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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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mittelst in der zweiten Kammer das allerhöchste Decret vom 30. März 1843 und der damit vorgelegte Gesetzentwurf, die durch das neue Grundsteuersystem bedingten Abänderungen der Gesetze über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen, ingleichen über Zu sammenlegungen 8er Grundstücke betreffend, in Berathung ge kommen,mnd hierbei das Gesetz fornzell abgelehnt, die materiel len Bestimmungen aber in verschiedene andere Gesetze über wiesen worden. Hiernach hat man auch den Beschluß gefaßt, zu §. 18 unter b noch einen Zusatz beizufügen. Ein solcher Zu satz wird sich, insofern sich die verehrte Kammer mit der Ansicht der zweiten Kammer über diesen neuen Gesetzentwurf vereinigen sollte, nothwendkg machen. Die Beschlußnahme wird aber aus zusetzen sein, bis man zu jenem Gesetzentwürfe kommt. Was die Discussion und die Fragstellung anlangt, so dürfte es das Ein-. fachste sein, wenn nach Berathung der einzelnen von der Depu tation gemachten Bemerkungen, und wenn eine Aenderung dabei nicht eintritt, die Frage gleich auf die Fassung, wie die Deputa tion sie vorgeschlagen hat, gestellt würde. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich muß nach nochmaliger Durchsicht bemerken, daß es mir scheint, als ob die Fassung des Vorschlags der Minorität, welcher gestern obtinirt hat, noch ei nen Mangel darböte. Ich sollte meinen, es müßte so heißen: „Beläuft sich die Differenz mindestens auf 2 Acker, so ist sie auch dann zu berücksichtigen, wenn siedreiProcentoderweni- ger beträgt." Man muß nämlich hierbei auf die gestern ange nommene §. zurückgehen, oder richtiger auf das Gutachten der Mehrheit, zu dem die Minorität nur einen weitern Zusatz wünschte. Es heißt nämlich auf S. 281 des Berichts so: „Beruht der Jrrthum in der Vermessung, so ist derselbe jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn die Differenz 3 Procent übersteigt." Ich bitte die hochgeehrtsten Herren, Acht zu haben auf das Wort „übersteigt". Es folgt nämsich daraus, daß, wenn sich die Dif ferenz gerade auf der Linie von 3 Procmthalt, sie noch nicht berücksichtigt werden kann. Dem entsprechend muß nun auch das Minoritatsgutacht-n gefaßt werden, und/ich hätte mein Be denken schon früher erwähnt, wenn es mir eher beigegangen wäre. Dort heißt es: „beläuft sich diese Differenz mindestens auf 2 Acker, so ist sie auch dann zu berücksichtigen, wenn sie weniger als 3 Procent beträgt." Es scheint aber angenommen werden zu sollen, daß die Differenz schon berücksichtigt werden müsse, wenn sie gerade auf der Linie von 3 Procent sich hält. Es würde noch Zeit sein, den Mangel in der Fassung , dep hiernach wahr zunehmen ist, zu verbessern; und ich setze voraus, daß, wenn überhaupt die Kammer meiner Ansicht beitritt, sie sich auch ein verstanden erklären würde m't folgender kleinen Abänderung der Fassung. Sie würde nämlich so lauten müssen: „Wenn sie drei Procent oder weniger beträgt." Ich stelle darauf einen Antrag. Referent Bürgermeister S chill: Ich bitte, mir diese Be merkung zu erlauben, daß, da einmal das Minoritätsgutachten angenommen ist, die Deputationen diese kleine Nedactionsaban- derung zugestehen und sich damit vereinigen werden. Bürgermeister H üb ler: Ich habe kein Bedenken. Prinz Johann: Ich muß freilich bemerken, daß ein Kam merbeschluß vorliegt, und wenn ich auch im Materiellen mit dem Antragsteller einverstanden bin, so würde es sich doch hierum das Abgehen von dem gestrigen Kammerbeschlusse handeln. Die ser Gegenstand wird ohnedies noch dem Vereinigungsverfahren mit der zweiten Kammer unterliegen, und da würde es an der Zeit sein, diese Abänderung zu bewirken. Was aber die Be merkung des Herrn Referenten betrifft, daß die zwrite Kammer beschlossen habe, noch einen Zusatz zu diesem Gesetze zu machen, so ist mir zweifelhaft, ob dies statthaft ist. Die Debatte über dieses Gesetz war in der zweiten Kammer geschlossen, die Abstim mung erfolgt, und es konnte also ein Zusatz nicht mehr stattft'n- den. Ich würde aber Nichts dagegen haben, wenn man sich dies hier offen hielte; aber bemerken muß ich, daß ich die Beschluß fassung der zweiten Kammer formell nicht richtig halte. Referent Bürgermeister Schill: Deshalb habe ich diesen Zusatz Vorbehalten, und ihn nur als Vorbehalt beantragt. Ich muß aber auch bemerken, daß mir dasselbe Bedenken erschie nen ist. Prinz Johann: Ich wollte mich nur xrolesmvüo dage gen verwahren, daß dieses Verfahren künftig eingeschlagen werde, daß bei Berathung eines andern Gesetzes noch ein Zusatz zu ei nem bereits berathenen Gesetze gemacht werde. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich habe schon bemerkt, daß ich der Kammer zu überlassen habe, was sie wegen des gestern gefaßten Beschlusses thun wolle. Dagegen handelt es sich ja jetzt von einem Satze/ der noch nicht angenommen ist; daher würde ich wünschen, daß wenigstens heute hierbei diese Abände rung erfolge. Will freilich die geehrte Kammer auf ihrem gestern gefaßten Beschlüsse beharren, so würde hier eine kleine Differenz eintreten, aber diese wird wenigstens die zweite Kammer auf den Mangel in der Fassung aufmerksam machen. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, die Sache auf das Einfachste dadurch apfzulösen, daß ich auf die S. 286 des Be richts beantragte Z. 18 iucl. des gestern angenommenen Minori tätsgutachtens die Frage stelle. Das Minoritätsgutachten ist gestern, angenommen worden und muß also in die Z. ausgenom men werden. Das ist dem Kammerbeschlusse gemäß, und wenn man dagegen Nichts einwendet, würde ich so die Frage stellen. SecretairBürgermeisterRitterstädt: Es scheint mir doch, wenigstens im Sinne des Antragstellers, gerathener zu sein, daß hier die Abänderung von ihm beantragt und eine Frage darauf gerichtet werde; denn außerdem glaube ich schwerlich, daß von jener Fassung abgegangen, und das Materielle mit andern Wor ten in diese §. 18 ausgenommen w.rden könnte. Ich sollte auch kaüm glauben, daß es mit einer einzigen Frage über diese §. ab gemacht! sei. Präsident v. Gersdorf: Darüber würde ich mir die An sicht des! geehrten Antragstellers erbitten. Viccpräsident v. Carlo witz: Allerdings beantrage ich, daß die geehrte Kammer folgende Fassung annehme: „wenn sieg Pro cent oder weniger beträgt." Ich überlasse übrigens wegen des gestrigen Beschlusses meinen Antrag dem Schicksal.
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