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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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dcre unvermögende Gemeinden unterstützen müssen. Was die Ausführung dieser Angelegenheit selbst anlangt, wenn die Staats waldungen nicht ausgenommen werden sollen, so muß ich ge stehen, daß dieser Ausführung selbst große Schwierigkeiten ent gegenzustehen scheinen. Als Beispiel nehme ich die vom Herrn Staatsminister selbst schon erwähnte dresdner Haide. Diese hat einen bedeutenden Umfang, ist aus forstwirthschastlichen Rücksichten in mehre Reviere eingetheilt, und wird von mehren Kirchengemeinden umgrenzt. -Wie die Reparation unter die verschiedenen Kirchengemeinden, welche diese Staatswaldung umgrenzen, getroffen werden soll, gestehe ich, kann ich mir nicht recht denken, wenn man ein allen Interessen genügendes Verhältniß aufstellen will. Soll gesagt werden, so viel Kirchengemeinden die Staatswaldung umgrenzen, so viel Theile sollen gemacht werden. Dieser Grundsatz würde nicht Anklang finden. Es würde dann die Kirchengemeinde, welche die Staatswaldung mit 1000 und mehren Ackern begrenzt, auch keinen größern Beitrag erhalten, als die, welche nur mit wenigen Quadratruthen Landes an die Staatswaldung stößt. Wollte man sagen, wie sich das Areal der Kirchengemeinde zu dem Areal der Staatswaldung verhält, so viel soll auch von Seiten des Staats an diese oder jene Kirchengemeinden zur Parochiallast gegeben werden, so wird wieder die Frage entstehen, soll blos die Revier bei der Berech nung angenommen werden, welche unmittelbar an die Kirchen gemeinde grenzt, oder ist nicht vielmehr die ganze Waldung, so weit sie in einem ununterbrochenen Zusammenhänge fortläust, anzunehmen. Diese und unendliche andere Schwierigkeiten würden sich Herausstellen, um die Modalität anzugeben, wie dies auf das Zweckmäßigste arrangirt werden soll. Secretair Abg. ».Schröder: Ich glaube, das Bedenken des Herrn Abg. Sachße ist noch nicht so beseitigt worden, wie von einigen Sprechern behauptet worden ist. Den Grundsätzen nach, welche die Deputation in ihrem Bericht ausgesprochen hat, ist zu vermuthen, daß sie der Ansicht gewesen ist, derglei chen Grundstücke, die der Abg. Sachße meint, sollten nicht be freit sein von den Beitragen zu den Parochiallasten. Allein in sofern hat der Herr Abg. Sachße Recht, wenn er behauptet, daßindentz., wie sie die Deputation vorschlägt, dieser Punkt nicht miteNthalten ist. Ich will mir daher erlauben, einen Antrag zu stellen, da der Herr Abg. Sachße es nicht gethan hat, und beantrage also: daß in Z. 1 bei der ersten Ausnahme am Schlüsse die Worte: „von einem solchen abgetrennt worden sind" besser lauten sollen: „von einem solchen oder von Privat grundstücken abgetrennt worden sind." Es würde also eingeschaltet werden: „oder von Privat grundstücken". Ich glaube, daß dieser Zusatz nöthig ist, um das richtige Bedenken des Herrn Abg. Sachße zu beseitigen. Präsident v. Haase: Der HerrSecretair ».Schröder hat beim ersten Punkte der ersten §. ein Amendement des Inhalts gestellt, daß nach denWorten: „von einem solchen" die Worte: „oder von einem Privatgrundstück" eingeschaltet werden sollen, Md ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unterstützt? — Er findet hinlängliche Unterstützung. Präsident v. Haase: Es hatten vorhin noch die Herren Abgg. Wieland und der Secretair Rothe um das Wort gebeten. Abg. Wieland: Der Herr Secretair ».Schröder hat eigent lich schon gesagt, was ich bemerken wollte; ich füge nur noch hinzu, daß ich persönlich in dem Falle gewesen bin, dergleichen Geschäfte mit zu leiten, wo Privatgrundstücke zu Abrundung und Erweiterung der Staatswaldungen vom Fiscus acquirirt worden sind. Da waren aber schon die Verkäufer so vorsichtig, sich zu stipuliren, daß der Staat zu den Parochiallasten dasselbe beitragen mußte, was von den Verkäufern bisher hatte geleistet werden müssen. Uebrigens würde vielleicht auch dem Bedenken des Herrn Abg. Sachße zu begegnen sein, wenn beim dritten Satze das Wort: „künftig" wegsiele, so daß es hieße: „wenn solche bei Erwerbungen des Staates rc. beitragspflichtig waren". Der Herr Abg. Sachße versteht doch nur Grundstücke, welche zwischen der Zeit der Publikation des gegenwärtigen Gesetzes und der Zeit erworben worden sind vom Staate, wo das frühere Gesetz gegeben wurde. Wenn also dieses Wort wegsiele, so könnte derselbe Zweck erreicht werden, dm der Herr Secretair Schrö der beabsichtigt. Abg. Secretair Mothe: Es sind mir schon seit mehren Jahren Fälle vorgekommen, wo vom Staatssiscus Privatgrund stücke erkauft worden und darüber Verträge abgeschlossen worden sind, in welchen der Fiskus die darauf haftenden geistlichen und communischen Abgaben wie jeder andre Privatus übernommen hat; ich kann das aus eigener Erfahrung sagen, weil ich der gleichen Verträge in meinem Bezirke bestätigen müßen. Staatsminister v. Ze sch au: Ich ersuche den Herrn Prä sidenten, deshalb eine Frage zu stellen. Es scheint mir nämlich hier ein Amendement beabsichtigt, nämlich das Wort „künftig" wegfallen zu lassen. Ich will jetzt ohne Unterstützung dessel ben nicht gegen diesen' Vorschlag sprechen, obwohl ich densel ben in vielfacher Beziehung bedenklich finde. Präsident ».Haase: Wenn im dritten Satze das Wort „künftig" wegsiele, so würde vielleicht dasselbe erreicht wer den, was der Herr Secretair 0. Schröder durch sein Amende ment beabsichtigt. Staatsminister v. Zeschau: Ich wünsche nur zu wissen, ob es ein Amendement, ist und ob es unterstützt wird, weil sich früher Etwas nicht darüber sagen läßt. Abg. Wieland: Es ist nicht als Amendement angege ben worden. Staatsminister v. Zeschau: Jetzt habe ich Etwas zu er widern. Sollte das Wort „künftig" weggelassen werden, so wäre in der Lhat Veranlassung zu einer Unzahl von Streitig keiten gegeben. Man würde auf die spatesten Zeiten zurückzu gehen haben, um die Frage zu beantworten, ob die Grundstücke früher einmal beitragspflichtig gewesen sind. Ich glaube, der Zweck, der durch das Gesetz beabsichtigt wird, würde zum Lheil verloren gehen, und Differenzen und Irrungen ohne Ende würden hervorgerufen werden. Abg. Wieland: Ich habe meine Aeußemng nicht als ein Amendement betrachtet wissen wollen, sondern sie nur als eine
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