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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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größerer Grundstücke und größere Parcellen Thelle eines kleinern Grundstücks sein, eine Bevorzugung der großem Grundstücke liegt in dieser Beziehung nicht vor. Ferner meint die Deputa tion, man würde in Widerspruch mit der Geschäftsanweisung gerathen; der Fall ist aber hier ein ganz anderer; .es handelt sich hier blos davon, ob die Vermessung überhaupt richtig ist. End lich, was die Entschädigung betrifft, so ist das ein sehr geringer Gegenstand. Was zuvörderst für die Minorität zu sprechen scheint, ist, daß es nicht auf das Verhältniß des übersehenen Theils zu der Parcelle selbst, sondern darauf ankommt, ob der weggclassene Theil noch ein Object sei in Bezug auf die Steuer. Dies Letztere hangt aber nicht von der relativen Größe, sondern von der absoluten Größe desselben ab. Es kann z. B. eine Differenz von zwei Ackern, also von circa 20 Steuerein heiten, stattfinden, was eine Differenz von ziemlich I Lhaler gibt, während eine Differenz bei einem kleinen Grundstück von drei Procent viel weniger betragen kann. Es scheint mir also die Rücksicht der Billigkeit für die Ansicht der Minorität zu sprechen. Vicepräsident v. Carlowitz: Was mich anbetrifft, so ge höre ich auch der Minorität an, und habe es nur dankbar anzu erkennen, daß Se. Königl. Hoheit die Gründe, welche für die Ansicht der Minorität sprechen, bereits so vollständig hervorge hoben haben, daß mir nur eine kleine Nachlese übrig bleibt. Auch ich muß darauf aufmerksam machen, daß das Minoritäts gutachten keinesweges beabsichtigt, die größern Grundstücksbe- sitzer zu begünstigen und die kleinen zu verkürzen. Tritt dieser Fall mitunter ein, oder scheint es vielmehr nur so, so liegt das wenigstens nicht in der Absicht der Minorität, sondern der Grund liegt in den Verhältnissen. Natürlich kann man nicht auf die geringste Differenz, die oft kaum erkennbar ist, zurückgehen, son dern man muß nur da nachhelfen, wo dies überhaupt noch thun- lich und leicht ausführbar ist. Daß größere Grundstücksbesitzer auch meist weit größere Parcellen besitzen, ist zufällig. Erlauben Sie mir ein Beispiel anzuführen, ein Rechnungsexempel aufzu stellen, um dadurch nachzuweisen, daß, woll'e man dem Gutach ten derMinorität nicht beipflichten, man in eine Unbilligkeit ver- fallt. Es kann Parcellen, die schon einen bedeutenden Umfang haben, geben, ja es gibt Parcellen, die sich bis auf 500 Acker belaufen. Wenn man hierbei nur diejenige Vermessungsdif ferenz berücksichtigen wollte, welche das Majoritatsgutachten zulaßt, so würde man in derD'at dahin kommen, daß mauz. B. 15 Acker oder 30 Scheffel zu viel zugemeffen erhalten haben könnte, ohne reclamiren zu dürfen; man würde dann 15 Acker, welche man nicht besitzt, versteuern müssen. Etwas weiter un ten bekennt sich die Majorität der Deputation im Einverständ- niß mit der hohen Staatsregierung selbst zu dem Grundsätze, daß eine Abschreibung der Steuern da nothwendig sei, wo ein Steuerobject, wenn nicht ganz, doch theilweise ve schwindet; Und dies ist allerdings nicht mehr als billig. Dasselbe spricht nun auch hier für die Ansicht der Mino« ät; hier ist ein Grund stück, welches besteuert werden soll, gar nicht vorhanden, dort war ein Steuerobject vorhanden, ist aber verschwunden. Das, was nie da gewesen steht aber gewiß auf gleicher Linie mit dem, was früher da war, aber nicht mehr vorhanden ist. Ich weiß zwar, daß die Majorität der Deputation allerdings dieser Ansicht auch in ihrem Gutachten nicht ganz fremd geblieben ist/ indem sie eine Differenz von über 3 Procent berücksichtigt 'rabcn will. Allein auf der andern Seite glaube ich, erheischt es die Billig keit, daß man in Abschreibung der Steuer, da wo zu viel ver messen worden ist, so weit gehe, als es möglich ist, und insofern als das Gutachten der Minorität sich dem Anforderniß der Bil ligkeit doch noch mehr nähert, als das Gutachten der Majorität, verdient es auch vor ihm dm Vorzug. Ob man gerade zwei Acker als das Minimum annehmen wolle, oder nach Befinden drei, oder ob man noch weiter der Billigkeit Raum geben, viel leicht nur einen Acker annehmen wolle, das muß ich freilich der hohen Kammer ganz anheimgeben; daß man aber einen Unter schied machen müsse zwischen großen Parcellen, im Gegensätze zu kleinen Parcellen, das halte ich deshalb für nöthig, weil bei großen Parcellen die Differenz schon eine erhebliche Bodenfläche betragen wird, während sie bei kleinen Parcellen oft kaum er kennbar ist. Das scheint billig, und so wird sich das Gutach ten der Minorität auch vollkommen rechtfertigen lassen. Bürgermeister Wehner: Fürs Erste bin ich überzeugt, daß die Majorität der Deputation nicht hat sagen wollen, daß hier eine Bevorzugung des größern Grundbesitzes im Allgemeinen vorwalten würde, sondern sie hat wohl nur soviel gemeint, es sei eine gewisse Ungerechtigkeit gegen die kleinen Parcellenbesitzer, und das finde ich in der Ordnung; denn wenn der Zusatz der Minorität angenommen wird, so sind alle diejenigen, welche we niger haben als zwei Scheffel, in dem Falle, daß sie nie auf eine Entschäd gung Anspruch machen können. Dagegen sind die grö ßern Parcellenbesitzer in ein ganz anderes Verhältniß gesetzt; diese können Anspruch machen, und zwar so weit, daß sie nicht allein die drei Procent, sondern auch noch die zwei Scheffel extra steuerfrei erlangen können; und darin würde eine Ungleichheit liegen, welche im Gesetz auszusprechen doch unangemessen erschei nen dürfte. Staatsminister v. Zeschau: Das Ministerium muß dar auf Bezug nehmen, was es über diesen Gegenstand in der zwei ten Kammer geäußert hat. Zch glaube im Allgemeinen behaup ten zu können, daß die Vermessung , soweit es bei der dazu von der Ständevei sammlung selbst vorgezeichneken Methode möglich war, zu begründeten Neclamationen wohl nicht Veranlassung geben wird. Es ist aber auf der andern Seite auch nicht zu ver kennen, daß, wie bei allen Vermessungen, so auch bei dieser Feh ler vorgekommen sein mögen. Man war jedoch auch schon bei Feststellung des Systems von der Ansicht ausgegangen, daß man gewisse Fehlerg^enzen bezeichnen müsse, und daher bestimmte man drei Procent, wenn sich Differenzen zwischen der Details-und Coutourcnvermessung, ein Procent aber bei derDetaüvcrmcssung in sich Herausstellen würden. Nehmen wir das vorli gende Amen dement der geehrten Minorität der Deputation an, so weichen wir schon von diesem Grundsätze ab; denn es ist möglich, na mentlich bei größern Parcellen, daß zwei Acker nicht cin Proccnt betragen, sondern weniger, es reducirt sich vielleicht die Diffe-
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