Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anträge: „die hohe Staatsregiemng zu ersuchen, dm jetzt ver sammelten Ständen eine Abänderung der 2. §. des Mandats vom 30. Januar 1819 zur gesetzlichen Sanktion vorzulegen," wieder übgehen möge. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand in Bezug auf den vom Referenten erstatteten Vortrag das Wort? (Staatsminister Nostitz und Jänckendorf tritt ein.) Abg.Puschel: Der Antrag des Herrn Abg. v. Thielau ist so motivirt und es ist so klar nachgewiesen- daß das Barbier geschäft mit der Ausübung der Arzneikunde nicht im Zusammen hänge steht, daß ich es für sehr bedenklich halte, von diesem An träge wieder abzugehen. Sollte indeß die Kammer anderer Mei nung sein, so tröste ich mich mit der Hoffnung, daß die hohe Scaatsregierung gewiß auch ohne einen besonder« Antrag von Seiten der Kammer diesem Gegenstände ihre Aufmerksarnkeit schenken werde. Ich hege ferner die Hoffnung, daß das hohe Ministerium, wie dasselbe es bereits schon mehre Male gethan hat, in dringenden Fallen mittelst Dispensation Abhülft sintre- ten lassen werde. Abg. Klinger: Ich kann die letzte der von dem Abgeord neten vor mir ausgedrückten Hoffnungen nicht theilen und kann n'cht glauben, daß der hohen Staatsregierung das Recht zu steht, von §.2 des Mandats vom 30. Januar 1819 Dispensa tionen zu ertheilen, ohne vorhrrgegangene Ermächtigung der S-.ände. Soll der frühere Antrag fallen gelaßen werden, so wird es beim Alten bleiben müssen, dafern nicht m einer ständi schen Schrift ausgesprochen wirb, daß der hohen Staatsregie rung die Ermächtigung gegeben werde, Dispensationen zu er teilen. Ein Dr'epensarionsrccht gestehe ich der Regierung au ßerdem durchaus nicht zu. Abg. Püfchel: Das hohe Ministerium hat ausdrücklich erklärt, daß in einzelnen Fallen schon Dispensationen vorgckom- men und daß es auch geneigt sein werde, in dringenden Fallen Gesuche der Art zu berücksichtigen, und ich denke, was Einem recht ist, ist dem Andern billig. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Soviel ich mich erinnere, sind dergleichen Dispensarionsfälle vorgekommen und es haben Gesuchs der Art unter geeigneten Umständen Be rücksichtigung gefunden. Abg. v.Lh i elau: Wenn ich nicht irre, soll also kein An trag deshalb an die hohe Staatsregi.rung gelangen? Referent Abg. Hensel: Nein; der Sachlage nach. Bic.Präsident Eisenstuck: Wie ich aus dem Protokoll ersehen habe, so hat die erste Kammer den Deputationsantrag, Len Antrag der zweiten Kammer, also alle Anträge adgelehnt. Die Folge davon wird sein, daß die Petition der Bader - und Barbierstubenberechtigten zu Zittau auf sich beruhen bleibt, und die Frage ist diese, ob man dem beitritt, oder nicht. Tritt man bei — ich wünsche, daß das geschieht — so hat sich die Sache erledigt; übrigens bin ich bei der Berarhung schon dagegen gewe sen, und zwar aus dem Grunde- weiles doch mißlich ist, eine SocalausnadM zu mach.», und ich glaube- daß auch besonders die Rücksicht dabu zu nehmen ist, daß es nur ein vorübergehen- r Zustand ist. Ich habe auch schon erwähnt, daß dergleichen Dinge nur transitorisch sind, und da bin ich, wenn die Deputa tion die Ansicht hat, dem, was die erste Kammer beschlossen hat, beizutreten, damit ganz einverstanden. Präsident 0. Haase: Es scheint Niemand weiter darüber sprechen zu wollen; ich frage daher, ob die Kammer, dem Rat'he der Deputation gemäß, den früher von ihr angenommenen, von dem Abg. v. Thielau gestellten Antrag fallen lassen wolle? — Gegen 1 Stimme Ja. Referent 'Abg. Hen sei: Der einfache Vortrag, den ich der Kammer jetzt noch zu geben die Ehre habe, bezieht sich auf die Petition dreier Pferdner zu Schaddrl, Johann Gottlob Heller und Genossen, und betrifft die denselben in der grimmaschen Schulamtswaldung, tzem sogenannten Klostrrholze bei Nimbschen, zugestandene Huthungsbefugniß. In der 38. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer (vergl. Nr. 39 d. Mrttheilungen S. 791 ff.) wurde diese Petition, weil sie ein Kammermitglied zu der seinigen erhob, der dritten Deputation überwiesen, diese ' hat aber bei näherer Prüfung derselben die Ansicht gewonnen, daß hierüber kein besondrer Bericht zu erstatten sei, weil diese Petition sich sofort als ungeeignet darstelle und schwerlich von der Kammer unterstützt werden könne. Die Petenten sagen, daß sie deshalb, weil ihre Weide im gedachten KlostsrHolze durch den vermehrten Anbau von Nadelholz immer mehr verkümmert worden sei, sich bewogen gefunden hätten, aufAblösung anzutra- gen, daß jedoch hierbei ihr Recht gegenteilig verneint und ihnen . der Beweis desselben auferlegt worden sei. Diesen Beweis hätten sie durch Zeugen und Urkunden geführt, allein für sie ohne allen günstigen Erfolg. Sie sagen insonderheit, es sei in den eingeholten Urtheln erster und zweiter Instanz das in Anspruch genommene Recht darum aberkannt worden, weil eincstheils durch die Aussagen der von ihnen benannten Zeugen nach der Bestimmung in tz. 6 des Mandats vom 30. Juli 1813, die Wald- ' nebennutzungen betreffend, eine vr'erundvierzigjährige, bereits bei der Publikation dieses Mandats vollendete Verjährung hätte nachgrwieftn, mithin der Anfang derselben vom Jahre 1769 be rechnet werden müssen, was aber, da des ältesten Zeugen Wissen schaft nur bis zum Jahre 1783zurückgehe, nicht der Fallsei; anderntheils hätten jene Entscheidungen gegen sie gesprochen, weil die als Beweisurkunden von ihnen angezogenen Acten eine bestimmte und ausdrückliche Erklärung der obersten Verwaltungs behörde der Landesschule zu Grimma nicht enthielten/ Aus diesen eignen Angaben der Bittenden dürste aber nach der Mei nung der Deputation folgen, daß diese Petition zur ständischen Bevsrwortung nicht geeignet sei; denn sic betrifft einen Gegen stand , welcher rechtskräftig entschieden ist. Diese Entscheidung beruht auf einem ausdrücklichen und klaren Landesgesetze, und es liegt durchaus kein Grund vor, dieses Gesetz aufheben zu wollen, auch solchenfalls dieser Aufhebung rückwirkende Kraft zu geben. Ferner ist zu berücksichtigen, daß den Patenten eine milde Stif tung gegenübersteht, und daß eine Verwendung für sie zu den nachrhciligstcn Folgen führen würde. Das hier eingreifende Mandat vom 30. Juli 1813 ist zur Aufhülfe des wesemlichM
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder