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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Prinz Johann: Es kann auch einzeln' zur Unterstützung gebracht werden. Präsidentv. Gersdorf: Zuvörderst soll also im Gutach ten der Minorität anstatt der Worte: ,,auch den Landgemeinden von denjenigen Steuersummen, welche von den zum Gutscom- plex gehörigen, früher steuerbaren Grundstücken zu geben ist, und wie sich selbige am 1. Januar 1814 feststellt, die §. 36" gesetzt werden: „auch ist den betreffenden Landgemeinden von dem ganzen am I. Januar 1844 vorhandenen Complex die nach §. 36". Freiherr v. Friesen: Dies sind ja ganz die Worte der vor- geschlagenen §. Referent Bürgermeister Schill: Es ist ein Unterschied; denn es ist nicht von Steuercomplexen, sondern von steuerbaren Gutscomplexcn die Rede. Ich will mir erlauben, noch einmal den ganzen Satz vorzulesen. In, dem Minoritätsgutachten heißt es: „auch den Landgemeinden von derjenigen Steuersumme, welche von den zum Gutscomplex gehörigen, früher steuerbaren Grundstücken zu geben ist,, und wie sich selbige am 1. Januar 1844 feststellt, die §. 36" Statt dieser Worte soll gesetzt wer den: „auch ist den betreffenden Landgemeinden von dem ganzen aml. Januar 1844 vorhandenen Complex die nach §. 36" Präsident v. Gersd orf: Zuvörderst frage ich die Kammer: ob sie diesen ersten Theil des Antrags unterstützt? — Wird nichtausreichend unterstützt. Referent Bürgermeister Schill: Der zweite Antrag würde nur eine Vervollständigung des Minorjiätsgutachtens enthalten und am Schluffe noch beizufügen sein: „Werden künftig einzeln e Lheile von dem vorerwähnten Complex ge trennt, so haben sich deren Besitzer der betreffenden St.euergemeinde anzuschließen." Wenn auch das Amendement unter 1 abgeworfen worden ist, so würde die Fassung, dieses Theiles unverändert stehen bleiben können, weil natürlich künftig auch nach der Minorität das zeither steuerbare und steuer? freie Eigenthum immer ein Coryplex bleiben wird, und mithin alle Abtrennungen von diesem Complex würden der Steuergemeinde zufließen, nicht aber dem Rittergute verbleiben. Präsident v. Gersdorf: Dies würde das zweite Amende ment zu §. 30 sein. Ich habe die Kammer zu fragen: ob sie diesen Theil unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Staatsminister v. Zeschau: Ich wollte bemerken, unge achtet das Amendement nicht unterstützt worden ist; daß, wie etz mir scheint, der Zweck, welchen der Antragsteller gehabt hat, für den Fall, daß das Minoritätsgutachten angenommen wird, von selbst erreicht wird; denn dergleichen Abtrennungen fallen in die Kategorie der gewöhnlichen Grundstücke und hören aufRitter- güter zu sein. Präsident v. Gersdorf: Der erste Theil war nicht unter stützt, wohl aber der zweite Theil. Staatsminister v. Zeschau: Dann erlaube ich , mir diese Bemerkung als eine Antwort auf den Antrag und zwar dahm daß ich denselben für überflüssig halte, weil es mir scheint, als würde der Zweck des Antragstellers schon von selbst erreicht^ denn wenn das Gutachten der Minorität angenommen wird, welches besonders die fragliche Steuerzahlung auf die Rittergüter be schränkt, so kann unmöglich diese Bestimmung auf die Parcellen, welche von dem Ritterguts abgetrennt werden, Anwendung leiden. Prinz Johann: Da mein Hauptantrag gefallen ist, so habe ich kein Bedenken, diesen speciellen Antrag zurückzu ziehen. Referent Bürgermeister Schill: Au dieser §. würde nun kein Amendement mehr kommen. Ich habe als Mitglied der Majorität zu bemerken, daß die Majorität der entgegengesetzten Ansicht gewesen ist, die Se. König!. Hoheit zu Stellung eines Amendements bewogen hat. Nämlich die Majorität hat ge glaubt, daß hierdurch der Gemeinde ein wesentlicher Vortheil er wachst, wenn sie von diesen genannten Gütern die Steuern ein nimmt, und daß derselben die Steuervcrwaltung nicht unwesent lich erleichtert wird. Sie hat zu dem Minoritätsantrag keinen andern Grund finden können, als daß man glaubte, die Vertre tungsverbindlichkeit würde gesteigert die Vertretungsverbindlich keit wird bei irgend einiger Vorsicht nicht groß sein, immer wird ein Mann da sein, der die Gemeinde sichert gegen den Viertel jahrsbetrag, und diese Verbindlichkeit, die die Gemeinde über nimmt, wird compensirt durch den Nutzen, den sie durch die Ge währung der Precente erhält. Das sind die Gründe, welche die Majorität hewogcn haben, für den Beschluß der zweiten Kammer sich zu verwenden. Prinz Johann: Da meine Anträge keinen Anklang gefun den haben, so erkläre ich mich für die Majorität und erlaube mir anzuführen, daß ich das Minoritatsgutachten für unaus führbar halte, Es sollen für den Steuerbctrag IH Procent an die Gemeinden abgeliefert werden; man wird in vielen Fällen nicht ermitteln können, welche Parcellen einmal steuerbar waren, also auch nichtermitteln können, welcheSteuern auf ihnen jetzt ru hen. Wo es aber insbesondere sogenannte Hufen waren, die unter dem ganzen Rittergute mit lagen, wird Niemand solche mehr wissen. Es würde dies nicht passen; ich glaube, daß der Antrag, wie er jetzt steht, kaum ausführbar sein wird. Bürgermeister Wehner: Ich wollte zu dem, was Se. Königl. Hoheit bemerkt hat, noch Etwas hinzusetzen, nämlich die Unausführbarkeit ist mir ganz klar. Wir haben Güter, die aus Ritterguts Grund und Boden und zugleich aus steuerbaren Grundstücken bestehen, allein die steuerbaren Grundstücke und dieRitterguts Grund und Boden haben sich so unter einander ver mischt, daß man nicht mehr hat ermitteln können, was ist steuer freier und steuerbarer. Das ganze Gut ist nunmehr als ein Grundstück betrachtet, und so durchgängig besteuert worden, obschon ganz gewiß ist, daß unsteuerbare Grundstücke dabei sich befanden. Also" bei einem solchen Gute kann der Vorschlag der Minorität nicht ausgeführt werden. Uebrigens bin ich der Mei nung , daß die Minorität lieber von ihrem Anträge zurückstehen möge. Vorerst scheint es mir, daß sie in der ganzen Sache kein Anhalten hat; denn da die Steuerfreiheit abgelöst und abge kauft worden ist, so fallen die früher steuerfreien Grundstücke nunmehr ganz und gar in die Kategorie der steuerbaren Grund-
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