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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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dm Herrn von Westenberg, rin Antrag auf Errichtung solcher Anstalten gestellt, von beiden Kammern unterstützt, und dazu vor läufig 5,000 fl. bewilligt. - Ebenso günstig sprachen sich die Stande des Königreichs Württemberg darüber aus. Auch wird die Nothwendigkeit der Errichtung solcher An stalten von dem großherzoglich hessischen Oberstudienrath Schmitt- Henner bei Errichtung drr Realschule in Michelstadt anerkannt. Es befindet! sich dergleichen Realanstalten auch bereits in Merlin, Braunschweig, Gotha, Erfurt, Karlsruhe, Darmstadt u. s. w., welche sich eines sehr glücklichen Gedeihens erfreuen., UnsermVaterlande fehlt bis jetzt ein Realgymnasium/denn das Vitzthum- Blochmannsche in Dresden und die Realschule in Leipzig können hier nicht in Betracht kommen, weil ersteres mehr eine Privat- und Pensionsanstalt, letztere aber zu wenig um fassend ist. Das dringendeBedürfniß einer solchen Anstalt sei derhohen Staatsregierung gewiß nicht entgangen, und Petent hoffe im Vertrauen auf die Liberalität derhohen Ständeversammlüng, daß die Zeit nicht mehr fern sein werde, wo auch in unserm Sachsen ein Realgymnasium als Vorbildungsanstalt für die zweite Classe von Gelehrten gegründet werden wird, welches für einen großen Lheil der Staatsbürger so segensreich wirken und zugleich einen Ausweg bieten werde, um zahlreiche, nach höherer Bildung stre bende junge Leute von der sogenannten Studiersucht abzuziehen, Und durch Darbietung von ebenfalls auch wissenschaftlicher Be lehrung zu höherem Berufe der Ueberfüllung des Gelehrtenstan des vorzubeugen, zugleich aber auch talentvolle Köpfe andern Berufsarten zuzuweisen, wo sie nicht minder nöthig sind, und öfters ihr Lebensglück besser finden, als bei jenen, Petent sucht nun ferner noch nachzuweisen, daß all IH. eine solche Anstalt auf Kosten des Staats errichtet werden müsse. Er sagt: wolle män annehmen, daß aus dem Bezirk einer einzigen Stadt oder eines einzigen Districts soviel junge Leute dem Nealgymnasio zugeführt werden könnten, als zur Füllung desselben nöthig sind, so könne man es allerdings den betreffenden Communen überlassen, die Errichtung und Erhaltung solcher Schulen ins Werk zu setzen; da man aber voraussetzen kann und muß, daß ein Realgymnasium von allen Landestheilen benutzt werden wird, so fällt die Sorge für Errichtung und Erhaltung desselben auch dem Staat anheim. Billigkeitsgründe sprechen ohnehin schon dafür, daß, da der Staat schon so bedeutende Opfer für die meisten Gymnasien, so wie für niedere und höhere Gewerbschulen und durch reichliche Dotirung der Forst-, Berg- und Militärakademie, und dadurch die Mittel zur Bildung der.sich diesen Fächern widmenden jungen Leute bietet, er auch Etwas für die so zahlreiche zweite Classe der Gelehrten thun und wenigstens eine solche Bildungsanstalt auf seine Kosten übernehmen werde. - Von einzelnen Communen oder Privaten würden wohl nur wenige im Stande sein, die nicht unbeträchtlichen Kosten der er sten Einrichtung zu bestreiten. Auch könne der Staat eine viel zweckmäßigere Wahl der Lehrer treffen, und er habe viel eher Ge legenheit, bei einer etwa stattgefundenen unglücklichen Wahl das betreffende Individuum an eine Stelle zu versetzen, an welcher dasselbe mit größerem Nutzen wirken könne. Endlich würde aber auch unstreitig eine solche Anstalt, welche unter specieller Aufsicht des Staats stünde, ein viel größeres Vertrauen bei allen Staats bürgern genießen, als eine Privatanstalt, auch müsse der hohen Staatsregierung selbst daran gelegen sein, einen unmittelbaren Einfluß auf eine Anstalt auszuüben, in welcher ein größer Kheil seiner künftigen Beamten gebildet werden soll. Diese nämliche Ansicht habe man bei den oben erwähnten Anstalten in Preußen Braunschweig, Darmstadt u. s. w. ebenfalls gehabt. Der hohen Staatsregierung und den hohen Vertretern des Volks werde die Bildung der Staatsbürger gewiß weit höher stehen, als die Rücksicht auf einen immer nur mäßigen pecmstä- ren Verlust. Sollten die vorgebrachten Gründe für die Nothwendigkeit der Errichtung von wenigstens, einem Nealgymnasio auf Kosten des Staats als schlagend angesehen werden, so wäre noch sälV. zu zeigen, auf welche Weise eine solche Anstalt zweckmäßig einzu richten sei. Ob der nun vorgelegte Plan der Einrichtung einer solchen Unterrichtsanstalt vielleicht noch einiger Abänderungen bedürfen werde, steyt Petent der nähern Erwägung anheim. Nach seiner Ansicht müsse das zu errichtende Realgymna sium eine vom Sprachgymnasto vollständig getrennte, für sich bestehende Anstalt sein. Was die Lehrverfassung betrifft, so dürfe der Schüler, wenn der Unterricht in den mit Rücksicht für den künftigen Beruf dessel ben gewählten Wissenschaften, wie z. B. Mathematik und Natur wissenschaften,. fruchtbringend sein solle, nicht in zu jungen Jah ren auf die Schule kommen, da bei einem gründlichen Studium dieser Wissenschaften schon ein etwas gereister Verstand, eine be reits geübte Urtheilskraft vorausgesetzt werden müsse, es würde daher das Alter von 13 —15 Jahren das passendste sein. Der nöthige Unterricht vor diesen Jahren könne am besten austeinem gewöhnlichen Gymnasio erlangt werden. Mit jun gen Leuten in den eben angegebenen Jahren könne dann auf dem Nealgymnasio das Studium der Realwiffenschaften gleich gründlich beginnen, und es könnten dann in einem Jahre mehr Kenntnisse gesammelt werden, als früher in vielen, auch könne dann schon leichter zu beurtheilen sein, ob ein junger Mensch zu seiner fernern Ausbildung ein Sprach-oder ein Realgymnasium zu wählen habe. Der ganze Cursus auf dem Nealgymnasio würde auf vier Jahre festzusetzen und in vier Elasten einzutheilen sein, zu deren jeder ein Jahr oder zwei Semester erforderlich wären, daher denn auch die Aufnahme neuer Schüler jährlich nur ein Mal stattsinden könne. Jede Classe müßte ihren besondern Classenlehrer haben. Was nun die Unterrichtsgegenstände eines solchen Realgym- nasii betrifft, so rechnet der Petent dahin 1) Religion, 2) Sprachen, und zwar a) deutsche Sprache, b) lateinische, . o) französische, 6) englische, 3) mathematische Wissenschaften, als: ») reine Mathematik, b) angewandte Mathematik, «) höhere Mathematik,
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