Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Die Deputationen sind mit diesen Ansichten vollständig ein verstanden und finden sich durch diese Erklärung zwar vollkom men beruhigt, sie halten aber demungeachtet den Beitritt zu dem Anträge der zweiten Kammer: man hege Seiten der Ständeversammlung die zuversicht liche Erwartung, daß die hoheStaatsregierung die Frage über die Art und Weise der Fortführung derFlurbücher und Kataster, sowie deren Nachträge mit der sorgfältig sten Erwägung verfolgen, feiner Zeit geeignete Maßre geln deshalb treffen und nach Befinden den Ständen wei tere Mittheilung darüber machen möge, für Wünschenswerth, da hierdurch ausgesprochen wird, wie hoch wichtig die Stände diesen Punkt halten; sie empfehlen deshalb selbigen. Staatsminister v. Ze schau: Ich kann auch der geehrten ersten Kammer nur das wiederholen, was ich über diesen Gegen stand in der zweiten Kammer gesagt habe. Es wird allerdings die Frage: was zu Erhaltung der Lage und Auffindung der ein zelnen Parcellen in'den Flurbüchern, den Katastern und in der Flur selbst zu thun ist, eine der wichtigsten und schwierigsten bei dem.neuen Grundsteuersystem sein, zumal dasselbe nicht auf voll ständiger geometrischer Vermessung und Cartirung beruht. Es bietet gerade diese Frage noch jetzt in den Ländern, wo neue Grundsteuersysteme schon eingeführt worden sind,, manche Zwei ff! dar, Bis jetzt hat man sich hier noch nicht fassen können, .»vas deshalb zu thun sein möchte. Die geehrte Kammer kann aber überzeugt sein, daß Seiten des Ministern diesem Ge genstände volle Aufmerksamkeit geschenkt werden wird. Es scheint mir erforderlich, deshalb noch einige Erfahrungen abzu warten,, um zu bestimmen, was in dieser Hinsicht gesetzlich oder M Verordnungswege ssstzusetzen fei. Zur Beruhigung kann ich hinzufügey, daß ein neuerlich gemachter Versuch im Landge richt Wurzen behufs der beabsichtigten Einführung eines neuen Hypothekenwesens, wenigstens die Uebcrzeugung gewährt hat, daß die einzelnen Gutsbesitzer im Stande gewesen sind, überall die Parcellen näher zu bezeichnen, von welchen es sich eben handelte, und daß.bei diesen versuchsweise angestellten Erörterungen Dun kelheiten sich nicht ergaben. Das Ministerium theilt vollstän dig d'e von der Deputation ausgesprochene Ansicht, daß gerade die bald nach Einführung des Grundsteucrsystems erfolgende Anlegung der Hypothekenbücher wesentlich dazu beitragen wird, den Gegenstand zur Zufriedenheit zu erledigen. Es wird dadurch zu gleicher Zeit ein sehr wichtiger Zweck mit erreicht. Während nach dem neuen Grundsteuersystem auf geschlossene Güter keine Rücksicht genommen werden konnte, weil nach einzelnen Parcel len abgeschätzt werden sollte, wird das Hypothekenwcsen dahin führen, die Güter zu vereinigen und zu consolidiren, und das, was gewissermaßen zerrissen werden mußte behufs der neuen Grundstmerregulirung, wird bei dem Hypothckenwcsen wieder eine angemessene Vereinigung finden. Referent Bürgermeister Schill: Ich kann nur im Allge meinen den Wunsch lebhaft ausdrücken, daß es gelingen möge, nach und nach dahin zu kommen, daß diese Kataster die Bestim mung , die sie haben, vollständig erfüllen. Jedenfalls sollen sie sticht allein dazu dienen, das Quotalverhaltniß anzugeben, wo- I, 72. nach die Abgaben des Grundstückes erhoben werden, sondern sie müssen den Besitzstand erforderlichen Falls Nachweisen können und die Auffindung der Sleuerobsicke sichern und erleichtern. Es ist diese Einrichtung der künftigen Erfahrung zu überlassen; allein ich kann es mir nicht anders dmken, als daß bald zur Anord nung einer Umschreibung wird geschritten werden müssen, da der lebhafte Verkehr die Nachträge wirklich sehr bald so häufen wird, daß das, was man ersehen will, kaum wird aufzufinden sein. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube hier nur zu einer Frage Veranlassung zu finden , nämlich ob die Kammer nach dem Beirathe der Deputationen dem Anträge der zweiten Kam mer sich anschließen will, welcher enthalten ist in Len Worten: „Man hege Seiten der Standcversammlung die zuversichtliche Erwartung, daß die hohe Staatsregierung die Frage über die Art und Weise der Fortführung der Flurbücher und Kataster, sowie deren Nachträge mit der sorgfältigsten Erwägung verfol gen, seiner Zeit geeignete Maßregeln deshalb treffen und nach Befinden den Ständen weitere Miltheilungen darüber machen möge." Wollen Sie ebenfalls diesen Antrag annehmen? — Einhellig Ja. . II. Abschnitt. Das Kataster betreffend. §.22. Einrichtung d'cr Kataster. Das Grundsteuerkataster ist ein auf das Flurbuch gegründe ter und nach dem Besitzstände geordneter Zusammenrrag der Steuerobjecte und der darauf haftenden Steuereinheiten eines Flurbezirks und hat in Bezug auf Steüerpflicht die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde. Die etwaige Trennung von Parcellen von denjenigen Gü tern, zu welchen sie ursprünglich gehört haben, bleibt auf andere Verhältnisse des öffentlichen, sowie des Privatrechts ohne Ein fluß. . , . Die Motive sagen: Die Form und Einrichtung der Kataster und ihrer Nach träge ist dieselbe, welche den Ständen am Landtage vom Jahre 1836 bis 1837 bereits mitgetheilt worden, und in den Landtags acten I. Abtheilung I. Band, Seite 223 flg, qbgedruckt ist, auch ihnen zu keiner Erinnerung Veranlassung gegeben, und sich bis her schon als zweckmäßig bewährt hat.' Sollten'bei längerem Gebrauche der Kataster die Nachträge wegen etwaiger sehr häu figer Besitzveränderungen zahlreich und die Ucbersicht des Ganzen dadurch erschwert werden, so kann in einem solchen Falle das Kataster, unter Einverleibung der Nachträge, mit leichter Mühe bei der Steuerbehörde umgeschrieben werden. Referent Bürgermeister S chi llr Bei §. W hat die Depu tation Nichts zu erinnern gehabt. Präsident v. Gersdorf: Die 8- 22 wird zur Annahmd empfohlen, und ich frage: Nehmen Sie sie an? — Einmü- thigJa. Referent Bürgermeister Schill: §23. Flurbezirk. Für jeden Flurbezirk ist ein Flurbuch nebst Croquis (bild liche Darstellung dir Lage und Figur der Parcellen nach ihrer na- >2
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder