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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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HieÄci ist in Berücksichtigung zu ziehen, daß der Mieth- rrtrag der Gebäude an 14,227 Khlr. 13 Ngr. d Pf. lediglich Folge der aufs Höchste gespannten Miethzinsen ist und minde stens für die Sicherheit eines Darlehns ein genügendes Anhalten nicht geben kann, indem das Fallen oder Steigen dieser Mieth- preise den Zertconjuncturen sehr unterworfen ist, auch Niemand mehr auf ein Gebäude borgt, als wie hoch dasselbe in der Jm- mobiliarbrandcasse versichert ist oder mindestens nur bis zurHälste des Werths. Capitalifirt man den Miethertrag der Gebäude für sich ebenfalls mit dem fünfundzwanzigfachen Betrage, so ergibt sich ein Capitalwerth derselben von355,686Khlr. 17 Ngr. 5 Pf. Diesen zur Hälfte gerechnet, so könnte man annehmen, daß auf diese Gebäude ein Capital von 177,843 Khlr. 8 Ngr. 7H Pf. mit Sicherheit geborgt werden möchte. Rechnet man nach der Angabe des hohen Ministern den Bauaufwand für die neuen Gebäude 191,000 Khlr. und nimmt man nun wie ¬ derum die Halste als die Höhe der geeigneten Sicherheit, so re- präfentirten diese Gebäude eine Sicherheit von 95,500 Khlr. , so daß die sämmtlichen Universitatsgebäude mit 273,343 Khlr. 8 Ngr. 7H Pf. als Sicherheit veranschlagt werden können. Hier zu tritt das übrige"Ca- pitalvermögen an - 221,923 „ 24 „ — sodaß eine Sicherheit von 495,267 Khlr. 2 Ngr. 7H Pf. von der UniversitätfürStif- tungsfonds geboten werden könnte. Hiervon ist aber das baare Vermögen an 105,155 Khlr. 21 Ngr. 4 Pf. abzuziehen, als welches als Unterpfand für Darlehne, namentlich aber für Stif tungscapitalien nicht anzusehen ist, so daß lediglich 390,111 Khlr. 11 Ngr. 3z Pf. als Sicherheit verbleiben. An alten Schulden sind 132,917 Khlr. 20 Ngr. 6 Pf. vorhanden; 191,000 „ — „ — „ neue Schulden; 18,451 „ 20 „ — „ mit dem fünfundzwanzigfa ¬ chen Betrage capitalistrte Oblasten, 342,369 Khlr. 10 Ngr. 6 Pf. Summe der Schulden. Hiernach würde die Sicherheit, welche die Universität zu gewahren vermag, noch nicht vollständig erschöpft sein, die De putation ist aber der Meinung, daß der mit 355,686'Khaler be rechnete Capitalwerth der alten Universitätsgebäude nur ein nomi neller sei; denn in dem Zustande, in welchem sich z. B. das preußische Haus befand, und dessen zeitheriger Werth an 7500 Khlr. , nach Höhe 300 Khlr. jährlicher Miethe be ¬ rechnet, -gänzlich verschwunden ist, befinden sich mehr oder min der die älteren Universitätsgebäude sämmtjich, namentlich aber das Fürstenhaus, so daß der jetzige Miethwerth einen Anhalt gar nicht gewähren kann und lediglich der Kaufpreis fattisch über den Werth dieser Gebäude entscheiden könnte. Zugegeben aber, daß Privatleute wirklich diese Sicherheit genügend erachten würden, so würde es immer noch darauf an kommen, zu welchem Zinsfüße dieselben ihre Capitalienund auf welche Dauer hergeben würden, um darauf eine Beurtheilung der Sicherheit der Operation zu gründen. Diese Untersuchung mußte die Deputationzu derzweiten Frage führen, woher und zu welchem Zinsfüße die Universität die Capitalien zu diesen Bau ten zu entlehnen gedenke? Hier zeigte sich nun, daß dieselbe die erforderlichen Capita- !M entweder aus den Stiftungen, welche bei der Universität selbst verwaltet werden, entnehmen wolle, oder dazu das baare Ca- pitalvermögen der Universität zu verwenden beabsichtige, und daß, was die bereits ausgeführten Bauten betrifft, dazu Gelder aus den der Universität anvertrauren Stiftungen verwendet worden