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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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hingewiesen worden, daß man hinsichllich der Höhenverhaltnisse andere Grundsätze untergelegt haben würde, wie früher, wenn darüber jetzt erst berathen werden sollte. Ich habe noch hinzu zusetzen, daß mir auch andere Verhältnisse bekannt geworden, welche mir als nachtheilig für das Gebirge und Voigtland ge schildert worden sind, und ich habe wohl Ursache, zu glauben, daß dir Klagen nicht ganz unbegründet sind, nämlich in Beziehung auf die Düngungsverhältnisse, und wo man die Quantität des Samens, der auf eine gewisse Fläche fallt, berechnet hat, was Beides für das Gebirge und Voiglland nachtheilig sein mag. Allein ich muß auch erwähnen, daß mir nur noch erst in diesen Tagen von einem Manne, der ziemlich das ganze Gebirge mit bo- nitirt und abgeschätzt hat, den ich genau habe kennen l rncn, und der sich mir von einer Seite gezeigt hat, daß ich glaube, daß er die in der Natur begründeten Verhältnisse richtig beurtheilt hat, die Versicherung gegeben worden ist, es würden wohl begründete Beschwerden für das Gebirge, und Voigtland nicht vorhanden sein. Ich möchte das auch daraus folgern, weil das Niederland ebenso gut klagt, wie das Gebirge, dieOberlausitz wieder wie das Niederland, und daß Klagen aus allen Landestheilen verlauten. Nur der meißner Kreis scheint derjenige zu sein, der zu Klagen keine Veranlassung gefunden hat. v. Heynitz: Ich bin ganz durchdrungen davon, daß die Stabilität des Grundsteuersystems ein wichtiger Gesichtspunkt ist; aber eben deshalb wünsche ich , daß hinsichtlich der Feststel lung der Steuereinheiten die möglichste Sorgfalt beobachtet wer den möchte. Ich kann daher nicht umhin, einen Antrag zu stellen, der schon in der zweiten Kammer, aber leider vergeb lich eingebracht worden ist. Es ist dieser: Bei der hohen Staatsregierung darauf anzutragen: „daß noch im Laufe dieses Jahres eine angemessene Präklusivfrist angeordnet werde, binnen welcher Reklamatio nen in Betreff der Bonitirung und Classifici- rung der der neuen Grundsteuer unterworfenen Grundstücke bei der betreffenden Behörde an gebracht werden dürfen." Ich erlaube mir, diesen An trag dem geehrten Präsidio zu übergeben. — (Es melden sichimehre Sprecher.) Präsident v. Gersdorf: Unterstützt die Kammer-diesen Antrag? — Er erhält nichtausreich endeUnterstü.tzung.^ Präsident v. Gersdorf: Ich weiß nicht, ob die Spre cher, welche sich vorhin gemeldet haben, noch zu sprechen wün schen?— Herr v. Posern? — v. Posern: Ich wollte nur gegen den Antrag sprechen. -Freiherr v. Welck: Ich muß aufrichtig gestehen, daß ich anfangs in der Deputation Bedenken hatte, -diesem Gutachten beizutreten; nämlich ungeachtet dessen, was der Herr Referent vorhin angeführt hat, sind mir doch aus dem meißner Kreise einzelne Fälle bekannt, wo die betreffenden Communen anschei nend sehr begründete Reklamationen anbringen könnten. Es ist namentlich ein solcher Fall in einem Orte meiner Gegend vor gekommen, wo die Abschätzung und Einschätzung zuerst in der dortigen Umgegend erfolgte, wo es sonach der Commun noch an einem vergleichenden Maßstabe mit den angrenzenden Commu nen fehlte. Die Reklamationsfrist ist bekanntlich nur sehr kurz gewesen, was sehr dankenswerth anzuerkennen ist, weil die Vollendung des ganzen Werkes dadurch befördert worden ist; freilich in einzelnen Fällen ist dies auch sehr gravirend gewesen. Für eine solche Commun hatte ich es nun allerdings wohl für sehr wünschenswerth und billig gehalten, daß in solchen Fällen, wo offenbar die betreffende Gemeinde nicht durch ihre Schuld die Reklamationen versäumt hat, sondern der erst später die Grundlagen zur Reklamation an die Hand gegeben worden sind, noch eine Reklamation nachgelassen würde. Ob sich das auf die eine oder die andere Weise würde lhun lassen, das habe ich dem wohlwollenden Ermessen der hohen Staatsregierung an- heimzugeben; denn im Allgemeinen muß ich die Zweckmäßigkeit des Deputationsgutachtens anerkennen. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation hat uns ange- rathen, §. 17, sowie es auch in der zweiten Kammer geschehen ist, unter einem von ihr näher bestimmten Vorbehalte anzuneh men. Ich frage die Kammer: ob sie der Deputation hierin bei stimmen wolle? — Das Deputationsgutachten wird gegen 2 Stimmen angenommen. Referent Bürgermeister Schill: §. 18. Ausnahmen. Ausgenommen von der §. 17 ausgesprochenen Unveränder lichkeit der Grundsteuer sind die Fälle: s) wenn sich in einem Kataster ein nachgewiesener materieller Jrrthum oder Schreibfehler befindet, b) wenn in Folge einer Grundstückenzusammenlegung die Einrichtung eines neuen Katasters erforderlich wird, nach Maß gabe des Gesetzes vom c) wenn ein einzelnes Grundstück, d. h. eine mit besonder» Steuereinheiten im Kataster in Ansatz stehende Parcelle, oder ein Gebäude in Folge eines unabwendbaren Ereignisses ganz .oder zum größten Theile vernichtet und ertragsunfähig wird, oder auch die steuerfreie Eigenschaft der §. 4 bemerkten Realitäten an nimmt. In dergleichen Fällen werden die Steuereinheiten nach vorgängiger Erörterung und mit Genehmigung des Finanz- ministerii von dem nächsten Steuertermine ab, der auf die Zeit, wo der veränderte Zustand eingetreten ist, folgt, völlig odertheil weise abgeschrieben. Ferner ist der Fall ausgenommen, s«l) wenn eines der §. 4 genannten steuerfreien Grundstücke, durch Uebergang ins Privateigenthum oder durch Veränderung des ursprünglichen Zweckes oder durch Nutzbarmachung, in die Reihe der steuerbaren Gegenstände übergeht, (h. 11) und endlich e) wenn sonst neue Steuerobjecte entstehen, z. B. durch den Neubau eines Gebäudes, das zur Zeit der allgemeinen Ab schätzung .nicht vorhanden war, oder durch wesentliche Verände rung eines Gebäudes, namentlich durch das Aufsetzen eines Stockwerks, durch den Anbau eines Flügels oder Gebäudetheils und Umwandlung eines zu einem andern Zwecke benutzten Ge bäudes in ein Wohnhaus, insofern dasselbe früher nach der Grundfläche besteuert war und nunmehr nach dem Miethwerthe zu besteuern ist, ferner durch Alluvionen, Trockenlegung eines Flußbettes. Die Motive sagen: Es würde jedoch,
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