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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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SM ... Halten wir nun den verschiedenen Standpunkt fest, auf den; die Universität rücksichtlich ihres eigenen Vermögens und ihres Stistungsvermögens steht, so werden sich auch die Folgerungen ziehen lassen, welche in Ansehung dieser verschiedenen Verhält nisse eintreten können. Es ist nämlich sowohl nach dem gemei nen als dem sächsischen Rechte einem Vormunde erlaubt, daß er von seinem Pflegebefohlenen Gelder erborgen dürfe, wenn er da gegen gehörige Sicherheit leistet und die vorgesetzte Curatelbehörde solches genehmigt. ' Kann der Vormund das Vermögen seines Curanden nirgends sicherer unterbringen, als bei sich selbst; ge statten ihm vielleicht die speciellen Umstände, einen höhern Zins fuß zu gewähren, als ein Fremder, so wird er dadurch zu einem wahren Wohlthäter seines Mündels, und keine Curatelbehörde kann und wird ihm die Genehmigung eines solchen Geschäfts ver weigern. Nun hat eine jede milde Stiftung in den Gütern ihres Administrators nicht nur ein stillschweigendes Unterpfandsrecht, und das gegenwärtige bestehet nach dem Mandate vom 4. Juni 1829 heute noch, sondern es hat auch der Vormund für allen Schaden zu stehen, der nicht allein durch seine offene Schuld, sondern auch durch sein Versehen entsteht; er hat culpsm levem zu leisten. Hat daher, wie im Bericht der Deputation aner kannt ist , die Universität in liegenden Gründen gewiß so viel Ver mögen, daß bas Stiftungsvermögen vollkommen sicher gestellt ist, und läßt sich bei einer mit so hoher Einsicht ausgestatteten Verwaltung und der Oberaufsicht des hohen Cultusministerii ein bedeutendes Versehen gar nicht denken, so scheint mir auch das Verhältnis!, nach welchem die Universität von dem Vermögen ihrer Curanden Geld borgen und solches zu Unternehmungen ver wenden kann, durchweiche sie in den Stand gesetzt ist, die ihr anvertrauten Stiftungen mit größerer Sicherheitzu bewahren und ihnen vielleicht höhere Zinsen zu gewähren, vollkommen in den Grenzen der Gesetzlichkeit zu beruhen. Daraus scheint nun aber freilich auch die nothwendige Folge hervorzugehen, daß das Vermögen der Universität an sich und das der anvertrauten Stif tungen in ganz besonderen Caffen und Rechnungen gehalten werde. Schon die Civilgesetze schreiben vor, daß, wenn ein Vor mund Gelder von seinem Mündel borgt, diese Gelder unter be sondere Vormundschaft gestellt werden sollen, und mag auch eine solche Vorsicht hier überflüssig sein, so kann es doch auch nach den im Bericht angegebenen Gründen keineswegs für zweckmäßig angesehen werden, wenn dieCassen des Verwalters mit denen der seiner Verwaltung anvertrauten Stiftungen dieselben sind, damit nicht der Gläubiger mit dem Schuldner als eine und die selbe Person angesehen werde. Schon um deswillen, weil die Universität vielleicht in den Stand gesetzt ist, den milden Stif tungen 4 K zu gewähren, dürfte eine solche Vermengung nicht statthaft sein. Dagegen habe ich mich auf keine Weise überzeu gen können, daß, wenn die Universitätscaffe an sich, und die Stiftungsgelder besonders verwaltet werden, nunmehr die gemein same Verwaltung der Letztem in einer Casse, jedoch mit besonder»» Rechnungen schädlich sein könne. Denn wie oft trifft es sich, daß bei den einzelnen Stiftungen keine Cassenbestände vorhanden und einzeln nicht unterzubringen find, mithin müssig liegen blei ben müssen; wie oft fehlt zu einem großen Capital noch eine- Kleinigkeit, das eine andere Stiftung gerade hat; wie schmerz lich ist oft der Verlust, welchen eine Stiftung allein zu übertragen hat, indeß er als eine Kleinigkeit betrachtet werden muß , wenn er sich auf alle Stiftungen vertheilt. Wenn ein Capital zu ei nem höhern Zinsfüße untergebracht werden kann, und ein an deres zu geringen Zinsen stehen bleiben muß, so entsteht daraus eine Ungleichheit, welche aber verschwindet , wenn am Schluffe des Jahres die Linsen von zusammengeschlagenen Capitalien, durch ein simples Rechnungsexempel pro rm» vertheilt werden. Denn hat man erst den Bestand jeder Stiftung genau ermittelt, was so schwer nicht sein kann, so darf dann nur gesagt werden, wie viel jährlich von den Zinsen auf einen Thaler kommt, und so, wird der Zweck gewiß auf kürzer»» Wege erreicht werden, als wenn, in jedem Documente jede einzelne Stiftung, welche zu dem Ca- pitale gibt, als Gläubigerin besonders aufgeführt wird und da durch bei jeder Zinsberechnung Bruchtheile entstehen. Gehe ich nun zu der Räthlichkeit der von der Universität Leipzig gemachten Acquisitionen und unternommenen B-ue über, so scheint mir diese außer allem Zweifel zu sein. Nicht allein durfte die Universität dieselbe machen, sondern ich glaube auch, daß sie dazu verpflichtet war, wenn sie das. ihr anvertraute Vermögen gut, d. h. wie ein guter Haus vater verwalten wollte. Zuvörderst finde ich die pro- jöctirten oder bereits unternommenen Baue in finanzieller Hinsicht von dem höchsten Nutzen, und darüber ist selbst in Leipzig nur Eine Stimme. Ich erinnere mich selbst, daß schon vor 40 Jahren, als der Platz auf der Grimmaischen Gaffe, wo dermalen die Colonnaden sind, noch leer war, diejenigen, welche mich damals unter ihrem Schutze hatten, äußerten, wieviel höher dieser Platz zu benutzen sein würde, wenn er mit Häusern bebaut wäre, eine Speculation, welche sich gewiß kein Private mann entgehen lassen würde. Wenn die geehrte Deputation darin, daß alle Gebäude der.Zeit Unterliegen und: daher deren Bauwerth nach und nach verloren geht, einen, Grund gegen die beabsichtigte Maßregel erblicken will, so kann ich diesen darin durchaus aicht finden; denn ebendeshalb muß man die Zeit, wo noch hohe Miethzinsen zu erlangen sind, benutzen, um em Capital zu sammeln, womit man, wenn die Gebäude endlich in Verfall gerathen, solche wieder neu aufbauen kann. Daß aber in Leipzig die Mietbzinse nicht so bald zum Fallen kommen werden, dafür bürgt der im immerwährenden Fortschreiten be griffene Flor der Stadt, sowie die Erfahrung, daß sich der Miethzins, so lange man nur gedenkt, in jener Stadt gesteigert hat. Ja selbst bei dem Sinken der Nahrung geräth der Zins nicht verhaltnißmäßig auch ins Sinken; denn es ist ein alter Erfahrungssatz, daß gerade da, wo die Nahrung fällt, der. Miethzins verhältnißmäßig am höchsten steht. Der Grund da von liegt auf der Hand; denn wo die Nahrung fehlt, da fehlen auch die Capitale; wo Capitalien fehlen, da wird nicht viel ge baut; ein Jeder hat das Bedürfniß, zu wohnen, aber nicht Jeder kann sich eine eigne Wohnung schaffen und muß daher zur Mieche ziehen. Was aber den Einwurf wegen des möglichen
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