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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Frage gestellt werden, so ändert sich das Verhältniß dermaßen, daß ich glaube, auch die Landtagsordnung verlange hier eine Frag stellung durch Namensaufruf nicht. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube die Frage wohl so stellen zu können: Will die Kammer das Gutachten der Depu tation abwcrfen? denn so würde sie jetzt zu stellen sein, wenn man damit einverstanden ist, die Sache zu beendigen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Nach §. 96 der Lattdtagsordnung dürfte es auf dem Beschlüsse der geehrten Kammer beruhen, ob durch Namensaufruf abgestimmt werden solle oder nicht. Ich sollte glauben, daß im vorliegenden beson- dern Falle wohl eine Frage darauf zu stellen sei, ob die Kammer durch Namensaufruf abstimmen wolle oder nicht. Bürgermeister Hü bl er: Ich erlaube mir auf dieAeuße- rung des Herrn Ministers zu bemerken, daß Z. 96 der Landtags ordnung einen Unterschied macht zwischen den Fällen, wo die Abstimmung durch Namensaufruf vom Beschlüsse der Kammer abhängt, und den Fällen, wo sie unbedingt eintreten muß. Die §. sagt: „Die Abstimmung durch Aufruf der Namen der anwe senden Mitglieder erfolgt entweder auf Beschluß der Kammer, oder wenn definitiv darüber abzustimmen ist, ob ein Gesetzent wurf, ein Antrag der Regierung, oder ein Antrag der dritten De putation über eine ständische Petition oder Beschwerde angenom men oder verworfen werden soll; in andern Fallen nur dann, wenn das Resultat der Abstimmung durch Aufstehen zweifelhaft ist." Zn dem Falle also', wo über Annahme oder Ablehnung eines Antrags der dritten Deputation abzustimmen ist — und der Fall liegt hier vor — wird die Modalität der Abstimmung nie in das Ermessen der Kammer zu stellen sein, sondern stets durch Namensaufruf zu erfolgen haben. Bürgermeister v. Gross: Ich muß der Ansicht des Herrn Bürgermeister Hübler ganz beitrcten. Nach §. 96 scheint cs unerläßlich, daß durch Namensaufruf abgestimmt werde, und es kann dies nicht von dem Beschlüsse der Kammer abhängig ge macht werden. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, wir kommen am schnellsten weg, wenn ich sofort.mir erlaube, durch Namensauf ruf abstimmen zu lassen über die Frage: Will die Kammer das Gutachtender Deputation abwerfen? (Die anwesenden Herren Staatsminister verlassen den Saal.) Bei erfolgtem Namensaufrufe wird das Deputationsgut achten mit 26 gegen 7 Stimmen (Secretair Nitterstädt, 0. v. Amm.m, Decan Kutschank, Graf Vitzthum, v. Heynitz, Präsi dent v. Gersdorf und Referent Bürgerm. Starke) abgewor fen, womit der Präsident die wiedereintretenden Herren Staatsminister bekannt macht. Präsident v. Gersdorf: Wir können nun zum nächsten Gegenstände unserer Tagesordnung übergehen, nämlich zum Berichte der ersten und zweiten Deputation über das allerhöchste Dccret vom 22. December 1842, den Gesetzentwurf zu Einfüh rung des neuen Grundsteuersystems betreffend. Herr Bürger- I. 70. meister Schill wird die Güte haben, der Kammer darüber Vor trag zu erstatten. Referent Bürgermeister Sch ill: Das allerhöchste Decret läutet: Da die zum Behuf einer neuen directen Besteuerung nach den zwischen der Regieruüg und den Ständen festgesetzten Grund sätzen erforderlichenVorarbeiten nunmehr allenthalben ausgeführt sind und die Vollendung der Katasteraufstellung nähe bevorsteht; so lassen Se. Königliche Majestät den getreuen Ständen das zur Einführung der neuen allgemeinen Grundsteuer erforder liche Gesetz im Entwürfe nebst einem die Motive enthaltenden Aufsatze anbei zugehen und sehen deren Erklärung darauf inHuld und Gnaden, womit Sie denselben wohl beigethan verbleiben, entgegen. Dresden, den 22. December 1842. Friedrich August. Heinrich Anton von Zeschau. Die allgemeinen Motive hierzu sind folgende: Ueber die Veranlassung des vorliegenden Gesetzentwurfes wird es nur weniger Worte bedürfen. Die Verfassungsurkunde hat in ihrer 39. §. die Fest stellung eines neuen directen Abgabensystems geboten und die Aufgabe gestellt, die Gegenstände der directen Besteuerung, unter Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen, nach möglichst richtigem Verhältnisse zur Mitleidenheit zu ziehen. Nachdem die Stände am Landtage 1834 sich über die hauptsächlichsten Grundsätze vereinigt hätten, welche bei der Ver messung und Bonitirung befolgt werden sollten, und in dem Landtagsabschiede vom 30. October desselben Jahres deren Ge nehmigung ausgesprochen worden war, auch die Ständever sammlung weiter am Landtage 1837 über die ihr vorgelegten Gefchäftsanweisungen zur Ausführung dieser beiderlei Gegen stände sich erklärt hat, so sind unter genauer Befolgung der von den Ständen empfohlenen Grundsätze die Vorarbeiten voll zogen und die 3,500 neuen Kataster, unter Zugrundelegung der an jedem Orte zur Einsicht und Beurtheilung nebst den dazu ge hörigen Croquis öffentlich ausgelegenen Flurbücher, bis auf 300 Stück, die noch bearbeitet werden, aufgestellt und den Steuer-, behörden zum Nachtragen der seit der Abschätzung vorgegangenen Veränderungen bereits zugefertigt worden. Die Mehrzahl der Gemeinden hat auf ihr Ansuchen Ab schriften von den Flurbüchern, theils von hier aus, theils von den Bezirkssteuereinnahmen schon erhalten und hierdurch weitere Gelegenheit bekommen, sich mit dem neuen System im Voraus genau vertraut zu machen. Es ist die Wahrnehmung erfreulich gewesen, welche gute Aufnahme die neuen Flurbücher allenthalben gefunden haben und wie dieselben zu manchen nützlichen Zwecken, z. B. zu Auf bringung der Communal- und Parochiallasten, bei Käufen, Auf nahme von Hypotheken, und sonst schon bisher vielfältig benutzt worden sind. Die Deputation bemerkt im Allgemeinen Folgendes: Nachdem die im Jahre 1835 begonnenen Vorarbeiten zu Einführung eines neuen Grundsteuersystems mit dem Kostenauf wande von 822,142 Lhlr. 8 Ngr. 2 Pf. aus Staatskassen be endigt und sämmtliche Flurbücher und Kataster im Lande aufge stellt sind, wird nun durch das obangezogene allerhöchste Decret — welches zunächst der zweiten Kammer zugewiesen worden — 2 *
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