Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Wmvalterm des Staatsvermögcns, sie könne daher dergleichen Erlasse nicht gewähren, sie könne es nur abwarten, ob die Stände darauf antrügcn, oder ob die Betheiligten den Rechts weg cinschlügcn. Wenn der letzte Fall einträte, so würde die Regierung abwartcn, welchen Gang der Rechtsstreit nähme, und könnte nur dann, wenn auf dem Rechtswege die Sache zweifel haft schiene, sich auf einen Vergleich einlassen; denn der Regie rung schien es nicht zweifelhaft, und sie würde daher den Rechts weg ruhig abwarten können. Ein andrer Grund aber, den der Herr Staatsminister in der Deputation ansührte, war der, daß im Lande unzählige solche Verträge wirklich rxistiren. Diese würden durch einen solchen Fall alle alterirt werden. Es wären sowohl Verträge gegen den Fiscus abgeschlossen, als wie auch solche, die mit Privatpersonen abgeschlossen wären. Die natür liche Folge davon würde sein, daß eine große Menge Proceffe daraus entstünden, die höchst wahrscheinlich größtentheils zum Rachtheil der Verpflichteten ausfaüen würden, und also diese da durch in einen weit größeren Nachtheil versetzt werden könnten. Es hat diese Ansicht bei der Minorität der Deputation auch die richtige zu sein geschienen, und deswegen hat sie ihre Erklärung dahin abgegeben. Abg. Oberländer: Ich gehöre zur Majorität der Depu tation, welche darauf angetragen hat, die Regierung zu ersuchen, den Petenten das Geldäquivalent für den Kinderdienstzwang zu erlassen. Bon den allgemeinen Gründen, aus denen man solche Zwangsdienste für Leibeigenschaftslasten halten muß, weil sie nicht auf Liegenschaften, sondern auf Köpfen ruhen, will ich hier ganz absehen. Aber bezweifeln läßt sich doch nicht, daß der Kinder dienstzwang ein Ausfluß und unerfreuliches Ueberbleibfel derLeib- eigenschast ist. Ich glaube, für diese werden sich in der Kammer keine Sympathieen finden. Allein auch in rechtlicher Beziehung und mit dem Ablösungsgesetz in der Hand kann ich mich durch aus nicht überzeugen, daß das Gesuch nicht begründet sein soll. Es ist sich von dem köm'gl. Commissar auf §. 32 des Ablösungs gesetzes bezogen worden. Dort heißt es: „daß zur Zeit der Be kanntmachung des Gesetzes bereits abgeschlossene Ablösungsver träge, ohne Unterschied der Grundsätze, nach welchen die Aus einandersetzung dabei erfolgt ist, in Kraft bleiben." Also das heißt, früher abgeschlossene Verträge sollen in Kraft bleiben, wenn dabei auch die Grundsätze, welche über die Art und Weise der Ablösung vorgeschrieben sind, nicht beobachtet worden; allein im Ablösungsgesetz ist ausdrücklich gesagt, daß für Ablösung die ser Kindrrzwangsdienste keine Grundsätze zu geben wären, da sie unentgeltlich wegfallen sollen. Wenn also für die Ablösung des Kinderdicnstzwangs gar keine Grundsätze ausgestellt worden, so kann sich diese tz. auch nicht auf dieselben beziehen; im Gegentheil nach Z. 53 waren diese Verträge sofort annullirt, weil nach dem Grundsätze, daß der Werth einer Sache an die Stelle der Sache selbst tM und umgekehrt der Werth nicht mehr gefordert werden durste, weil die Sache selbst für nicht mehr rxistirend erklärt wor den war. Diese Verträge waren doch nichts Anderes, als eine Anerkennung des Kinderzwangsdienstes und die Erklärung, daß man sic auf die eine oder die andere Weise leisten wolle. Sagt nun das Gesetz, sic sind gar nicht mehr zu leisten, so möchte ich wissen, was da zweifelhaft ist. In der befürchteten Consequenz kann ich übrigens durchaus keine Gefahr erblicken, in der Conse quenz des Rechtes und der Gerechtigkeit kann ich nie Gefahr er blicken; Gefahr kann ich nur in der Consequenz des Unrechtesund der Ungerechtigkeit finden. Auch ist zu berücksichtigen, daß es sich hier nicht von Privatpersonen, sondern vom Staate handelt; und ich glaube, der muß mit gutem Beispiele vorangehen, und da Nichts fordern, wo eine offenbar verletzende Ungleichheit entsteht. Wenn die Minorität der Deputation der Regierung nur an heimgeben will, ob sie die Billigkeit des Gesuches der Petenten anerkennen und demselben stattgeben wolle, so ist das so gut wie kein Antrag. Ich habe dies schon in der Deputation ausge sprochen; denn die Regierung hat dann nicht einmal nöthig, sich darüber zu erklären; das sind meine Gründe, die ich noch denjeni gen beifüge, welche bereits im Deputationsgutachten enthal ten sind. Präsident 0. Haase: Der Herr Referent will der geehr ten Kammer den betreffenden Receß vortragen, damit dieselbe daraus entnehme, ob darin ein unwiderruflicher Vertrag über das Aufhören eines Rechtes durch Ablösung enthalten oder das Uebereinkommen darüber nur auf kurze Zeit getroffen sei und so mit der Vertrag der Aufkündigung unterliege. Jedenfalls ist dies auf die Sache vom entschiedensten Einfluß. Referent Abg. Schumann: Ich werde bei dem Vorlesen blos auf das Materielle mich beschränken. Es heißt also: „Es haben nämlich die vormaligen ellefelder Unterthanen zu Werda, namentlich: 1) Johann George Lorenz, 2) Johann Gottlieb Bernhardt, 3) Karl Friedrich Michel, 4) Johann Gottlob Dünger, 5) Johann Michael Ebel, 6) Meister Karl Friedrich Reinhold, Müller, 7) Gottlob Seyfert, 8) Johann Gottlob Fickert, 9) Johann Gottlieb Kaiser, 1V) Johann George Korndörfer, 11) Christian Gottlob Lorenz, 12) weil. Johann Gottlieb Kaisers Erben, nicht nur die ihnen obliegende Ver bindlichkeit zu Leistung des Kinderdicnstzwangs in das Gut Ellefeld anerkannt, sondern auch angelobt, statt der Leistung desselben in natura ein Geldäquivalent dafür zu bezahlen und zwar nach Verhältniß ihrer Besitzungen: Johann George Lo renz, Johann Gottlieb Bernhardt und Karl Friedrich Michel, ein Jeder EinenLhaler alljährlich, Johan,n Gott ¬ lob Dünger und Johann Michael Ebel, rücksichtlich ihrer, in Vergleichung mit den übrigen Viertelhofsbesitzsrn, bereits auf habenden, ungleich starkem Erbzinsen, jeder EinenMeißni- schenGülden, »21 Ngr. alljährlich, Meister Karl Friedrich Reinhold, Gottlob Seyfert und Johann Gottlob Fickert Sechs zehn Groschen alljährlich, endlich Johann Gottlieb Kaiser, Johann George Korndörfer, Christian Gottlob Lorenz und weil. Johann Gottlieb Kaisers Relicten, ein jeglicher Zwölf Groschen alljährlich (ekr. lol. 63 b. t-equ. juuce. toi. 80 b. äcr. »lleg.), wogegen aber deren Söhne und Töchter von Lei stung des Zwangsdkenstes iu natura verschont bleiben. Wenn nun, vermöge des ivl» 2- Zlleg. befindlichen allerhöchsten
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder