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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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zur nämlichen Stuft geführt werden, da die verschiedenen Klas sen der Bevölkerung auf einer sehr verschiedenen Stufe der Bil dung stünden. Hieraus folge die Einteilung der Schulen 1) in niedere oder Volksschulen, deren Zweck die allgemeine Volksbildung ist, . 2) in Mittelschulen, deren Bestreben dahin gerichtet ist, den Schülern eine höhere, allgemein wissenschaftliche Bildung, verbunden mit- einer allgemeinen Vorbildung für, das künftige Berufsfach derselben, zu ertheilen, und 3) in Hochschulen zur Erlangung der höchsten Gelehrtmbil- dung in allgemeinen Wissenschaften als Erforderniß für die den gelehrten Berussfächern sich widmenden jungen Manner. Hieran reihten sich nun noch die Bildungsanstalten für einen besonder» Beruf oder die Fachschulen. Hierzu gehörten die nieder« und hohem Gewerbschulen, die Kunstschulen, die Forst-,, Berg-, Bau- und Militärakademie, sowie die akademischen Fachfacultäten. Indem null der Petent vorzüglich eine gewisse Classe der Mittelschulen, nämlich die Realgymnasien ins Auge saßt, so setzt er seine Ansichten darüber in folgenden Abschnitten weiter auseinander: I) über den Zweck der Mittelschulen überhaupt und der Realgymnasien insbesondere, II) über die Notwendigkeit der Errichtung eines Real- gymnasii, Hl) daß ein solches auf Kosten des Staats errichtet werden müsse,- , . IV) auf welche. Weise eine solche Anstalt zweckmäßig einzu richten sei, und V) der Kostenpunkt. Hierüber sagt derselbe ackl,, aus dem Zweck der allgemeinen Bildungsanstalten erkenne man leicht, daß es die Mittelschulen sind, die denjenigen Jünglingen, deren einstiger Beruf in der Uebernahme höherer Staatsdienste besteht, die für diesen Zweck nöthige allgemeine wissenschaftliche Humanitäts - und die ihnen nützliche Nealbildung zu ertheilen haben werden. Die wissenschaftlich gebildeten Staatsbürger oder die sogenannten Gelehrten könnten füglich in zwei Claffen getheilt werden, nämlich: 1) in solche, welche die moralische Welt im weitesten Sinne des Wortes zum Gegenstand ihrer Bestrebungen gewählt haben, als Juristen, Theologen, Wiffenschaftsforscher, Lehrer, und 2) in solche, welche die Natur zum Gegenstand ihrer Bestre bungen gewählt haben. , - Zu dieser sehr zahlreichen Classe würden diejenigen gehören, welche sich widmen: s) den höhern Privatgewerben, z. B. Buchhändler, Ban- quiers, Buchdrucker, Chemiker, Pharmaceuten, Besitzer und Aufseher von Fabriken, Manufacturen, bedeutenden Land - und Rittergütern, Maschinisten u. s. w., - b) dem Bau -, Berg -, Hütten -, Forst - und Steuerwesen, oder andern ähnlichen Administrationsfächern im Staats dienst, «) dem Militairstande im höhern Grade, 6) dem höhern Künstlerfache, e) -em Jngenieurwesen, I) der Kameralistik, §) dem Lehrfache in Gewerb-mnd Realschulen, b) dem schriftlichen Expeditionsdienst bei Regierungscolle- gien, Justiz-, Rent-, Steuer-, Post-und ähnlichen Aemtern. Auch könnten solche junge Leute, die sich dem medicinischen Studio zu widmen gedenken, das Real gymnasium als practische Vorbildungsanstalt benutzen. Zur Ausbildung der hier bezeichneten ersten Classe der Staatsbürger oder der Gelehrten im engern Sinne des Wortes wären die Gymnasien bestimmt, auf welchen alte Sprachen, Ge schichte, Alterthumskunde und dergleichen der Hauptgegenstand des Unterrichts wären, während Mathematik und Naturwissen schaften mehr in den Hintergrund träten. Die Aneignung gründ licher Kenntnisse in diesen Wissenschaften, sei aber die Grundlage aller technischen Wissenschaften, die die zweite Classe der Gelehr ten sich für das practische Leben zu eigen machen müsse. Zur Erfüllung dieses Zwecks würden nun die Realgymna sien bestimmt sein, welche zwar Sprachstudium und Geschichte für den Zweck der allgemeinen Bildung mit aufnehmen würden, dagegen Mathematik und Naturwissenschaften zu den vorherr schenden ihrer Lehrobjecte zu machen hätten, weil diese die'noth- wendigsten für ihren künftigen Beruf wären. Dieselbe Ansicht, sagt der Petent, sprächen auch Fischer und der Director Kläden in Berlin in ihren Schriften aus, wenn sie sagen-. Das Realgymnasium sei zunächst für die so wichtige und wohl zahlreichere Classe derer bestimmt, denen die Verfassung nicht befiehlt, oder die besondere Beschaffenheit ihrer künftigen Be stimmung nicht verstattet, ihre Schulstudien auf einer Universität zu vollenden, unter denen aber dennoch sehr viele einer ebenso voll kommen wissenschaftlichen Ausbildung bedürfen, als der eigent liche sogenannte Gelehrte. Die wesentliche Bestimmung des Realgymnasii sei, für die wissenschaftliche Ausbildung derer zu sorgen, für welche die alte Literatur kein dringendes Bedürfniß sei, es solle diese zwar nicht ausschließen, sondern sie nur nicht zur Fundamentallection machen, dagegen Naturkunde, Mathe matik und neuere Sprachen mehr hervortreten lassen, weil das diejenigen Gegenstände wären, die solchen Personen von weit größerem Nutzen für das Leben und für ihre innere Bildung wären, als die alten Sprachen. In gleichem Sinne sprächen sich auch Snell und der Rent amtmann Preusker aus. Nachdem nun der Petent durch Vorstehendes den Zweck der Realgymnasien deutlich hervorgehoben zu haben glaubt, so geht er nun sckll. zur Nothwendigkeit der Errichtung einer solchen Anstalt über und sagt: Die Nothwendigkeit einsehend, denen, den realistischen Fächern sich widmenden Jünglingen eine auf ihren künftigen BerufRücksicht nehmende Vorbildung zu geben, damit aber auch zugleich die Vorbildung derjenigen zu verbinden, deren künftiger Berufes gebietet, irgend eine Facultätswissenschaft zu studiren, habe zu der vermittelnden Idee geführt, das Sprach- und Real gymnasium zu verbinden. Eine solche Verbindung könne nun aus zwei Gesichtspunkten betrachtet werden, entweder
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