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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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977. auch in der Petition Bezug genommen ist, vielleicht zu erwarten, daß der Staat diese Häuser ganz einziehen werde. Warum nicht auf billige Gesuche Rücksicht genommen werden soll, wo es ge schehenkann, sehe ich nicht ein, und mir scheint es fast, als ob den Ausschlag hierbei der Bericht des Floßamtes gegeben hätte, der das Gesuch der Petenten abfällig begutachtet hat, wahr scheinlich nur, um die Leute in einer größeren Abhängigkeit von sich zu erhalten. Daß das im Interesse des Floßamtes liege, gebe ich zu; ob aber im Interesse des Staates, gebe ich zu bedenken. Ich glaube nicht, daß es mir gelingen wird, die geehrte Kammer dahin zu bringen, sich für die Petition zu erklären, und solche der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, da, wie gesagt, heute in der Kammer gerade keine große Geneigtheit dazu vorzuliegen scheint. Ich habe aber wenigstens meine Meinung darüber aussprechen zu müssen geglaubt, damit meine Abstim mung, die gegen das Deputationsgutachten gerichtet sein wird, gerechtfertigt ist. Vielleicht wird nun auch ohne einen besondern Antrag an die Staatsregierung die Sache nochmals in Erwä gung gezogen, vielleicht wird dann noch, wenn auch nicht sofort, den Bittstellern das gewahrt, was sie wünschen. Dies wollte ich nur zur Rechtfertigung meiner Abstimmung bemerken, und ich gebe nun der geehrten Kammer anheim, ob sie vielleicht denn doch, wie sie vorhin gethan hat, auch jetzt wieder gegen das De putationsgutachten sich zu erklären geneigt sein wolle. Abg. aus dem Winkel: Die Deputation glaubte, sich dahin erklären zu müssen, die Petenten mit ihrem Gesuche ab zuweisen, schon aus der Rücksicht, weil es eine bloße Admini strativmaßregel betrifft, und für die Details dieser Administra tivmaßregel glaubte sich die Deputation schon an sich nicht ver wenden zu können. Wenn es nun aber sogar möglich ist, daß diese Flöße in kürzerer oder längerer Zeit, ich möchte beinahe glauben, in kurzer Zeit, ganz aufhören könnte, so scheint es noch bedenklicher zu sein, diese Leute zu Eigenthümern der Häu ser zu machen. Einzelne Hauser in Wäldern, oder nahe an Wäldern stehen zu lassen, wohl gar sie erst an Eigenthümer zu geben, scheint in polizeilicher Hinsicht eine sehr bedenkliche Sache, und es könnte nur der Staatsregierung lediglich über lassen sein, ob sie ungeachtet dieser Bedenken doch noch sich er mäßigt finden werde, den Petenten zu willfahren. Vicepräsident Eisenstuck: Nur einige Worte gegen die nachträgliche Wehklage darüber, daß dem Gutachten der De putation in der ersten Sache nicht beigetreten worden ist, und damit nicht dieses als Ursache angenommen wird, jetzt auch nicht beizutreten. Ich glaube wohl, die Kammer wird ihrem eignen Willen folgen, die Deputation mag beantragen, was sie will; ich glaube nicht, daß dadurch ein Einfluß erlangt werden kann, daß Wehklagen erhoben werden, und ich glaube, daß sich keineswegs die Kammer werde dadurch von ihrer Ueberzeugung abbringen lassen, wenn ihr vorgesagt wird, da sie einmal gegen die Deputation gestimmt habe, so möchte sie es auch jetzt thun; denn es wäre einmal ein Tag, wo die vierte Deputation eine unglückliche Constellation hätte. II 46. Abg. Todt: Ich habe schon vorhin bemerkt, daß ich gar nicht die Hoffnung hege, die Kaminer für die Petition zu stim men ; ich habe das im Eingänge meiner Rede ausdrücklich er wähnt, und ich darf daher nicht befürchten, daß meine „Weh klage" mißverstanden worden ist. Daß übrigens in dieser Klage etwas so Arges liegen soll, kann ich nicht glauben; es ist in die ser Form schon von jedem der hier Anwesenden, wenn er sich einer Sache angenommen hat, gesprochen worden. Unsere Verwendung tritt in Form einer Anklage, eines Widerspruches, auch einer Klage oder Wehklage auf; ich glaube daher nicht, daß ein Vorwurf, wie ihn der Herr Vicepräsident gemacht hat, Raum gewinnen werde. Befangen kann dadurch die Kammer auch nicht werden, und ich selbst bestreite nicht im Mindesten, daß sie ihre Selbstständigkeit echalten soll. — Gegen den Herrn Vorstand der vierten Deputation, zu dessen Widerlegung ich mir eigentlich das Wort erbeten hatte, muß ich noch bemerken, daß polizeiliche Gründe der Petition wohl kaum entgegenstehen können; denn es müßte sonst eine Verfügung getroffen werden, daß im Voigtlande entweder die Waldungen hinweg rasirt, oder die Häuser abgetragen werden sollten. Denn daß es bei unS nicht zu vermeiden ist, Häuser in Waldungen zu haben, würde der geehrte Abgeordnete aus eigner Anschauung zu bemerken Gelegenheit haben, wenn er sich einmal zu uns ins Voigtland bemühen wollte. Bei uns stehen Hunderte von Häusern in den Wäldern und müssen dort stehen, wenn man sich, wie gesagt, nicht dazu entschließt, die Wälder abzutreiben oder die Häuser wegzunehmen. Uebrigens habe ich auf diesen Punkt gar kein Gewicht gelegt, sondern mich blos rechtfertigen wollen. ReftrentAbg. Janr: Ich habe nur noch aufdieBemerkung des geehrten Abg. a. d. Winkel die Gegenbemerkung zu machen, daß allerdings in den voigtländischen Staatswaldungen eine solche Menge Häuser hier und da zerstreut liegen, daß es wirk lich auf ein Paar mehr oder weniger nicht anzukommen scheint. Schon in der Deputation habe ich für diese Leute geltend ge macht, und mußte es, weil ich zufälligerweise blos 1!. Stunde von ihnen entfernt wohne: daß sie ehrliche Leute sind; daß sie und ihre Voraltern dem Staate lange Zeit gedient haben; daß bei uns der Besitz von Häusern im Walde eine Menge Verbesse rungen erfordert, welche man nur der eignen Sache widmen kann; daß sonst die Petenten, wenn diese Häuser verkauft wer den sollten, ihre eignen Verbesserungen noch einmal zu bezahlen haben würden, und daß ihnen endlich eine feste, nach ihrer Art und der winterischen Gegend eingerichtete Heimath wohl zu wünschen wäre. Jndeß alle diese Rücksichten haben mich nicht bewegen können, die Sache für einen solchen Gegenstand zu hal ten, der zum Ressort der Stände gehört. Die Stände können sich nicht für bloße Wünsche der Unterthanen verwenden, deren Erfüllung lediglich von dem Ermessen der Staatsregierung ab hängt. Daher, glaube ich, muß es auch bei dem Deputations gutachten bleiben, und der hohen Staatsregierung überlasten werden, ob sie nicht für diese armen Leute, die nun einmal gern eine eigne Heimath hatten, unbeschadet des financiellm Inter esse, doch wohl Etwas zu thun sich bewogen finden könnte. 2*
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