Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
liegt Äatist, daß das von den Nationen besessene VermögenHeils zür Besoldung vost Professoren, Heils zür Verabreichung'von Mpendien bestimmt war. Den erstem Bestandtheil zttr Besol dung der Professoren hat man mit der Uüiversitätshauptcassc vereinigt, Und das Capital in den Labellen vom Jahre 1842 ist der verbliebene StipendienfüNds. Ebenso beruht die Differenz bei den Trmschen Stiftungen S. 547 und 548 blvs auf dem in der Capitaltäbelle fehlenden Vermögen an Bergwerkstheilen, uNd Henn einige Föstds, die S. 548 und 549, in der Capitül- tabelle ganz fehlen, so hat dies seinen Grund darin, daß diese Fonds nicht bei'börUNivörsitatsrentverwalterei verwaltet werden. Es hat dieDeputation firner eine Unregelmäßigkeit darin finden wollen, daß VieSummeN, welche im Jahre 1842 verbaut worden sind, von den m Vie Unterlagen ztim Etat aufMommenen Capi talien nöch nicht übgeschrieben würden wären. Das ist aber ganz natürlich; denn diese Unterlagen sind nach dem Stande der Casten am Schlüsse des Jahres 1841 angefertigt worden, die Verwendungen zum Bau habest aber erst im Jahre 1842 statt gefunden. Die Errichtung eines Äusleihefonds für eine Anzahl Stipendienstiftungen ist in dem vorliegenden Deputationsberichke so'üufgefaßt worden, als habe das Ministerium Mit dieser Ein richtung sich die Mittel zu den Bauten bei der Universität ver schaffen wollen. "Mit diesen Bauten steht aber der Aus- leihefönvs in keiner Verbindung. Die Stipendienfinds, welche bei der Universität verwaltet werden, sind so zahlreich, daß deren Administration die Lhätigkeit der Verwaltungsbehörde sehr in Anspruch nimmt. Die Arbeit wurde insbesondere durch die Ausleihung vieler einzelner Capitalien vermehrt, und es traf daher, lediglich in der Absicht, um die Geschäftsfüh rung bei der Aientverwalterei zu vereinfachen, das Ministerium die Einrichtung, daß eine Anzahl dieser Stipendiestfostds ihre Capitalien gemeinschaftlich ausleihen, die jährlich eingegangenen Zinsen näch ZH-Prdcent unter sich vertheilen ustd die Zinsüber schüsse, welche durch Ausgleichung zu einem höheren Zinsfüße er langt werden, zw einem Meservefönds ällsammeln. Auf diese Weise wird-düs Rechnungswert außerordentlich vereinfacht, al- > len betheiligten Stiftungen ein gleicher Zinsertrag gewährt, und nach und nach ein Reservefonds gewonnen,ÜiM etwa verkommende Verluste zu decken. Man hat die Zustimmung der Collatoren zu dieser Maßregel verlangt und erhalten. Wenn der Herr Refe rent etwahNt, daß einige Collatoren nicht zugestimmt hatten, so muß ich entgegnen,daß die Stiftungen, deren Collatoren nicht ge fragt worden sind/oder nicht eingewilligt haben, vom Ausleihe fonds ausgeschieden worden sind. Ich komme nun auf den An trag der geehrten Deputation, daß den Stiftungen Curatoren ge stellt werden möchten. Daß es solcher Curatoren bei der gut ge ordneten und mehrfach controlirten Verwaltung dieser Fonds bei der Universität nicht bedürfe, hat der Herr Staatsmim'ster schon ausführlich nachgewiesen. Der Herr Referent machte aber die Bemerkung, daß von Seiten der königlichen Negierungscom- missan'en eingehalten worden sei, es hätten viele Stiftungen be reits Curatoren. Ich muß dies dahin erläutern, daß der Depu tation nm gesagt worden ist, es bedürfe der Curatoren nicht, weil'die Controle, welche dieselbe durch die Curatoren einführen wolle, schon durch die Collatoren und durch dw Virwaltüngs- depütation bei!der Universität geführt werde; dentt ein besonde rer Curator, wie dieDeputation vorschlägt, Ist Noch keiner Stif tung bestelltworden. ^iefiStiftüngenskndderUttiverfitätzÜr Ver waltung übertragen worden, die Stifter haben zu der Universität das Vertrauest gehabt, daß sie die ihr übergebenen Fonds zweck mäßig verwalten werde, sie haben also eine Weitere Cöntrole nicht verlangt; und wenn Nüst die jetzige Verwaltung wesentlich ver bessert uNd eine eigne Verwaltungsbehörde aufgestellt worden ist, welche von der Universität als Corporation costtrolitt wird, so kann Man die Einführung einer fernerweiten Controle noch weniger für nvthwendig ansehen. Ist die Bestellung solcher' Curatoren Nicht im Sinne der Stifter gewesen, so kanstsie auch im Interesse der Stiftungen nicht verlangt werden. Sie würde mithin blos aus dem von der geehrten Deputation ausgestellten Gesichtspunkte im Interesse der Staatscasse erfolgen, damit die Universität durch eine nachlässige Verwaltung nicht Vertretungs ansprüchen ausgesetzt werde, durch den Ersatz eingetretener Ver luste ihre Fonds vermindere und damit in den Fall komme, höhere Zuschüsse aus der Staatscasse in Anspruch zü nehmen. Dünn würden aber diese Curatoren eine fottwähkende ständische Con trole der Universitätsverwaltung sein, welche bei keiner andern Verwaltung stattfindet. Ich komme noch auf eisten Punkt, wel chen der Herr Referent am Schlüsse seiner Rede berührte, näm lich auf Vie Differenz von 1,126 Thlr. 26 Ngr. 2 Pf. Damit hat es folgende Bewandtstiß. Für die Universität sind auch ge wisse Fonds bestimmt, welche nicht die Rentverwalterei in Leip zig, sondern das Ministerium des Cultüs unmittelbar verwaltet. Aus diesen Fonds werden gegenwärtig nicht einzelne Ausgaben für die Universität bestritten , svstderN es läßt das Ministerium düs Einkommen'bei diesen Fostds in einer Summe an dieUni- versitätshaüptcasse abgeben. AM jedoch die Verwaltungs kosten desselben zu bestreiten und 500 Thaler Stipendien für Studirende katholischer und reformirter Confession, welche auf diesen Fonds gewiesen sind, zu bezahlen, wird .ein Lheil des Zins ertrags jährlich zurückbehalten. Ist dem Etat der Universität ist daher Nicht der ganze Zinsertrag des bei dem MkNksterkv verwal teten Universitatsfonds, sostdern nur die Summe, welche davon an die UniversitatshaUptcasse abgegeben wird, aufgerechnet wor den, Vie davost zurückbehalteste'SuMMe beträgt aber 1,126 Tha ler, Vie letztem gehören demnach gar nicht in den Einnahmeetat dir Universität. Referent Abg. v. Thielau: Der Herr königliche Commiffar hat wiederholt von Mißtrauen der Deputation gegen das hohe Ministerium gesprochen und erklärt, die Deputation habe das zu beweisen gesucht aus der'Tabelle sub II. Sie hat diese Tabelle in Vergleichung zieht» Müssest mit der frühem, nur, weil jede andere Unterlage fehlt. Wenn die Deputation eine zu umfängliche Uebersicht ver langt hat, so konnte sie das nicht wissen, denn sie konnte nicht wissen, inwieweit das hohe Ministerium im Stande sei, eine Uebersicht über die Stiftungen zu geben. Das hohe Ministe-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder