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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Lende klus keinen Einfluß aus das sich hcraüsstellende Minus haben kann; denn wenn auch das klus das Minus überstiege, so würde die Abminderung der einzelnen Fonds dadurch nicht gehoben, weil die Vermehrung Einer Stiftung die Verminderung anderer nicht-rechtfertigt. Präsident v. Haase: Jetzt würde wohl das Separat votum vorzutragen sein. ' Secrctair 0. S ch röder: Es lautet so: S e p a r a t v o t u m. Der Unterzeichnete gibt die Gründe seiner abweichenden Meinung, wie ihm nach §. 113 der Landtagsordnung obliegt, in Folgendem kund: Er findet in der Gewährung der von ihm mit gestellten An träge unter 2. 3. und 4. hinlängliche Sicherstellung des Ver mögens der Universität ebensowohl, als des von ihr verwalteten Stiftungsvermögens, folglich die unter 1. beantragten Curatoren für die Stiftungen nicht nur überflüssig,, sondern auch die ein zelnen Stiftungen mit Ausgaben belastend, welche der Erfüllung ihres Zweckes mehr oder minder empfindlichen Abbruch thun, den Geschäftsgang erschwerend und nicht selten durch bloße Form verweitläustigend. Da wo neben der Universität andere Cor- porationen oder Individuen als Verleiher die Stiftung mirzu be aufsichtigen haben und bei Verfügungen über Stämme zu be fragen, ist ein Curator kaum zulässig. Wo dies nicht der Fall, wo besondere Univcrsitätscorporationen nicht darüber zu cognos- ciren hüben, ist nach Mittheilung der königlichen Herren Com- miffare auf Anzeige des Rentmeisters vom hohen Cultministerio, das überhaupt von allen diesen Angelegenheiten in höchster In stanz Kenntniß nimmt, Beschluß zu fassen. Es scheint der Stellung desselben, als höchster Verwaltungsbehörde in Sachen des öffentlichen Unterrichtes, so wenig, als im Verhältniß zu den betheiligten Universitätsmitgliedern, die Einsetzung der bean tragten Curatoren angemessen. Haben vor nicht gar langer Zeit noch Unordnungen in der Verwaltung der Stiftungen startgefun den, so ist dem schon großenteils, wie die früheren Budjetver- handlungen über die Universität zeigen, abgeholfen, und was noch zu wünschen übrig, wird nach der mehrfach Seiten des hohen Cultministerii erklärten Bereitwilligkeit sicher seine Erledigung auf die Anträge unter 2. und 3. erhalten. Demnächst ist der Unterzeichnete mit der Majorität zwar auch darin einverstanden, daß, da zu Unterhaltung der Universität so bedeutend jährlich aus dem Staatseinkommen zuzuschießen, nicht ohne ständische Genehmigung Neubaue für die Universität zu unternehmen, welche das Stammvermogen und somit das Ein kommen derselben gefährden könnten. Das Vermögen der Uni versität im Gegensatz von dem, was sie unter Beaufsichtigung des Cultministerii für nicht unmittelbare Zwecke der Universität zu verwalten hat, ist aber, »veil aus verschiedenen Arten von Worthen, aus Holzungen, Feldern, Wiesen, Renten und Geld stammen bestehend, eine juristische universitas rerum, ein Werth- complex, bei dessen Verwaltung der Zweck sicheren und wo thun- lich zu steigernder: Einkommens, auf verschiedene Art gleichmäßig zu erfüllen und erfüllt werden kann, folglich auch durch Neubaue, welche eine erhöhte sichere Rente bieten. Sind jetzt die Mieth- preise in Leipzig hoch hinaufgegangen, so laßt sich darum nicht mit Zuverlässigkeit behaupten, daß dies ihr höchster Stand sei. Da nirgends Stillstand und Gleichbleiben der Verhältnisse dauernd stattfindet, steht vielmehr Steigen um so wahrscheinlicher in Aussicht, als das Eisenbahnwesen, dem jetzt schon Leipzig ein erhöhtes Leben und spmit jenes Steigen verdankt, jedes Jahr an Ausdehnung gewinnt, und aus immer größeren Entfernungen