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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Sinne vetstaüden worden ist, als ob eine Aenderung in der Cul- turart und Beschaffenheit eines Grundstücks auch sofort eine Aenderung der Steuereinheiten zur Folge haben müsse, daß man im Gegentheil schon dort das, was der Gesetzentwurf ent hält, angenommen hat. — Man wollte nicht, daß Werbesse rungen eine sofortige Steuererhöhung zur Folge haben sollten,, man befürchtete, hierdurch der Vervollkommnung des landwirth- schaftlichen Gewerbes entgegenzutreten, und wies schon dazumal darauf hin, daß eine Revision nur im Einverständniß mit den Ständen erfolgen solle. Eine cvnfequente Durchführung des obigen Grundsatzes würde ferner — wenn auch nicht absolut unmöglich — doch mit kaum zu überwindenden Schwierigkeiten und mit einem Kosten aufwands verbunden sein, der für die Steuerpflichtigen die drückendste Last werden müßte, und man würde der Consequenz Opfer bringen, die mit dem Ergebniß in gar keinem Verhältniß ständen. Wohl noch zu keiner Zeit hat sich eine so regsame Khätigkeit bei der Landwirthschaft gezeigt, wie in der jetzigen; in allen Theilen des Landes wird durch Wort und Lhat auf deren Ver-j vollkommnung hingearbeitet und von Jahr zu Jahr zeigen sich wohlthätige Folgen davon. Es kann nicht staatswirthschaftlicher Grundsatz sein, durch Steuererhöhung jeder Verbesserung sofort beizukommen und dadurch wenigstens in vielen Fällen ihnen- störend entgegenzutreten, und es würde dies sogar dem fernem! in der Geschäftsanweisung aufgenommenen Grundsätze, daß, durch Fleiß herbeigeführte Verbesserungen, welche bei nur ge- wöhnlicher Thätigkeit nicht dauernd sind, unberücksichtigt zu lassen, entgegen sein.- ' Hierzu kommt aber noch, daß eine gewisse Stabilität der Steuern für den Grundbesitzer von hohem Werth ist. Die Steuer bildet für ihn eine jährliche, von dem Grundstücke abzu entrichtende Rente, die bei den Kaufpreisen berechnet wird, und häufige Schwankungen kn der Steuereinheitszahl würden auch die Kaufswerthe schwankend machen. — Schon die vorigen Stände beklagten sich über die störend, eknwirkenden häufigen Steuerrevisionen und wünschten solche ent-, fernt; die hohe Staatsregierung fand die Beschwerden begründe^ und erließ zu deren Abhülfe die Verordnung vom 14. De-! cember 1831. Unzählige Beschwerden würden hervorgerufen werden, wollte man auf die Revisionen zurückkommen, man würde nicht- Umgang nehmen können, zu deren Beseitigung jährliche Haupt revisionen vornehmen zu lassen, und nie zu irgend einer Festigt keit gelangen. Welche Folgen dies auf die Steuerverwaltung haben müßte, bedarfnicht erst der Ausführung. i Eine andere Frage ist es, ob nicht wenigstens jetzt noch eine Frist zu gestatten sei, innerhalb welcher Reclamationen wegen, anscheinend irriger Anwendung der Abschätzungsgrundsätze —! diese selbsskönnen natürlich gar nicht in Frage kommen — Be rücksichtigung finden sollen? Diese Frage hängt genau mit der im Eingänge des Berichts beantworteten, ob das neue Grund- steuersystem jetzt eingeführt werden soll, zusammen, und wie letztere die Deputationen bejaht haben, so glauben sie nun dis erstere verneinen zu müssen. Alle Gründe, welche für Einfüh rung des neuen'Grundsteuersystems angeführt worden, sprechen auch gegen Gestattung einer solchen Reclamationsfrist. Hierzu kommen noch folgende: Die Abschätzung ist ein technisches Gut achten, dieses geht hervor aus der individuellen gewissenhaft ge prüften Ansicht; irgend einen äußern sichern Maßstab der ab soluten Nichtigkeit dieses Urtheils gibt es nicht/deshalb wird ein zweites von dem ersten verschiedenes Urtheil