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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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ferner, Laß sie die Eigenschaftderin §. 6 unters und b genannten Abgaben haben müssen. Noch Mehr wird diese Bestimmung hervorgehoben durch den Gegensatz im Eingang der A, wo gesagt ist: „Der Wegfall obiger Staatsabgaben hat je doch auf solche Realleistungen kernen Einfluß, die auf einem Pri vatrechtstitel beruhen", und wo ausdrücklich auf einen Privat» rechtstitel Bezug genommen wird - und gesagt ist, daß auch die Entrichtung der Leistung nach dem Fuße einer Staatsabgabe ihr die Natur einer Privatabgabe nicht benehme. Hat nun ein Grundstücksbesitzer eine Leistung auf seinem Grundstück, sie komme vor, unter welchem Namen sie wolle, kann er nicht leugnen, daß dieLeistung ihm obliege, so wird ihm erst obliegen, ^u beweisen, daß die Leistung dazu bestimmt gewesen sei, als Staatsabgabe durch einen Andern mittelbar zur Staatscasse entrichtet zu wer den. Wer sich von der Leistung befreien will , hat daher viel zu beweisen, ehe er sich befreien kann. Ich würde mich daher bei der ' Fassung der §. beruhigen, wenn ich mich auch in dem Fall befinde, den mehre Herren angeführt haben. v. Polenz.' Ich begreife nicht, wie es derHerr v. Friesen in Zweifel ziehen kann, daß aus dieser §. der Wegfall der fraglichen Beiträge abgeleitet werden könne, wenn mit klaren Worten da steht: Dvnativgelderb'citrage, sowie die anderen Steuern sollen, weNN sie durch eine andere Person in die Staatscasse geflossen sind, wegfallen. Wenn man aber den Sinn im Vordersätze fände, daß solche Realleistungen, die auf einem Privatrechtstitel beruhen, obgleich nach dem Fuße einer Staatsabgabe zu entrichten gewesen find, nicht wegfallen sollen, so hätte es mir geschienen, als ob der letzte Satz gar nicht nöthig wäre ; denn s und d in h. 6 enthal ten alle Abgaben, für welche die Steuerfreien entschädigt werden. Daß aber künftig die Spruchcollegien darauf sprechen werden, es hatten die Beitrage in steuerfreie Güter ganz die Natur von Erb- zinsen angenommen, glaube ich dicht, und auf die bloße Möglich keit sich zu verlassen, ist gefährlich. v. Heynitz: Ich muß hier bemerken, daß ich über meine Frage an die hohe Staatsregierung mißverstanden worden zu sein scheine. Es ist mir nicht beigekommen, eine Beantwortung zu erwarten, welche der Entscheidung über streitige Fälle vorgreift. Meine Frage bestand nur darin, ob der Umstand, daß ein solcher Beitrag steigend undfallendsei, allein und an und für sich genüge, um darzuthun, daß jener Beitrag nicht die Eigenschaft eines Erb- zinses haben könne. Ich würde noch jetzt kür wünschenswerth halten, daß diese Frage beantwortet werde. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube eben, daß die Staatsregierung weder Ja Noch Nein antworten kann, weil ein solcher Fall zur rechtlichen Ausführung kommen kann. Domherr v. Günther: So sehr ich mir es zur Regel ge macht habe, nicht wahrend der Discusfivn mit ertemporirten Amendements hervorzutreten, so glaube ich doch in dem gegen wärtigen Falle, wo die Debatte eine ziemliche Zeit gedauert hat, ohne sich dem gewünschten Ende zu nähern, eine Ausnahme ma chen zu dürfen, indem ich den Antrag stelle, nach den Worten S. 634 „so kommen sie in Wegfall" folgende als Schluß der §. aufzunehmen: „2m Zweifelsfalle sind sie als auf Privatrechtstitel beruhend anzusehen." Es streitet sich, wie ich aus Allem, was gesagt worden ist, entnehmen zu müssen glaube, einzig und allein darum: Soll in dem Falle, der in den Worten „Waren dergleichen Leistungen dazu bestimmt u. ssw." angegeben ist, angenommen werden, daß die Leistung auf einem Privatrechtstitcl beruhe, (wo sie stehen bleiben würde) oder soll angenommen werden, daß der Titel ein öffentlich-recht, sicher Titel sei? (wo sie wegfallen würde.) Setzt man die von mir beantragten Worte hinzu, so wird eine Präsumtion begrün» det, es wird im Zweifelsfall und bis zum Beweise desGegenthells angenommen werden müssen, daß die in Frage stehende Leistung auf einem. Privatrechtstitel beruhe, folglich auch in Gemäßheit der Disposition im Eingänge der §. stehen bleibe. Hiermit scheint das, was Herr v. Polenz als Bedenken hervorgchoben hüt, sowie das, was die Herren v. Posern und Bürgermeister Starke hinzu gefügt haben, seine Erledigung zu finden. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, meinen Antrag zur Unterstützung zu bringen» Präsident v. Gersdorf: Nach den Worten „so kommen sie in Wegfall," soll gesetzt werden: „ Im Zweifelsfall sind sie als aufPrivatrechtstitel beruhend anzusehen." Ich bemerke, daß der Antrag im Lauf der Debatte entstanden ist, und also einer größeren Zahl von Unterstützenden bedarf.: Ich frage Sie: ob Sie den Antrag unterstützen? — Wird zahlreich unter stützt. v. Posern: Ich würde mit diesem Zusatz zufrieden sein. Im Vergleich mit der heutigen Debatte und mit Bezugnahme darauf winde er allerdings gceignetsein, künftige richterliche Ent scheidungen zu erleichtern, da es leider nur zu begründet erscheint, daß eine alle vorkommenden Fälle treffende Fassung der vorlie genden §. unmöglich zu sein scheint. v. Heynitz: Auch ich kann mich nur für den Antrag aus sprechen. Er enthält Alles, was ich bezweckt habe. v. Posern: Ich bitte, deshalb, daß ich besondere specielle Fälle angeführt habe, mich nicht für einen Kleinigkeitskrämer anzusetzcn; ich verfolge hierbei keine egoistischen Absichten, son dern habe nur das allgemeine Beste vor Augen, nämlich Ver meidung von Streit und Processen, indem ich immer noch hoffe, es werde durch Anführung specieller Fälle, namentlich aus der Oberlausitz, deren Verfassung den verehrten Mitgliedern der De putationen unbekannt sein mußte, da kein Oberlaufitzer in ihrer Mitte ist, noch gelingen, eine deutlichere Fassung der tz. zu erzie len, und dadurch den betreffenden Parteien die Kosten und den Aergcr und die Folgen weitläufiger Proteste zu ersparen. Ich mag aber um keinen Preis in der Welt eine Fassung der die den Besitzern solcher ausgebauten Nahrungen zu nahe treten könnte, um dadurch ein Stecht für die Hauptgutsbesitzer — i» der Regel Rittergutsbesitzer — zu erschleichen, was sie bisher nicht hatten; ich will nur Recht und Gerechtigkeit. Was jetzt Recht war, soll Recht bleiben. Ich bekenne gern und dankbar, daß das, was die hohe Staatsregierung im Entwürfe gibt, recht gut ist, nur befürchte ich , daß dadurch nicht alle Fälle getroffen werden. Ich hielt cs daher für meine Pflicht, specielle Fälle, namentlich noch aus der Oberlausitz, der terra iucogmta, anzu-
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