sind, geht daraus hervor, daß nach den Budjetunterlagen eine Abminderung der bei dem hohen Ministers des Cultus selbst ver walteten Fonds nicht stattgefunden hat, und daß das baareCa- pitalvermögen der Universität nach seinem vollen Zinsbeträge in Ansatz gebracht worden ist. Um sich aber zu erklären, wie unerachtet der bereits gesche henen Verwendung von 72,000 Khlr. aus den Universi ¬ tätsfonds zu denvollführtenNeubautendennvchdiefrühereSchul- denlast aufgeführt werden konnte, muß die Deputation der Ein richtung gedenken, welche das hohe Ministerium in Hinsicht auf die Verwaltung der Universitätsfonds getroffen hat. Es sind nämlich, um in das vorgefundene Chaos des Rech nungswesens bei der Universität einige Ordnung zu bringen, alle einzelnen Stistungscassen in eine einzige Hauptcasse vereinigt worden und sollen dieselben nur in den Rechnungen getrennt ge halten werden. Diese an und für sich und unter gewissen Voraus setzungen sehr zweckmäßige Einrichtung hat nun dahin geführt, daß für alle Stiftungen ein und derselbe Zinsfuß zu 3Z- Procent berechnet, der Ueberschuß an Zinsen aber in einen sogenannten Ausleihefonds zusammengeworfen wird und aus diesem die Gel der entlehnt werden, den Stiftungen aber am Schluffe des Jah res pro rata die zu gewährenden Zinsen zugut geschrieben werden sollen. Das hohe Ministerium führt als Grund dieser Einrich tung an, daß es nicht möglich sei, für jede Stiftung die Capita lien unter gleich günstigen Bedingungen anzulegen, obschon jede Stiftung gleichen Anspruch auf die vortheilhaftere Anlegung der Capitalien habe. In diesen Fonds sollen aber auch neu einge hende oder zurückgezahlte Stiftungscapitalien eingezahlt und zu gleichem Zwecke, nämlich zu Darlehnen für die Universität ver wendetwerden, und hat das hohe Ministerium zur Zeit einen Zinsfuß von 4 Procent, und wenn ein niedrigerer Zinsfuß noch allgemeiner werden sollte, von 3H Procent als den von der Uni versität zu gewährenden angenommen. Der Deputation hat, mit Ausnahme eines Mitgliedes, al lerdings erscheinen müssen, als wenn dieser Plan kaum den Ge sichtspunkten angemessen sein könnte, von welchen aus der Ver walter milder Stiftungen auszugehen hat, und ebensowenig mit einem wohl eingerichteten Rechnungswesen übereinstimme. Zu vörderst widerspricht die Einrichtung, den Zinsfuß auf 3H- Pro cent zu siriren und erst am Schluffe des Jahres den etwaigen Mehr betrag an Zinsen den Stiftungen zu berechnen, der Feststellung eines Etats für EinnahmeundAusgabejedercinzelnen Stiftung; zum anderen führt die Bildung eines solchen Ausleihefonds zu größerer Verwirrung des Rechnungswesens, weil dieser Fonds gleichsam eine neue persona moralis wird, welche darleiht und erborgt, also als Gläubiger und Schuldner aufgeführt wird. Mögen immerhin, wie es als sehr zweckmäßig anerkannt werden muß,alle kleinern selbstständig nichtauszuleihendenZinsübcrschüsse, welche sich bei den einzelnen Stiftungen bilden, zusammen aus geliehen werden, so müssen doch alle die einzelnen Stiftungenals Gläubiger in der auszustellenden Schuldverschreibung aufgeführt, nicht aber der Ausleihefonds als Gläubiger der Universität, und dieser wieder als Schuldner der einzelnen Stiftungen angesehen werden. Die Universitätshauptcasse muß bei der getroffenen Einrichtung die Caffe für alle Bedürfnisse der Universität bilden, und sind neben ihr nur als besondere Fonds die besondern Stif tungen, welche von der Universität verwaltetwerden, anzuschen. Bedarf die Universitätshauptcasse Geld zu eigenen Zwecken, so
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