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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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der Ständeversammlung für den ersten Lheil desselben. Gegen den zweiten Lheil desselben jedoch, welcher in den Worten ent halten ist: „und keine Verwendung aus dem Universitätsvermö- gen ohne ausdrückliche Genehmigung der Ständeversammlung fernerhin erfolgen möge", muß ich mich aus dem Grunde der Unausführbarkeit desselben aussprechen, da, wenn diesem An träge nachgegangen werden sollte, jede, auch die kleinste Ver wendung von der Zustimmung der Standeversammlung abhän gig gemacht werden müßte. Referent Abg. v. Thielau: Gegen die letzten Aeußerun- gen des geehrten Abg. Braun muß ich mir einige Bemerkungen erlauben. Was die Nachweisung über die Verwirrung des Rech nungswesens bei der Universität betrifft, so muß ich bemerken, daß sich die Deputation hauptsächlich darauf beschränkt hat, nachzuweisen, daß die gegebenen Unterlagen mit einander durch aus nicht übereinstimmen. Außerdem hat die Deputation be hauptet, daß die Art und Weise der Rechnungsführung nicht richtig sei, daß sie vielmehr eine die Ordnung störende sei, aber keineswegs hat sie gesagt, daß die Bücher oder Rechnungen, wie sie zu führen angeordnet, nicht in Ordnung seien, d. h. daß das, was gebucht ist, nicht richtig gebucht sei. Darüber hat sich die. Deputation nicht ausgesprochen. Wenn der geehrte Abgeordnete: den ersten Antrag der Deputation angefochten und bemerkt hat, daß man nicht wisse, wie viele Stiftungen vorhanden seien, daher ihnen auch keinen Curator bestellen könne, so hat die Deputation geglaubt, daß die Einsetzung eines Collators für die jetzt ge kannten Stiftungen dahin führe, zur Kenntniß der Zahl und der Rechte der Stiftungen zu gelangen. Meine Herren, daß das Rechnungswesen bei der Universität in einer grenzenlosen Verwirrung, in einem völligen Chaos sich befunden hat, ehe der Staat mit seiner Controls eingetreten, das ist ein Factum, wel ches nicht abgeleugnet werden kann. Also würde eine Bevor mundung in dieser Beziehung, die mehr oder minder schon aus geübt wird, ganz an ihrem Platze sein, und ich würde von dem Anträge aus Rücksicht für das Recht der Universität keineswegs zurücktreten. Die Deputation hat nicht den Antrag gestellt, daß das hohe Ministerium den Curator einsetze, sondern es soll nur ein Antrag an die hohe Staatsregierung gebracht werden, daß einer bestellt werde, und völlig freigelassen, wer ihn zu bestellen habe. Was hat die Deputation mit der Bestellung eines solchen Curators bezweckt ? Daß nicht willkürliche Gebahrung mit dem Stistungsvermögen, welches der Universität zur Verwaltung an vertraut ist, stattfand; daß insbesondere da, wo besondere Schuld verschreibungen noch nicht existiren, dergleichen gewährt werden, daß den Stiftungen ein richtiger Zinsfuß ausbedungen und ihnen die nöthige Sicherheit geboten werde. Eine Bemerkung, die ich jetzt zu machen in Begriff bin, soll keineswegs eine An schuldigung des hohen Ministern enthalten, sie gehört aber hierher, um das Factische aufzuklären. Es sind nämlich der Universität im vorigen Jahre von einer Dame in Leipzig 12000 Lhaler vermacht worden, welche in preußischen Staatsschuld scheinen vorhanden waren. Diese sind zu Ballten verwendet worden. Hätte nun diese Stiftung einen Administrator gehabt, II 45. so würde sich dieser jedenfalls einen bestimmten Zinsfuß, avch eine Schuldverschreibung darüber ausbcdungen haben. Auch ist die Absicht der Stifterin gewiß nicht gewesen, das Geld zu Baute« herzugeben, indem gerade die Stifterin ausdrücklich verlangt hat, daß alle Gebäude, die sie besaß, verkauft werden sollten, woraus zur Genüge hervorgeht, daß sie die Gebäude besonders bevorzuge. Es ist auch ganz unmöglich, daß das hohe Ministerium bei seinen andern Arbeiten Zeit habe, diese Verwaltung speriell zu verfolgen, wenigstens ich habe keine Idee davon, wie ein Minister seine Zeit zu specieller Rechnungsführung verwenden könne; das ist Sache des Administrators oder Collators, der sich um die Sicher heit der Stiftung zu bekümmern hat und dafür verantwortlich ist. Uebrigens existirt die Sache schon, denn es sind Collatoren bei den meisten Stiftungen. Warum sollen nun die nicht welche erhalten, die noch keine haben? Ist der Ausdruck Curator an stößig , so wird sich wohl ein anderer finden lassen. Uebrigens habe ich schon erklärt, daß, sollte dieser Antrag keine Genehmigung finden, ich den Antrag stellen würde, daß die Ständeversamm- lung ausdrücklich erklären möge, daß die Universität von den ihrer Verwaltung anvertrauten Stiftungen kein Capital mehr erborge» möge, um die Confundirung des Gläubigers und Schuldners zu vermeiden. Staatsminister v. Wietersheim: Es ist von mehren ge ehrten Mitgliedern der Kammer das Recht der Ständeversamm lung auf vollständige Kenntnißnahme von der Universitätsver waltung vertheidigt worden; und ich muß demgemäß wiederho len, da ich mich vielleicht früher nicht deutlich genug ausgedrückt habe, daß die Regierung dieses Recht keineswegs bestreitet, denn auch diesmal hat sie der geehrten Deputation mit den Unterlagen zu dem Budjet eine vollständige Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben bei der Universität, soweit sie den Lehrzweck betreffen, vorgelegt. Auch wird man den gewünschten Rechenschaftsbe richt vorlegen, wodurch die Verwaltung des Universitätsvermö gens ganz unter dieselbe Controle gestellt wird, wie sie hinsicht lich des Staatshaushaltes stattfindet. Warum dies wegen der Stiftungen nicht geschehen ist, habe ich schon erklärt. In Be ziehung auf das specielle Anführen des Herrn Referenten muß ich bemerken, daß allerdings ein solches Capital zu einem Baue verwendet worden ist, es war aber dieses Capital nicht in preußi schen Staatspapieren, sondern baar eingeliefert worden, es konnte, wie ich schon sagte, nicht gleich untergebracht werden, und gehört übrigens in die Kategorie derer, welche in wenig La gen durch Cessivn der Universität auf das Vollständigste restituirt werden sollen. Abg. Braun: Zuvörderst nehme ich die Erklärung des Herrn Staatsministers rücksichtlich der Competenz der Kammern in dieser Angelegenheit bestens an, und siüde meine Bemerkungen dadurch erledigt. Ich mußte sie aber machen, und wurde dazu bestimmt, weil eine Stelle im Berichte Seite 526 sich findet, nach welcher man schließen muß, als ob das hohe Ministerium dieses Recht der Ständeversammlung bestritten habe. Was die Einwendungen des Herrn Referenten betrifft, so muß ich bemer- 2*
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