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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 45. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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gen nmß ich, wer die Ermittelung der Verhältnisse übernehmen solle? Das hohe Cultministerium wird sich von den bei der Uni versität angestellten Beamten Bericht erstatten lassen, was ich nicht für genügend halte, weil es diesen dazu an Zeit gebricht; es kommt aber darauf an, daß jede einzelne Stiftung gründlich untersucht, die Rechte derselben ermittelt werden, und dieses ist nur zu erlangen, wenn von Seiten des Staates Jemand aus drücklich beauftragt werde, dieses Geschäft zu übernehmen. Ich werde der Majorität der Deputation nicht entgegentreten, aber meine Meinung steht unwiderruflich fest, daß Sie ohne eine solche Maßregel nie zu einer klaren Uebersicht gelangen werden. Abg. Püschel: Für eine solche Ermittelung bin ich auch; aber es braucht nun doch nicht ein ständiger Curator bestellt zu werden, wenn die Ausmittelung der Stiftungen erfolgt ist. Präsident v. Haase: Sind die übrigen Mitglieder der Deputation darüber einverstanden, daß der erste Antrag fallen gelassen werde? Abg. Pdppe: Ich schließe mich der Ansicht des Abg. Pü- sch'el an. (Die übrigen Deputationsmitglieder treten dem ebenfalls Lei). Abg. Klien: Ich leiste Verzicht aufs Wort. Secretair v. Schröder: Da der erste Antrag zurückge nommen worden ist, so habe ich keine Veranlassung zum Spre chen. Denn was ich sagen wollte, stimmt ganz überein mit dem, was der Herr Abg. Braun vorhin sprach. Präsident v. Haase: Es scheint weiter Niemand über die Sache zu sprechen. Staatsmimster v. Ze schau: Ich erlaube mir, über diese Sache, die mit der Finanzverwaltung des Staats allerdings in naher Beziehung steht, einige Worte zu sagen: Wenn ich den Bericht aufmerksam lese, und erwäge, welche Zwecke und Absich ten die geehrte Deputation dabei vor Augen gehabt habe, so finde ich, daß diese lediglich darin bestehen können: sine möglichst ein fache, übersichtliche und zweckmäßige Verwaltung bei dem eigent lichen Universitätsvermögen herbeizuführen, und dadurch nach theilige Rückwirkungen auf die Staatskasse zu vermeiden, ebenso auch eine gewissenhafte, treue Verwaltung der der Universität an vertrauten Privatstiftungen, um etwaige Vertretungen von der Staatscaffe in dieser Hinsicht abzuwenden. — Um zuvörderst auf die Privatstiftungen überzugehen, so hat, was diese betrifft, die Deputation durch zwei ihrer Anträge diese sichcrzustellm be absichtigt, nämlich durch den ersten Antrag auf Bestellung be sonderer Curatoren für die Stiftungen, durch den zweiten auf genauere Darlegung der Verhältnisse dieser Stiftungen, Mit- theilung dieser an die nächste Ständeversammlung und Eröff nungen bei fernem Landtagen, wenn sich bei diesen Stiftungen Veränderungen zugetragen haben. Ueber den ersten Antrag würde, nachdem er zurückgenommen worden ist, nicht weiter zu sprechen fein, und nur zwei Worte Habs ich anzusichrm, nämlich diese: daß in der That für diese Stiftungen schon dadurch ge sorgt ist, daß man von der Ansicht ausgehen muß, es werde so wohl die Universität als die Regierung vermöge des Aufsichts rechts darauf sehen, daß gewissenhaft dabei verfahren werde, aber indirect auch durch die Collatoren. Jede Stiftung hat einen Col- lator; es ist Jemand vorhanden, der zu befragen ist um sein Gutachten, um seine Vorschläge bei Verwendung der Nutzungen, nach Maßgabe der verschiedenen Stiftungen, zu eröffnen, und ich glaube, annehmen zu können, daß kaum ein Collator so nachläs sig sein würde, nicht nach dem Vermögenszustande zu fragen, wenn ihm einmal eine auffallend geringere Summe, als in frü hem Jahren, zur Verwendung zugewiesen würde. — Ich gehe auf den zweiten Antrag über, und glaube erklären zu können, daß die Regierung vollständig einverstanden ist mit einer solchen Zu sammenstellung, wie sie unter a) bis k) begehrt worden ist. Die Unterlagen müssen jedenfalls Vorhandensein, und ich kann es nicht für eine so schwere Aufgabe halten, durch einen besonders zu beauftragenden Beamten eine solche Zusammenstellung zu liefern. Was aber den Schlußantrag anlangt, der dahin geht: „und solche der nächsten Ständeversammlung vorgelegt, auch jeder Ständeversammlung die Veränderungen, welche sich in Hinsicht auf diese Stiftungen zugetragen haben, vollständig mit- getheilt werden", so scheint es mir, dieser Antrag gehe zu weit. Ich mache nämlich darauf aufmerksam: es handelt sich hier nur von Privatstiftungen, und ich glaube, daß einem solchen Anträge selbst manche Stistungsurkunden entgegenstehen, da in vielen derselben wahrscheinlich die Universität allein als Dberaufsichtsbehvrde be zeichnet sein wird. Es scheinen mir rechtliche Bedenken stattzu- sinden, darüber weiter hinauszugehen, und der Ständeversamm lung fortlaufende Mittheilung zu machen. Ich sehe auch nicht wohl ein, was die Ständeversammlung mit solchen Mittheilun gen machen will. Es sind das nämlich nicht ,solche Stiftungen, die wesentlichen Einfluß äußern können auf die Bewilligung, es sind Privatstiftungen, zum größten Theil zu Stipendien, und nach meiner Ansicht würden selbst die Collatoren und die Be gründer der Stiftungen oder deren Erben einem solchen Anträge widersprechen können. Unbedenklich würde es, wie ich schon be merkt, sein, der Ständeversammlung die gewünschte Uebersicht bei dem nächsten Landtage vorzulegen; aber jede Aenderung anzu zeigen, scheint mir, geht zu weit, und wenn die geehrte Deputa tion, wie ich voraussetze, den Wunsch hat, nur solche Anträge zu stellen, deren Annahme von Seiten der Regierung wahrscheinlich ist, so würde ich Vorschlägen, den Antrag damit zu schließen: „und solche der nächsten Ständeversammlung vorzulegen sei." Findet die Ständeversammlung dann Erinnerungen zu machen, so wird ihr dies freistehm. — Was den dritten Antrag anlangt: „daß über die bei der Universität verwalteten, dem allgemeinen Lehrzwecke gewidmeten Fonds jeder künftigen Ständeversamm lung Rechnung abgelegt werde, und keine Verwendung aus dem Universitätsvermögen ohne ausdrückliche Genehmigung der Ständeversammlung fernerhin erfolgen möge", so geht dieser Antrag in der Fassung, wie er gestellt ist, ebenfalls zu weit. Denn daß nicht gewisse Verwendungen stattsinden könnten ohne
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