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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 72. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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machen nicht übrig bliebe; indessen will ich doch noch eine Seite hervorheben, die noch nicht beleuchtet worden ist. Ich betrachte nämlich die Sache ganz vom 'praktischen Gesichtspunkte und spreche dabei nicht von Vorrechten, Sonderrechten, Separatismus u. dergl. Von diesem rein practischen Gesichtspunkte aus be trachtet, gebe ich zu, daß cs möglich sein mag, daß die Entrich tung der Steuer an den Ortssteuereinnehmer für den Ritterguts-, besitzer bequemer sein könne, allein die Minorität hebt auch diese Bequemlichkeit nicht auf, sondern sie läßt einem Jeden seinen freien Willen, wohin ,er zahlen will; also dieses Argument der größer» Bequemlichkeit hört auf ein Argument zu sein; ich gebe ferner zu, daß die Vertretungsgefahr durch die 31. Paragraphe für den Rittergutsbesitzer zum größten Theilabgewcndet ist, und erkenne es sehr dankbar an, daß die zweite Kammer eine Dunkel heit, die in dieser Paragraphe noch, obwalten könnte, gdurch ein Amendement verbessert hat; ich gebe auch gern zu, daß es mög lich sein werde, die steuerbaren Grundstücke von den früher steuer freien zu trennen und zu unterscheiden, daß man vielleicht sagen könnte, der Rittergutsbesitzer hat den Steuereinnehmer wegen derjenigen Grundstücke mit zu vertreten, mit welchen er zu dem Gemeindeverbande getreten ist, und daß man das Normaljahr von 1834 zu Grunde legte, wo die steuerfreien Grundstücke genau ausgemittelt wurden. Also ich gebe zu, daß die Veranlassung zu Streitigkeiten mit den Gemeinden, die aus der Vertretungsver bindlichkeit entstehen könnten, durch gute Einrichtungen vielleicht entfernt werden kann, daß dieses Bedenken also vielleicht nicht stattfindet. Allein ein Bedenken bleibt immer noch übrig, welches mir sehr' wichtig scheint und welches schon Se. Königl. Hoheit Prinz Johann andeutete, nämlich, daß die Vertretungsgefahr und r'lberhaupt die Last der Recepturfür die meisten Steuergemeinden zu groß ist, wenn sie die Beitragssumme des Rittergutsbesitzers mit annehmen sollen. Glauben Sie, meine Herren, daß ich als Landbewohner nicht ganz unbekanntbin mit den Verhältnissen der Landbewohner und der Landgemeinden, von denen ich hier allein spreche; allein ich versichere, daß es für viele Landgemeinden eine zu große Last ist, wenn sie mit Einschluß der Steuern von einem Rittergute vielleicht 1600 —1800 Lhalsr Steuern jährlich, 400—-500Thlr. vierteljährlich einsammeln, aufbewahren, ablie fern und vertreten sollen. Es würde sich in sehr viel Landgemeinden finden und Herausstellen-daß man keinen Mann finden könnte, dem eineso großeSumme anzuvertrauen wäre; es werden sich Schwie rigkeiten und Verlegenheiten zeigen, die man jetzt noch nicht Vor aussicht und nicht erwartet. Was wird dann geschehen? Wie cs schon bei mehren solchen neuen Einrichtungen der Fall war, mit denen man nicht durchkam, so wird man auch hier die obrig keitliche Hülfe wieder in Anspruch nehmen; man wird verlang n, daß die Obrigkeit sich ins Mittel schlagen solle, oder daß die Steuern sogleich an die Obrigkeit abgeliefert werden sollen, oder daß vielleicht ein Expedient des Gerichts sie einnekme, u. s. w. Ich sehe es voraus, und sage es voraus: das alte jus subculle- ctanäi wird auf diese Weise von selbst wieder entstehen; und ge rade das, was man jetzt aufheben will, dazu wird man in der Zukunft wieder zurückkehren, weil es das Natürlichste und Rich ¬ tigste ist. Ich glaube also, daß es nicht im Interesse der Ge meinde selbst ist, wenn man ihr die Last aufbürdet, eine so große Summe anzunchmen und abzuliefern. Ich kann auch in der That das Bedenken gar nicht begreifen, aus welchem man dem Rittergutsbesitzer nicht erlauben will, seine Steuern, wenn er es vorzicht, unmittelbar an den Bezirkssteuereinnehmer abzuliefern, kein Mensch verliert Etwas dabei und der Staat soll ja seine Steuern richtig erhalten. Noch wollte ich auf die Bemerkung des Herrn Staatsministers, daß in einer Provinz des Herzog- thums Sachsen die Steuer der Rittergüter an den Ortssteuer- einnehmer abgelieftrt würden, Etwas erwähnen. Dieses könnte wohl nur in der Lausitz der Fall sein, aber nicht in den abgetrete nen erbländischen Provinzen; denn' es ist mir bekannt, daß- in Thüringen und in den vom leipziger Kreise abgetretenen Landes- theilen die ritterschaftlichen Abgaben und die Classensteuer noch heutzutage an den Landrath und nicht an die Gemeinde geliefert werden. - Staatsminister v. Ze sch au: Ich habe nur von der preu ßischen Niederlausitz gesprochen. Referent Bürgermeister Schill: Nur auf die letzte Bemer kung des geehrten Sprechers will ich mir eine Entgegnung erlau ben. - Ist nämlich wirklich das Interesse der Landgemeinden so sehr belheiligt, so scheint mir wenigstens, daß das Gutachten der Minorität einer förmlichen Umarbeitung und einer andern Fassung bedürfe; hat man das Interesse der Landgemeinden im Auge und hält man es für gefährdet, dänn kann man es nicht in's Interesse der Rittergutsbesitzer stellen, ob sie die Steuer an die Landgemeinde abgeben wollen, sondern man muß auch der Landgemeinde eine Stimme einräumen, ob sie diese übernehmen wolle; denn durch das Mknoritälsgutachten ist in den Willen der Landgemeinden gar Nichts gesetzt; wenn es gefährdet ist, bleibt es gefährdet, es mag das Majoritäts- oder das Minori tätsgutachten angenommen werden, und nur dann kann Billig keit eintreten, wenn aüch den Gemeinden freier Wille gelas sen ist. Freiherr v. Friesen: Ich muß doch bemerken, daß es ein großer Unterschied ist, ob die Rittergüter ihren Beitrag mit an hie Gemeinde entrichten, und daß sich dann die Summe dcch sehr bedeutend erhöht, die sie zu vertreten haben. Referent Bürgermeister Schill: Das gebe ich zu, aber eben darum, wenn eine Gefahr da ist, muß man es auch in den Willen der Gemeinde setzen, ob sie es annehmen wolle. v. Polenz: Mir scheint die Sache auf einem sehr einfa chen Satze zu beruhen; früher gab der Rittergutsbesitzer seine Steuer allein ab, und durchaus nicht melirt mit der Gemeinde; es wird ihm durch das Gesetz etwas Neues aufgedrungen, folg lich muß er auch das Recht haben, zu sagen, ob er Lust hat, sich dieses Aufdringen gefallen zu lassen, da eine unbedingte Nothwendigkeit dazu nicht vorhanden ist. Der Herr Staats minister hat schon erklärt, daß es am Ende keine großen Schwie rigkeiten habe, bedeutende Summen, die es allemal von einem Rittergüte sein müssen, bei der Bcz'rkssteuereinnahme in Em pfang zu nehmen. Es ist auch das von selbst vorauszusetzen;
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