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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 71. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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renz aufein halbes Procent, und dies widerspricht den Grundsätzen zu sehr, welche bei Einführung des neuen Grundsteuersystems angenommen worden sink Wird das Amendement angenom men, so würde man auch ebenso gut dem Ministerio das Recht einräumen müssen, Nachmessungen da vorzunehmen, wo es glaubt, dass zu wenig angesetzt worden ist. Gewiß ist das, was einer der geehrten Abgeordneten bemerkt hat, sehr richtig, und darauf hat sich auch Vie Aeußerung des Ministern in der zweiten Kammer gestützt, daß nur durch die Annahme eines Procent- satzes, welcher auf alle Grundstücke gleiche Anwendung findet, wirkliche Gleichheit herbeigeführt wird. Ich kann auch Nicht zu geben, daß eine Differenz von zwei Ackern bei einer so großen Fläche, wie man sie hierbei im Sinne hat, eine sehr bedeutende ist. Ich glaube kaum, daß eine Vermessung existiren wird, die eine Fläche von 4 — 500 Ackern umfaßt, namentlich in Wal dungen, bei sehr coupirtem Lerrain, die nicht ähnliche Mangel enthielte. Ich glaube aber auch, daß die Differenz einiger Acker für den Besitzer eines so bedeutenden Grundstücks kein großer Gegenstand ist. Wohin würden aber Reclamationen führen? Sie würden dahin führen, daß wiederholt sorgfältige Vermessun gen stattfinden müßten. Die Grundstückbesitzer würden bei Ein reichung der Reclamationen nicht immer in der Lage sein, zu be- urtheilen, ob dieDifferenz wirklich zwei Acker beträgt. Es würde sich mitunter das Gegentheil Herausstellen und die Reclamanten würden die Kosten tragen müssen. Das Ministerium wünscht aber, dass solche Verwickelungen soviel wie möglich vermieden werden und Reclamationen wenigstens nur selten vorkommen möchten. Vicepräsident v. Carlowitzr Man muß freilich bei Be- urtheilung des Minoritätsgutachtens nicht blos.das Minimum, sondern auch das Maximum sich vor Augen stellen. Es ist wahr, -aß bei vielleicht 500 Ackern die Differenz von 2 Ackern eine > sehr unerhebliche ist; allein bei einer Parcelle von 500 Ackern kann auch die Differenz volle 15 Acker betragen und dennoch un berücksichtigt bleiben müssen. Ich sehe nicht ab, wie man es recht fertigen könne, wenn Jemand 15 Acker versteuern soll, die er gar nicht besitzt. Referent Bürgermeister Schill: Die Majorität, zu der ich gehöre, hat ihre Gründe im Deputationsberichte niedergelegt. Sie sind die nämlichen, welche schon vom Herrn Staatsminister aufgeführt worden sind, und ich habe daher nur noch Weniges hinzuzufügen. Der Hauptgrund, warum man nicht wünscht, eine Bestimmung, wie die der Minorität, ausgenommen zu sehen, ist der, die Ungleichheit zwischen dem größeren und kleineren Grund besitz zu verhindern. Sowie den größeren Grundstücksbesitzern eine Differenz bei größerem F.ächeninhalte wehe thut, so ist es auch bei den kleineren Grundstücksbesitzern in gleicher Weise. Es wird nicht über Ungerechtigkeit und Unbilligkeit können geklagt werden, wenn jedem Grundstücksbesitzer nach einem gleichen Maße ge messen wird. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß die Be stimmung der Gefchäftsanwei'sung hierher wesentlich gehört; es ist nämlich in der 204. §. ausdrücklich bestimmt: daß, wenn bei der Bonitirung ein Vermessungsfebler aufgefunden worden wäre, welcher I Procent übersteigt, er Berücksichtigung finden soll. Von dieser einmal angenommenen Regel würde man ab gehen , wenn man für das Minoritätsgutachten stimmen wollte^ vielmehr würde ich dafür sein, daß man den Procentsatz herah- setze; allein einer solchen Herabsetzung des Procentsatzes steht entgegen, daß wir am Ende auf eine Größe kommen, die für das Auge kaum mehr sichtbar ist. Will man hier eine Gleichheit haben, so wird man sich jedenfalls dafür entscheiden müssen, daß irgend ein Procentsatz als feststehend angesehen und nicht eine Schwan kung in das Gesetz gebracht werde, was geschieht, wenn man ver schiedene Procentsatze annimmt. Vicepräsident v. Carlowitz: Nur zwei Worte zur.Wider- legung. Eine Verschiedenheit der Verhältnisse zwischen größeren Parcellenbesitzern und kleineren besteht bereits, und wird nicht erst durch das Deputationsgutachten der Minorität hervorge rufen. Es ist nämlich anerkannt und wird nie geleugnet werden, daß es viel leichter sei, eine kleinere Parcelle richtiger zu vermes sen, als eine größere. Daraus folgere ich denn, daß bei der Ver messung auch kleinere Parcellen in der Regel richtig vermessen sind, und Jrrthümer zumeist nur bei größeren vorkommen werden. Schon dadurch rechtfertigt sich -er gesetzliche Unterschied, den in Beziehung auf größere und kleinere Parcellen das Minoritäts gutachten macht; für die kleineren ist schon durch die Leichtigkeit der Vermessung, die wenig Jrrthümer zuläßt, gesorgt. Referent Bürgermeister Schill: Ich weiß nicht, ob hier schon bei dem Punkt» soll zur Abstimmung verschütten, oder iw Berichte fortgefayren werden. BürgermeisterH übler: Es würde doch wohl gerathen sein, über jeden einzelnen Punkt der §. sofort abzustimmen. Sie stehen in einem solchen Zusammenhänge, der dies gestattet und die Dis- cussion ist dann bei der Abstimmung noch im frischen Andenken. Referent Bürgermeister Schill: Es fragt sich eben, ob ich im Berichte fortfahren, oder ob erst über Punkt » abgestimmt werden soll. Ich habe das dem Prasidio zu überlassen. Es könnte vielleicht hier die Frage gestellt werden, ob man der Ma jorität oder Minorität beitreten wolle? Prinz Johann: Sollte es nicht gut sein, wenn jetzt über diesen Punkt abgestimmt würde, ob die §. mit 10 sich endigen solle, und dann über die Punkte unter »1,2,3? Präsident v. Gersd orf: Erst hatte ich mir den Fall so ge dacht, daß man mit der Frage anfangen könne, ob man die §. unter c annehmen wolle, und hätte man sich dafür erklärt, würde ich fragen: ob man einverstanden wäre, daß §. 18 mit dem Schlußsätze sub c sich endigen solle? —- Einstimmig I a. Präsident v. Gersdorf: Sodann in Bezug auf S. 280 des Berichts sud »(s.o.S. 1586) frage ich: ob hinter das Wort „Kataster" auf der ersten Zeile noch eingeschaltet werden solle: „oder Flurbuche"? —Ei »stimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Sodann (unter 2) frage ich: ob das Wort „materieller" in Wegfall gebracht und dafür gesetzt werden solle: „Wenn sich in einem Kataster oder Flurbuche ein nachgewiescner, auf die Existenz, Größe oder Gattung des Grundstücks bezüglicher Jrrthum, ein Rechnungs- oder Schreibe-
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