seine Richtung nach Leipzig nimmt, das bereits, wenn nicht sein Centrum, doch einer der begünstigtest?»: Punkte des über Deutsch land sich verbreitenden Eisenbahnsystems wird. Eine Commun, eine Gemeinheit, M auch eine Uniöersitat rechnet ihre Lebensdauer nicht nach Jahrzehnten, sondern Jahr hunderten, und wie die Universität Leipzig fest länger als,pser- hundert Jahren unter vielfachen Wechselfällen ihren Grundbesitz, namentlich auch an Häusern, auf die Gegenwart gebracht urch jetzt von den Miethzms tragende»: Räumer: und somit von den Platzen der darauf errichteten Gebäude gegen früher, gegen das ursprüngliche Sonst, einen ungleich höheren Ertrag genießt, so werden auch, wenn spater hierin bedeutende Minderungen ein treten, dem wieder Zeiten folgen, welche den jetzigen Verhältnissen gleichen, wo nicht sie in der Rentabilität die in den günstigsten Lagen befindlichen Gebäude zu Leipzig überbieten. Erwägt man hierbei, wieviel sicher stehend gehaltene Eapitale nach den Kriegen ganz oder zum Theil verloren gegangen, so kann auch in dieser Hinsicht das Herstellen von Grundstückwerthen für die Universität, im Fall eigenthümlicher Besitz und sonstige Umstände dazu auf- ' fordern, gegründete»: Bedenken kaum unterliegen, wenn Man sie auch einem Minorennen gleichstellt. Die Obervormundschaft behörde kann und wird zwar nicht darein willigen, daß der vor- mundliche Verwalter des in zinsbaren Capitalien bestehenden Vermögens seines Mündels auch nur einen Lheil desselben zu Er- kaufung eines Hauses um den vollen Werth anlege; wie dies aber schon dann nach Befinden zu gestatten und oft gestattet wird, wenn der Verkäufer den: unmündigen Käufer numerisch klare Vortheile nur unter der Bedingung oes Kaufs einräumt, so wird auch von der Obervormundschaftbehörde in höherer Instanz ein Neubau da gestattet, wo er nicht als bloße Spekulation — dieses Wort im gehässigen Sinne des gewagten Unternehmens g ebraucht —- von den Umstanden als rathfam in dem Grade geboten er scheint, daß em guter Hausvater die Unterlassung sich zur Unehre anrechnen müßte. Ei»: solcherwird zwar nichtBauplatze in Leipzig in der, wenn schon fastan Gewißheit grenzenden Hoffnung kaufen, aus den, mit zürn .Theil erborgtem Gelbe .erbauten Häusern eine u»n ein paar Procente höhere Rente zu ziehen, er wird aber unter gleichen Umständen Bauplätze und Neubau erfordernde Cadudi- täten »richt veräußern und Andere den Gewinn vorn rathsamen Unternehmen ziehe»: lassen, sondern es selbst ausführen, wenn er auch dazu von seinem Credit Gebrauch machen muß. Für einen solchen Fall würde auf klare Nachweisung auch für einen Mündel Has obervormundschaftliche Dexret gegeben, und das Gleiche ge schähe, wem: z. B. auf dem Eigenthum eines Mündels eine neue Straße, die Anlegung oder Verlegung eines Gasthofs, ein zuge höriges Heilbad'bei vermehrtem Besuch mehr Badewohnungen, Mangel an Lagearbeitern für die Gutswirthschast wegen fehlen der Wohnungen Herstellungen einiger erforderte, der von dem Be trieb sonst erheischte»: Bauten bei einem, Mündeln gehörigen Landgute oder Fabrik »richt zu geschweige»:. Je höher aber das Einkommen der Universität auf nach menschlicher Berechnung so sichere Weise gesteigert wird, umsoweniger ist aus Staatsmitteln zu ihrer Unterhaltung.beizutragen, was bei den sich immer mehr häufenden Ansprüche» an die Staatscasse nur erwünscht sei»: kann. Anlangend die Besorgniß, das auf ein Gebäude verwendete Capital werde durch die im längeren Zeitverlauf eintretende gänz liche Caducitär desselben vernichtet, so steht dein Folgendes ent gegen: -yVchr einem massive»:, gut aufgeführten Gebäude wird
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