen deck, Weisel, 0. Geißler, Püschel, Hensel, Klinger, Döhler, von der Planitz, von der Beek, Todt, Zische, v. Thielau, Schumann und Präsident IX H a a se.
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