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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Gersdors: Wenn von keiner Seite über den Gegenstand mehr gesprochen wird, so erlaube ich mir, kürzlich -arzustellen, auf welchem Standpunkte derselbe jetzt sich befin det. Es hatte zuvörderst der Herr Graf v. Hohenthal vorge schlagen, die Worte: „kleine Bannrechte" einzuschieben. ' Es ist darauf die Untcrstützungsfrage noch nicht gestellt worden, weil derselbe sie selbst ausgesetzt wissen wollte; ich würde nachher fra gen , ob derselbe noch darauf beharrt. Sodann ist vom Herrn Bürgermeister Wehner ein Vorschlag gemacht worden, der auch Unterstützung fand, und es würde allerdings, wenn er ange nommen würde, das Deputationsgutachten als solches dadurch beseitigt. Immer bleibt mir aber die Pflicht, zuvorderst die Annahmefrage auf das Deputationsgutachten zu richten. Es wird also nicht sofort mitNamensaufrufvrrfahren werden können, es wird sich dies auch erst in der Folge zeigen. ' Graf Hohenthal (Püchau) r Ich gestehe, ich bin durch die historische Auseinandersetzung des Herrn Vicepräsidenten in meiner Ansicht so bestärkt worden, daß ich meinen Antrag fal len lasse und auf jeden Fall gegen die Deputation stimmen werde. Präsident v. Gersdorf: Ich würde, da in der Lhat der Vorschlag des Herrn Bürgermeister Wehner das Deputations gutachten ganz aufhebt, glauben, die Sache so einleiten zu müs sen: Allerdings hat die Deputation das Recht, zu verlangen, daß ihr Antrag zuerst zur Abstimmung komme, und dann muß ich eigentlich den Namensaufruf eintreten lassen. Wird das ab geworfen, so würde ich auf den Antrag des Herrn Bürgermei ster Wehner die Annahmefrage stellen; wird der auch abgewor fen, so beruht die Sache auf sich. Bürgermeister Wehner: Ich bin ganzdämibeinverstanden. Sccretair Bürgermeister Mittelstadt: Ich würde un maßgeblich glauben, daß der Namensaufruf auf den Deputa tionsantrag spater einzutreten habe. Präsident v. Gersdorf: Also mit Vorbehalt des Namens aufrufs würde ich die erste Frage auf das Deputationsgutachten richten; nämlich: ob die Kammer dem beitrete? — Das Gut achten wird von 27 gegen 6 Stimmen abgeworfen. Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun glauben, die Frage für's Erste im Allgemeinen auf den Wehner'schen Antrag richten zu müssen, und ich werde sehen, ob er angenommen oder verworfen wird. Wird er verworfen, so tritt der Namensauf ruf gar nicht ein; wird er angenommen, so kann er noch eintre ten, um der Form zu genügen. Ich würde also fragen: ob man den vorhin unterstützten Wehner'schen Antrag annehmen wolle? — Er wird mit 22 gegen 11 Stimmen abgeworfen- Präsidentv. Gersdorf: Nun bleibt eigentlich gar Nichts übrig. Es ist wirklich hier eine kleine Ungewißheit; es ist ein besonderer Fall, denn es müßte der Namensaufruf eintreten auf - Nichts. Sccretair v. Biedermann: Der Fall ist allerdings neu lich da gewesen, daß, obschon beschlossen worden war, einen Antrag an die hohe Staatsregierung nicht zu bringen, doch mit Namensaufruf abgeflimmt werde. Ich war dagegen, halte es auch noch jetzt nicht für nöthig und berufe mich auf die zweite Kammer, wo bei der Abwerfung eines Antrags nicht mit Na mensaufruf abgestimmt wird. Sccretair Bürgermeister Mittelstadt: Nach der Land tagsordnung scheint es doch erforderlich zu sein, weil nach Z. 96 der Namensaufruf auch da eintreten soll, wo ein Antrag der dritten Deputation über eine ständische Petition oder Beschwerde ausgenommen werden soll. Bürgermeister Hü bl er: Das war auch damals der Fall, und ich selbst gehöre zu denen, welche bei jener Gelegenheit der Ansicht des Herrn Secretairs widersprachen und ihr heute noch widersprechen müssen. Ich glaube, daß, so wie damals, auch hier der Landtagsordnung gemäß der Namensaufruf eintreten muß. Sccretair v. Biedermann: Ich halte allerdings den vorgekommenm Fall in der zweiten Kammer vor Augen, wo ausdrücklich erklärt worden ist, daß, wenn ein Deputationsantrag abgeworfen worden ist, der Namensaufruf nicht für nothwendig gehalten werde. Bürgermeister Hübler: Es ist das ganz gegen die §. 96 der Landtagsordnung. Vicepräsident v. Carlowitz: An und für sich ist die Sache sehr gleichgültig, auch kann ich bestätigen, daß, was auch schon erwähnt worden ist, darüber in der Kammer kein Zweifel gewe sen ist, daß man die Sache mit einer einzigen Abstimmung und zwar durch Namensaufruf hätte erschöpfen können, wenn der Wehnrr'sche Antrag nicht aufgetaucht wäre. Nachdem dieser aber gestellt worden ist, und wenn zugleich in Gemäßheit der Landtagsorvnung das Deputationsgutachten vorausgenommen werden muß, so ist, glaube ich , vom Präsidio richtig verfah ren worden, und ich habe meinerseits kein Bedenken gegen diese Abstimmungsweise. Beschließt man etwas Anderes, so kommt es nur auf einige Minuten mehr an, und ich bin damit auch zu frieden. Das Verfahren des Präsidii rechtfertigt sich aber durch den Stand der Sache und zugleich auch durch frühere Vorgänge; denn es ist in dieser Beziehung verschieden gehalten worden. Präsident v. Gersdorf: Wohin geht eigentlich hierbei Ihre Meinung? Vicepräsident v. Carlowitz: Ich bin der Meinung, das Präsidium habe den Namensaufruf eintreten zu lassen nicht nö thig gehabt. Bürgermeister Hübler: Auch ich bin mit dem Verfahren des geehrten Präsidii vollkommen einverstanden, ja es blieb dem Präsidio gar nichts Anderes übrig, als die ersten beiden Fragen in der Maße zur Abstimmüng zu bringen, wie es geschehen. Nachdem aber in Folge dieser vorläufigen Abstimmung der An trag des Herrn Bürgermeister Wehner gefallen ist, wird nach Vorschrift der Landtagsordnung die definitive Frage über Ableh nung des Deputationsgutachtens nur durch Namensaufruf an die Kammer zu richten fein. Viccprasident v. Carlowitz: Bei der Vorschrift der Land tagsordnung, glaube ich, hat man den Fall vor Augen gehabt, wo nur eine einzige Frage zu stellen ist. < Werden zwei Fragen gestellt, und müßte auf das Deputationsgutachtm nochmals eine
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