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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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selbst als richtig anerkannt haben. Eine Vergleichung zweier Übersichten, welche der Natur der Sache nach einer Vergleichung nicht fähig sind, kann hier aber nicht stattsindcn. -Referent Abg. v. Thielau: Die Absicht der Deputation ist die gewesen, dem hohen Ministerio den Nachweis zu geben, daß der Zustand der Verwaltung nicht so ist, wie ihn dasselbe ge glaubt hat. Wenn nun der Herr Staatsminister selbst sagt, daß er vor drei Tagen erst von den Verhältnissen Kenntniß er langt habe, die Deputation aber gewußt hat, daß keine Schuld verschreibungen existiren, so sollte das hohe Ministerium nurdank bar anerkennen, wenn man ihm nachweist, daß nicht Alles in der Ordnung ist, in der es sein sollte. Präsident v. Haase: Der Abg. Tzschucke wird zuerst das Wort ergreifen. Abg. Tzschucke: Es hat der Herr Staatsminister im Ein gänge feiner früheren Rede der Deputation seinen Dank gezollt, daß sie über den jetzt zur Berathung vorliegenden Gegenstand gut achtlichen Bericht erstattet hat, und ich glaube, auch die Kammer kann der Deputation dvnkbar sein, daß sie nur einen Blick auf die Verwaltung des Univerfltätsvermögens und der von der Uni versität administrirten milden Stiftungen hat werfen lassen; sie kann derselben um so dankbarer sein, als schon am frühem Land tage dieser Gegenstand vielfache Verhandlungen herbeigeführt hat und von dem Ministerio diese Verwaltung als verwickelt be zeichnet worden ist. Wenn mm jetzt die Deputation auseinander zusetzen sucht, daß die Grundsätze der Verwaltung bei dem Uni- versitatsvermögen nicht richtig seien, dagegen aber die hohe Staatsregierung behauptet, daß die Verwaltung ganz in Ord nung sei, und daß das Rechnungswesen mit der größten Sorg falt und mit dem größten Fleiße geführt werde, so muß ich ge stehen, daß die Abstimmung über die am Schlüsse des Berichts gestellten Anträge schwierig zu sein scheint. Diese Schwierigkeit vermindert sich aber, da der Herr Staatsminister seine Zustim mung zu den Anträgen sü 2,3 und 4 bereits gegeben hat. Da durch erledigt sich auch die Principfrage, ob die Ständeversamm- lung überhaupt ein materielles Interesse an der Verwaltung des Universitatsvermögens habe? Diese Frage habe ich mir stellen müssen, da ich wünsche, daß die Freiheit und Unabhängigkeit der Universität stets aufrecht erhalten werde; diele Frage habe ich aber demohngeachtet nur zu bejahen. Es kann mir nicht einfallen, zu bezweifeln, daß weder die hohe Staatsregierung noch die Stände versammlung das Recht habe, der Universität in ihrer Lehrfreiheit Fesseln anzulegen; es handelt sich hier aber nicht um die Univer sität als Lehranstalt, sondern um die Universität als Verwaltungs behörde. Als solche kann sie sich keineswegs über das Gesetz er heben, sondern hat alle Grundsätze, welche Verfassung und Be sitz als die richtigen anerkannt haben, zu befolgen. Unter diese Grund atze rechne ich z. B., daß die Substanz des Vermögens unvermindert gehalten werde und daß alle Stiftungen ihre fun- dationsmaßigen Zwecke erfüllen. Der Herr Staatsmmister hat erklärt, daß dieses auch bei der Universität geschehe; bck dem Mangel, aller Unterlagen und bei der Differenz der jetzigewUeber- sicht mit der frühem, kann ich mir ein Urtheil hierüber nicht an maßen ; ich glaube aber, daß, wenn ein vollständiges Bermögens- verzeichniß und eine genaue Angabe der Stiftungen gegeben wird, sich darüber ein Urtheil werde begründen lassen. Daß die künf tige Uebersicht mit der jetzigen ebenfalls differiren werde, glaubt ich, und ist nicht zu bezweifeln; es wird aber auch nothwendig sein, darüber genauen Nachweis zu liefern, auf welche Art diese Veränderungen entstanden sind und worauf sie sich gründen- Dann wird sich auch das plus von 66,132 Thlr. 7 Ngr. 4 Pf., und das minus von 195,359 Thlr. — Ngr. 1 Pf. (s. Seite 553 des Berichts) aufklaren lassen. Ein anderer Grundsatz würde sein, daß die vorhandenen und aufzunehmendcn Passivschulden so bald als möglich zurückgezahlt werden müssen und zu dieser Rückzahlung nur die Einkünfte des Vermögens verwendet wer den können. Hier kann ich mich mit einer Bemerkung der De putation auf Seite 510 nicht einverstanden erklären. Die Depu tation bemerkt, daß die Universität zwar ein baares Capitalver- mögen von 105,155 Thlr. 21 Ngr. 4 Pf. besitzt, dagegen aber eine Schuldenlast von 132,917 Thlr. 20 Ngr. 6 Pf. zu vertreten hat, und daß das baare Vermögen der Universität durch diese Schuldenlast bereits gänzlich absorbirt werde. Es würde daher das Deficit von 27,761 Thlr. 29 Ngr. 2 Pf. von dem übrigen in Grundstücken steckenden Corporationsvermögen von 462,388 Thlr. 6 Ngr. 1 Pf. abzuschreiben fein. Es wird also hier der Grundsatz festgestellt, daß das Vermögen nur gedacht wird, wenn die Schulden abgezogen werden; ich glaube aber, daß dieser Grund satz auf eine moralische Person nicht anzuwenden ist, denn es ist das Vermögen von den Schulden ganz getrennt. Wollte die Uni versität von ihrem Vermögen die Schulden bezahlen, so würde sie einen Hauptgrundsatz der Verwaltung über den Haufen wer fen, ja, es würde zu befürchten sein, daß das Vermögen der Uni versität gänzlich absorbirt werde. Es kann der Satz: „wer seine Schulden bezahlt, verbessert sein Vermögen," nur insoweit zur Anwendung kommen, als die Schulden nur von den Einkünften des Vermögens durch Ersparnisse bezahlt werden. So konnte auch unser Vaterland' seine Schulden bezahlen, wenn es seine Immobilien verkaufte, sein Finanzzustand würde sich aber nicht im Geringsten verbessern. Ich erinnere hier nur an die Bemer kungen, welche in dem bekannten Buche: Preußen und seine Verfassung von dem Herrn v. Bülow aufgestellt wor den sind. Zn Bezug auf das Schuldenmachm hat auch der Staatsminister bemerkt, daß es nicht Gchuldemachen heißen kann, wenn es sich um Aufnahme von Capitalien handelt, um einen hohem Gewinn zu erzielen, und daß es nur Schuldenmachen heiße, wenn ein dringendes Bedürfnkß durch Aufnahme eines Capitals befriedigt wird. Ich glaube aller dings, haß eine moralische Perlon nur dann Schulden machen dürfe, wenn es das dringende Bedürfniß verlangt, dagegen sich in Spekulationen nicht einlaffen kann. Sehr ricbtig hat der Herr Separatvotant bemerkt, daß die Universität ihre Lebens dauer nicht nach Jahrzehnten, sondern nach Jahrhunderten berechne. Ei-w Spekulation wird aber nur für die nächste Zukunft berechnet.'' Was die gegenwärtige Sache anlangt, so
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