ebenso wenig die Garantie der unumstößlichen Wahrheit in sich tragen, wie.das erstere; und die Zweifel über die Richtigkeit der zweiten Ab schätzung werden dieselben bleiben, bieder ersten entgegentraten. Sollte nun aber eine zweite Abschätzung zu wesentlich andern Resultaten führen, so würden die Reclamationen sich nicht nur ins Unzählige vermehren, sondern es würde hieraus, die Ver pflichtung hervorgehen, eine allgemeine Revision folgen zu lassen, da das Vertrauen zur Richtigkeit der ersten Abschätzung völlig er schüttert worden sein müßte; und doch würde nach deren Vollen dung noch nicht der Zweifel, ob nun Gleichheit erlangt sei, be seitigt sein; auch jetzt würden von Neuem Klagen laut werden, man würde sich immer wieder auf demselben Standpunkte be finden, wie im gegenwärtigen Augenblicke, und nie würde zu der so nöthigen Stätigkeit der Grundsteuer zu gelangen sein. Ohne eine solche kann man aber nicht für die Einführung des neuen Systems stimmen, ohne fie kann das Gesetz, die Ent schädigung der Steuerbefreiten betreffend , nicht kn Ausführung kommen, und diese Gründe halten die Deputationen für so über wiegend, daß sie sich gegen eine solche Reclamationsfrist erklären müssen. Man glaubt aber auch annehmen zu dürfen, daß die Anwendung der Abschätzungsgrundsätze möglichst richtig erfolgt ist, denn die Petitionen, welche in Bezug auf den in Frage be fangenen Gegenstand vorliegen, und welche am Schluß des Be richts noch werden erwähnt werden, berühren weniger die An wendung, als die Grundsätze selbst; daß aber zur Zeit diese nicht geändert werden können, ist schon oben bemerkt worden; man kann darauf jetzt nicht zurückkommen. Hiernach empfiehlt man, " gleich der zweiten Kammer die §. 17 anzunehmen, jedoch mit Vorbehalt der über das allerhöchste Decret vom 11. Mai l. I. abzugebenden Erklärung, wo die Frage, vH für dir Häuser noch ein Procentabzug eintreten soll, zur Berathung kommen wird. ' Auch hier wird der künftigen Redäction anheimzugeben sein, ob die Ueberschrift der §. nicht zu ändern sein möchte, da nicht die Steuer — die Geldsumme, — sondern die Zahl der Steuereinheiten unveränderlich sein soll. v. Metz sch: Ich bin zwar mit dem Gutachten der Depu tation vollkommen einverstanden, und werde auch für die An nahme der h. 17 stimmen; jedoch kann ich nicht umhin, hierbei zu bemerken, daß allerdings das Gebirge und das Voigkland wohl am meisten Ursache haben dürften, zu wünschen, daß Ver gleichungen angestellt werden Möchten, die die behauptete Richtig keit des Princips der Bonitirung für die niederen und höheren Gegenden noch mehr bewiesen, als es gegenwärtig der Fall ist. Es ist nämlich keine Frage, und es ist dies auch bei Berathung dieses "Gegenstandes in der zweiten Kammer bemerkt worden, daß'für das Gebirge und das Vokgtland die climatischen Abstu fungen mach den Barometermessungen der Höhen nicht genug berücksichtigt worden sind, und daß namentlich durch die später eintretende Vegetation im Frühjahr und den frühem Eintritt der rauhen Jahreszeit im Vergleich zu den Medern Gegenden eine nicht genug in Anschlag gebrachte Ungleichheit sich herausstellt. Im Znteresse dieser Gegenden muß ich daher wünschen und hof fen, daß, wenn künftig begründete Reclamationen eingehen soll ten, die Ständeversammlung nicht abgeneigt sein möchte, eine Revision bei der hohen Skaatsreg'erung zu beantragen. Referent Bürgermeister Schill: Ich habe darauf zu be merken, daß ich schon zu Anfang meines Vortrags darauf hinge- wiesen habe, wie dergleichen Klagen der Deputaiion nicht unbe kannt geblieben sind, und es ist namentlich im Bericht darauf
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