Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Meinung ausgestellt, auf die ich im Verlaufe der Diskussion ge kommen bin; nach dem Bedenken aber, welches vom Herrn Staatsminister aufgestellt worden ist, dessen Begründung ich an zuerkennen habe, bin ich um so weniger gemeint, sie als ein Amendement betrachten zu wollen. Abg. v. Gablenz: Ich gestehe, daß ich heute in diesen Saal getreten bin mit dem Entschlüsse, gegen das Deputations gutachten zu stimmen, weil ich erstens glaube, daß durch die Be freiung der Staatswaldungen von den Parochialbeiträgen das Grundprincip des Gesetzes angegriffen würde, welches nicht nur das Subject, sondern auch das Object beitragspflichtig angezogen wissen will; — zweitens, weil ich nach einer Ausnahme und Ab weichung vom Princip Analogien fürchtete — wie quch bereits das Deputationsgutachten zeigt in 1b, die Universitatswaldungen betreffend. Wenn ich indeß im Laufe der Verhandlung meine Meinung geändert habe und für das Deputationsgutachten stim men werde, so geschieht es, weil der Herr Vicepräsident uns Er läuterungen gegeben hat über die früher» Verhandlungen bei Abfassung des Gesetzes, die ich bisher nicht gekannt, sodann, weil die Beispiele, welche vom Herrn Staatsminister citirt worden sind, mir gezeigt halnn, daß allerdings unabsehbare Schwierig keiten hervorgerufen werden würden, und große Ungleichheiten und Differenzen entständen, wenn die §. I nicht angenommen würde, wie die Deputation sie vorschlägt; so sehr ich daher im Allgemeinen eine Abweichung vom Princip für nachtheilig halte, so scheint diese hier gerechtfertigt. Präsident v. Haase: Hat der Herr Abgeordnete Georgi um das Wort gebeten? Abg. Georgi: Ich verzichte aufs Wort nach dem Anträge des Herrn Secretair O. Schröder. Präsidentv. Haase: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, so würde der Herr Referent zum Schluß zu sprechen haben; darauf würde ich übergehen auf die Abstimmung über §. 1 mit Rücksicht auf die von der Deputation dazu gegebene Er läuterung, und dann erst würde das Amendement des Secretair v. Schröder zur Abstimmung zu bringen sein. Abg. Püschel: Wenn die Absicht dahin geht, daß die Ab stimmung auf die Zusatzparagraphe sich gleich mit erstrecken soll, so würde ich den Satz, den ich in das Gesetz ausgenommen zu sehen wünschte, jetzt bekannt zu machen haben, weil er sich am besten der tz. 1 b anschließen würde. Nämlich der Satz, den ich für nöthig erachte, lautet dahin: „Solche städtische Com- munwaldungen, welche vor rechtsverjährter Zeit von den Kämmereigütern abgetrennt, einen ge schlossenen Complex bilden und ländlichen Kir chen-und Schulbezirken nicht einverleibt sind, kön nen als bereits zu denKirchen- und Schulanlagen derStadt, welcher sie angehören, beitragspflich tig von der begrenzenden ländlichen Gemeindefür gleiche Zwecke nicht in Anspruch genommen wer den." Präsident V. Haase: Es war meine Absicht, lediglich die I zur Abstimmung zu bringen und dann erst auf tz. 1 b über zugehen , wo der Herr Abgeordnete wohl seinen Antrag zu moti- viren haben würde, indem die Befreiung der Staatswaldungen, deren tz. 1 gedacht, mit der Befreiung der Waldungen, die der Landesuniversität und der Landesschule Grimma zugehören, (tz. I b) nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit einander stehen. Abg. v. Lhielau: Es scheint mir zweckmäßig, zuerst den Antrag des Herrn Abgeordneten Püschel zur Debatte zu bringen. Präsident v. Haase: Es ist zur Zeit nur von den Staats waldungen (§. 1) gesprochen worden, nur diese waren bis jetzt in Frage gestellt, daher auch jetzt nur diejenigen Herren Abgeordne ten das Wort bekommen können, welche über h. 1 noch sprechen wollen. Wünscht indeß die Kammer, daß gegenwärtig auch zu gleich über Z. 1K mit debattirt werden soll, so habe ich nichts da gegen, obwohl es streng genommen mir sachgemäßer erscheint, daß zunächst über die Staatswaldungen die Debatte geschloffen und darüber abgestimmt werde, denn die Befreiungen tz. 1 und tz. 1 t> beruhen auf ganz verschiedenen Grundsätzen. Abg. v. Thielau: Ich kann diese Ansicht nicht theilen. Ich habe über die ganze Sache kein Wort verloren; wenn aber der Antrag Unterstützung finden soll, hätte ich auch über das Prin cip gesprochen. Soll ein solcher Antrag gestellt werden, muß vor der Abstimmung über das Princip debattirt werden. Abg. v. Gablenz: Ich habe solche Analogien und Fol gen eben gefürchtet und ich wünsche gleichfalls, daß vor der Ab stimmung dieser Antrag zur Sprache komme und durchgesprochen werde, wenn noch anderes nach sich Ziehendes zu beseitigen ist. Präsident v. Haase: Die Kammer scheint der so eben ausgesprochenen Ansicht zu sein. Ich ersuche daher den geehrten Abgeordneten, mir das beabsichtigte Amendement schriftlich zu übergeben, und überlasse demselben, solches vor der Unterstützungs frage zu motiviren. Das Amendement lautet so: „Solche städtische Communwaldungen, welche vor rechtsverjährter Zeit von den Kämmereigütern getrennt, einen geschloffenen Complex bilden, und ländlichen Kirchen- unh Schulbezirken nicht einver leibt sind, können als bereits zu den Kirchen- und Schulanlagen derStadt, welcher sie angehören, beitragspflichtig von der be grenzenden ländlichen Gemeinde für gleiche Zwecke nicht in An spruch genommen werden." Abg. Püschel: Die Kammer wird sich überzeugen, daß diese Erläuterung mit dem Princip gar nichts zu thun hat, son dern eine ganz andere Frage enthält. Es kann davon bei mir nicht die Frage sein, ob solche geschlossene Communwaldungen unter die auszunehmenden Objecte gehören, welche derBeitrags- pflicht für Kirchen-und Schulzwecke nicht unterliegen; sie sind nach meiner Ansicht beitragspflichtig, wie auch das Gesetz sie dafür anerkennt. Die Frage aber kann erhoben und streitig werden, wohin sie eigentlich ihren Beitrag zu leisten haben. An sich ist die Sache wohl klar; factlsch ist das Verhältniß so: die Erträge von Communwaldungen werden an die Kämmerei abgeschickt. Die Kämmerei muß die Beiträge für Kirchen und Schulen leisten, und folglich wird der Natur der Sache nach auch das Einkommen aus den Communwaldungen mit getroffen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder