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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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di« Abgg. Speck, Vogel, Pfeiffer, Frrnzrl, Reydel, Thümer, Oehme, SteUv. Leich mann, Wehle, Simon, Othmigen, Ludwig, Römer, Schwade, Gruhle, Nein- Stellv. Georgi aus Zschorlau, Erchenbrrcher, Kokul, von Oppel, Sahrer v. Sahr, Stellv. Serre, Zimmermann, Scholze, Stellv. Scheithauer, Haden, Hauswald, Stockmann, Geyler, Siegert und Miehle. Den wiedereintretenden Herren königl. Commissarien wird das Resultat der Abstimmung von dem Präsidenten bekannt ge macht, nach welchem 35 Mitglieder mit Ja und 30 mit Nein geantwortet haben. Präsident v. Haase: Einer Abstimmung weiter bedarf es nicht; denn es kann kein Bedenken Vorhandensein, die Petition annoch an die erste Kammer gelangen zn lassen. — Wir kom men nun auf den Bericht der vierten Deputation, die Beschwerde des Advocat Müller betreffend. Der Abg. Häntzschel hat das Referat. Abg. a. d. Winckel: Bei dieser Gelegenheit erlaube ich , mir eine Bemerkung. Der Herr Referent hat zugleich eine Pe tition von dem Advocat Rumpelt. Es ist in der Deputation beschlossen worden, über diese Petition keinen schriftlichen Bericht zu machen, und ich trage daher darauf an, daß der Herr Referent, nachdem gegenwärtiger Bericht berathen sein wird, einen münd lichen Vortrag über die Rumpelt'sche Petition erstatte. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit diesem Vor schläge des Herrn Vorstandes der Deputation einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Häntzschel (von der Rednerbühne aus): Der Bericht der vierten Deputation, die Beschwerde des Advocat Müller betreffend, lautet folgendermaßen: Der von der juristischen Praxis removirte Advocat Frie drich Wilhelm Müller zu Dresden bat in mehren an die letzte Ständeversammlung von 1839 bis 1840 gerichteten Schriften um Verwendung für ihn wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die erste Kammer, welche sich damals der Berathung der in formeller Beziehung begründeten Beschwerde unterzog, wies jedoch Müllers Gesuch als ungeeignet zurück, in der zweiten Kammer aber konnte dieselbe wegen herannahenden Landtags schlusses nicht berathen werden. Bei gegenwärtigem Landtage hat nun Müller, welcher der malen , wegen in neuerer Zeit sich zu Schulden gebrachter Ver gehen im Landesgefängniß zu Hubertusburg siebenmonatliche Gefängnißstrafe verbüßt, zunächst an die zweite Kammer mit der dreifachen Bitte sich gewendet: 1) alle seine Angelegenheiten, und namentlich auch die neuerlich wider ihn vor dem Stadtgerichte zu Dresden verhängteUntersuchung wegendes unglücklichen Andreas- nachttraums, sorgfältig zu revidiren und zu prüfen, 2) seine Reklamation vom vorigen Landtage, sowie auch die jetzige den öffentlichen Blättern wörtlich einzuverlei ben, und 3) seine baldige Freilassung aus dem Landesgefängnisse zu Hubertusburg zu bewirken. Die vierte Deputation, an welche Müllers Reklamations gesuch vom II. November 1842 zur Begutachtung abgegeben wurde, hat dessen frühere Beschwerde für formell begründet eben falls erachten müssen, und nachdem ihr durch Vermittelung des hohen Gesammtministerii 29 verschiedene, wider Müllern theils vor den Justizämtem zu Moritzburg und Frauenstein, theils vor der Stadtpolizeideputation und dem Stadtgerichte zu Dresden ergangene Acten vorgelegen haben, sich der Prüfung der Müller- schen Beschwerden auch in materieller Hinsicht unterzogen. Sie theilt daher jetzt der geehrten Kammer über die Sach- bewandtniß Folgendes mit: Im Jahre 1831 wurden wider gedachten Müller, welcher damals das Amt als Justitiar zu Radeburg bekleidete, so viele und so gewichtige Beschwerden erhoben, daß sich die höchste Be hörde bewogen fand, wider ihn durch den hierzu mit kommissa rischem Auftrag versehenen Justizbeamten zu Moritzburg eine förmliche Untersuchung einleiten zu lassen. Nach den gegen ihn erhobenen Anklagen wurde ihm vornehmlich eine mangelhafte Fürsorge für das Archiv, die Unterschlagung von anvertrauten Geldern, ein ungebührliches Sportuliren, Vernachlässigung seiner amtlichen Geschäfte, Pflichtwidrigkeit in Ausübung seiner Amts-, Unordnung in Kassengeschäften, Illegalitäten beim De positenwesen uns Mangel an der erforderlichen Rechtskenntniß zur Last gelegt, und obwohl derselbe im Laufe der Untersuchung manche dieser Beschuldigungen zu entkräften oder doch theil- weise in ein milderes Licht zu stellen vermochte, so hatte doch diese Untersuchung Müllers Entsetzung von der aufgehabten richter lichen Function und im ersten, am 1. Marz 1832 eröffneten Ur- thel die Zuerkennung einer dreimonatlichen Gefängnißstrafe zur Folge, indem er nach solchem wenigstens nicht von dem Ver dachte freigesprochen werden konnte, an einer vonseinem Schwa ger und Amanuensis verübten Unterschlagung von Geldern, wenn auch nur entfernten Antheil genommen zu haben. Ebendermaßen blieb ihm die Unterschlagung eines kleinern Depositi, die Unordnung des Depositenbuchs und die Annahme eines Geschenks in seiner richterlichen Function zur Last gestellt. In dem zweiten, am 26. Juli 1832 eröffneten Erkenntniß wurde diese Strafe indeß in Rücksicht der vorgebrachten Excul- pationsmomente auf eine sechswöchentliche und, dafern er durch ein ihm zugebilligtes Purgatorium sich von dem Verdachte der Unterschlagung des betreffenden Depositi reinigen würde, auf eine vierwöchentliche Gefängnißstrafe, ja auf erstattete dritteDe- fension in dem am 15. März 1834 publicirten Urthel sogar auf 14 Lage herabgesetzt, und des Königs Majestät geruhte endlich unter dem 8. October 1834, Müllern auch diese Strafe zu er lassen, wodurch die Ablegung des zuerkannten Eides überflüssig ward. — Könnte man nun auch ndch diesem Ergebniß der ekngeleite- tcn Untersuchung annehmen, daß Müller in jeder Beziehung ge rechtfertigt erscheine und dieser Vorgang in durchaus keinen Be tracht bei seiner sonstigen Beurtheilung zu ziehen sei, so hat der selbe doch bei den spatem, wider ihn anhängig wordenen Po lizei-Denunciations- und Criminaluntersuchungen sich keines wegs rechtfertigen können; cs ist derselbe vielmehr I) wegen ungebührlicher Schreibart und ehrenkränkender Herauslassungen gegen das Stadtgericht zu Dresden durch Er kenntniß vom 14. Mai 1834 mit 20 Lhlr. Strafe;
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