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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident 0. Haase: Unsere berichterstattende Deputa tion hak ihr Gutachten dahin gestellt, daß die Petenten mit ih rem Gesuche möchten abgewiefen werden. Ist die Kammer damit einverstanden? — Gegen 1 Stimme §Todt) Z a. Präsident l). Haase: Wir gehen nun über zu dem Bor trage zrveier Berichte der dritten Deputation, welche der Kam mer zunächst bloß zu dem Ende vorgetragen werden, damit die selbe sich darüber entscheide, ob sie dem Druck übergeben werden sollen. Die weiteren, nach Befinden zu stellenden Fragen wer den an die Beantwortung dieserFrage sich anschließen. Abg. Graf v. Ronnow: Ich bitte, daß der Bericht über meine Petition, die zu verbessernde Einrichtung der Zeugenver- hvre in Civilsachen betr., gedruckt werde, da er doch einen Ge genstand von Wichtigkeit umfaßt. Präsident v. Haase: Es war dies auch die Ansicht des Direktoriums; inzwischen hielt sich dasselbe für verpflichtet, ihrs Ansicht der Kammer unterzustellen. Abg. v. Thielau: Ich glaube, die Wichtigkeit der Sache wird an und für sich ohne Vorlesung den Druck rechtfertigen. Präsident v. Haase: Entscheidet sich die Kammer unter diesen Umständen'dafür, daß der Bericht gedruckt werde? — Einstimmig Za. Präsident v. Haase: Der zweite Gegenstand enthalt ebenfalls einen Antrag an die hohe Staatsregierung und ist nicht unwichtig; er bezieht sich auf die Abänderung des sogenannten Nnterthaneneides. Zch überlasse es der Kammer, ob sie sich sofort entschließen will, daß der Bericht gedruckt werde. Die dritte Deputation ist der Meinung, daß der Bericht -u drucken sei, in zwischen war auch hier ihr Urtheil dem der Kammer unterzustellen. Abg. Scholze: Ich wollte mir erlauben, den Antrag an die Kammer zu stellen, daß der Bericht dem Drucke übergeben werden möchte, indem es doch eine sehr wichtige Sache ist, und insofern wäre es doch wünschenswerth, daß die Kammermitglie der sich dann besser von dem Inhalte informiren könnten, als wenn der Bericht blos vorgelesen wird. Präsident v. Haase: Es würde zunächst der Antrag des Abg. Scholze zur Abstimmung zu bringen sein, und ich frage daher die Kammer: Will dieselbe, daß dieser Bericht dem Drucke übergeben werde? — EinstimmigZa. Präsident V. Haase: Cs würden daher beide Berichts zum Drucke gelangen und auf eine der nächsten Tagesordnungen kommen. Abg. Hensel: Es sind über zwei Gegenstände mündliche Relationen von der dritten Deputation zu erstatten. Da heute noch Zeit dazu übrig ist, so dürfte es vielleicht der Kammer ge- fallen, diese kurzen Vortrage anzuhören, wenn mir zu deren Erstattung Erlaubmß ertheilt wird. Präsident 0. Haase: Will die Kammer diesen Wortrag anhören? — EinstimmigZa. Referent Abg. Hensel: In der 89. öffentlichen Sitzung beneth die zweite Kammer den Bericht ihrer dritten Deputation über die Petition der Besitzer der Bade- und Barbierstubmge- rechtlgkeiten zu Zittau, Benjamin Leberecht Jockisch Md Genos sen, wegen Abänderung der 2. K. des die Erlernung und Aus übung der Wundarzneikunst betreffenden Gesetzes vom 30. Ja nuar 1819. Die Kammer lehnte jedoch das Deputationsgut» achten ab, daß die hohe Staatsregierung ersucht werden »nöge, den Petenten, soweit als jetzt nöthig, dis Veräußerung ihrer Bade- und Barbiersiubengerechtigkeiren auch an solche Personen, welche nicht als Wundärzte wissenschaftlich gebildet seien, mithin vorzugsweise an Barbiergesellen, unter der ausdrücklichen Be schränkung, daß sie sich aller chirurgischen Verrichtungen zu ent halten und sich auf bas Warbiergewerbe km engsten Sinne zu be schränken haben, zu gestatten. Dagegen trat die Kammer einem vom Herrn Abg. v. Thielau angebrachten Anträge bei, näml'ch die hohe Staatsregierung zu ersuchen, eine Abänderung der 2 H. des Mandats vom 30. Januar 1819 den jetzt versammelten Ständen zur Sanktion vorzulegen. Die dritte Deputot'on der hohen ersten Kammer, wohin diese Angelegenheit dann gelangt war, schlug in ihrem Berichte vor, dem letztgedachten Beschlüsse der zweiten Kammer nicht beizutretsn, vielmehr ihn dahin abzu ändern, daß die Staatsregierung zu ersuchen sei, den Stänkn einen Gefttz.'ntwurf zu Abänderung des Mandats vom 30. Ja nuar 18l9, soweit dasselbe die Betreibung des Barbier-und Badergewerbes von dem Studium der Wundarzneikunst abhän gig mache, baldthunlichst vorzulegen. Zugleich ging die jenscit ge dritte Deputation auf das ursprüngliche Gutachten des diesseitigen Berichts zurück; nur erweiterte sie dasselbe dahin, daß damit mcht blos die Petenten zu Zittau, sondern auch die Besitzer von Bade- und Barbierstubmgerechtigkeiten an andern Orten getroffen wer den sollten. Allein die he he erste Kammer ging auf keinen die ser Anträge in ihrer 22. Sitzung am Isten dieses Monats ein. Nun liegt also die Differenz vor in Bezug auf den Antrag des Herrn Abg. v. Thielau, welchen die diesseitige Kammer zu dem ihrigen erhoben hat. Es ist aber Ihre dritte Deputation, meine Herren, jetzt der Ansicht, daß von diesem Anträge füglich wieder abgegangen werden könne; denn, abgesehen von den Bedenken, welche theils hier in der Kammer während der Debatte heraus gehoben, theils in dem Berichte der dritten Deputation der ersten Kammer entwickelt worden sind, dürfte der Hauptgrund zum Zu rücktritt in der beruhigenden Erklärung liegen, welche von Genen des hohen Ministern des Innern während der Verhandlungen in beiden Kammern gegeben worden ist, nämlich daß die hohe Staats regierung in der nächsten Zeit mit diesem Gegenstände sich be schäftigen werde, und wenn sich die Nothwendtgkeit einer Abän derung der bestehenden diesfallsigen Gesetzgebung Herausstellen sollte, so würde darüber der nächsten Ständeversammlung geeig nete Mittheilung bewirkt werden. Nun ist stell ch übrig, daß die Petenten anschcinlich ohne Hülfe bleiben, um w lche sie doch so dringend gebeten haben. Diese HülfSlosigkeit ist aber wohl nur scheinbar; denn bei der gegenwärtigen Sachlage ist von der Billigkeit der hohen Staatsregierung zu erwarten, daß, wenn sich nunmehr Äe P.tentm anderweit an dirslbe wenden und sie die Dringlichkeit des Gesuches wahrhaft begründet sinkt, sie gewiß durch einzelne Dispensationen ihnen helfen werde. D.s Gutach ten der Deputation geht daher dahin, daß die Kammer von dem
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