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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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die Einnahme zu übernehmen (und sich nach dieser Zeit einer neuen Wahl zu unterwerfen)*); es steht jedoch der Gemeinde einvierteljährige Aufkündigung frei." und ich frage die Kammer: ob sie dieser Fassung ihre Zustimmung ertheilt? — Einstim - migJa. Präsident v. Gersdorf: Sodann hat die Deputation uns vorgeschlagen, auf der dritten Zeile lieber das Wort „Steuer gemeinde" für das Wort „Gemeinde" zu wählen, und ich frage die Kammer: ob sie damit einverstanden ist? — Einstim- migJa. > Präsident v. Gersdorf: Ferner hat uns die Deputation «ä 4 eine Fassung vorgeschlagen. Referent Bürgermeister Schill: Ich will diese Fassung zu 4 noch einmal vortragen, weil das Minoritätsgutachten ange nommen ist; sie lautet: „Zu dieser Vergütung haben die nicht zum Gcmeindeverband gehörigen Ritter und die denselben nach §. 20 unter 5 der Landgemeindeordnung gleichzuachtenden Güter, welche nach §. 30 der Steuergcmeinde bcizuzählen sind, einen mit letzterer zu vereinbarenden festen jährlichen Beitrag zu leisten und sind dagegen mit jedem Zuschläge zu den Steuereinheiten (§. 36) zu verschonen. Können sich dieselben über die Höhe des Beitrags nicht vereinbaren, so haben die Verwaltungsbehörden im geordneten Jnstanzenzug darüber zu entscheiden. - Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer diese Fas sung an?— Einstimmig Ja. - . Präsident v. Gersdorf: Sodann würde ich auf das zu kommen haben, was S. 294 unten steht, wo die Deputationen noch anführen, daß statt „gleichstehenden Güter" gesagt werden möchte: „gleichzuachtenden Güter." Staatsminister v. Zeschau: Es wird wohl noch eine Frage auf diesenZusatz zu stellen sein: „wenn und so lange solche durch den §. 36 bewilligten Procentabzug nicht vollständig gewährt wirddenn in der obigen Fassung lag dieser Zusatz nicht. Präsident v. Gersdorf: Allerdings wird darauf noch eine Frage zu richten sein. Zu 4 haben uns die Deputationen S. 294 ihres Berichtes noch anempfohlen, hinter den Worten: „zu dieser Vergütung" noch einzuschalten: „wenn und so lange sol che durch den §. 36 bewilligten Procentabzug nicht vollständig gewährt wird," und ich frage die Kammer: ob sie auch diesen Zusatz annimmt?— Einstimmig Ja. ... Präsident v. Gersdorf: Dann habe ich noch zu fragen: ob die Kammer den Ausdruck: „gleichstehenden Güter" mit dem „gleichzuachtendcn Güter" vertauschen wolle? — Einstim mig Ja. Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer §. 32, wie sie sich nun gestaltet hat, an? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Schill: §. 33. Steucrverwaltung in den Städten. In denjenigen Städten, in welchen die Städteordnung ein geführt ist, ist die Localstcuerverwaltung fortwährend durch den *) Die cingeklammerten Worte bilden das AmendementSr.Königl. Hoheit. Stadkrath in der bisherigen Maße zu führen, in den kleinen Städten hingegen, welche die Landgemeindeordnung angenom men haben, wird die Steuerverwaltung wie bei den Landgemein den nach §. 30 und 35 besorgt. Die Motive sagen: ' Je mehr bisher in den größer» Städten die Localsteuervcr- waltung im Allgemeinen mit Ordnung geführt worden, um so weniger ist eine gegründete Veranlassung vorhanden, in ihren Ob liegenheiten und Befugnissen desfalls Etwas zu ändern. Wohl aber ist bei den kleinen Städten zu besorgen, daß die Haltung und Nachtragung der Kataster nicht genau und ordentlich genug geführt werden möchte, und es ist daher Vorzvziehen, es bei den selben rücksichtlich der Steuerverwaltung wie bei Landgemein den zu halten. Der Deputationsbericht sagt: Zu §.33. Gegen die §. selbst ist Nichts zu bemerken; die zweite Kam mer hat bei derselben folgenden Antrag beschlossen: Die hohe Staatsregierung wolle auf möglichste Verein fachung der Stcuerverwaltung in den Städten hinzu wirken bemüht sein. Die Deputationen vermögen zwar zur Zeit nicht abzusehen, wie eine solche Vereinfachung herbei'zuführen sein wird, da die Haltung und Fortführung der Flurbücher und Kataster von den Städten und den Bezirkssteuereinnahmcn nach gleichen Vor schriften erfolgen muß, die Fertigung der Jahresrechnung aber die wenigste Arbeit unter den übrigen Verwaltungsgeschäften verursacht; sie wollen jedoch durchaus nicht dagegen sein, daß die hohe Staatsregierung diesen Gegenstand in Erwägung ziehe, uüd empfehlen, der zweiten Kammer beizutretcn und die ß. selbst anzu nehmen. Bürgermeister G ottsch a ld: Ich gebe anheim, ob nicht die Worte: „in der bisherigen Maße" Wegfällen möchten. Es heißt nämlich in der §. 33, daß „in denjenigen Städten, in welchen die Städteordnung eingeführt ist, die Localsteuerverwaltung fort während durch den Stadtrath in der bisherigen Maße zu füh ren." Was sollen nun diese Worte: „in der bisherigen Maße", heißen? Doch nichts Anderes, als nach den Bestimmungen, wie sie das Gesetz bisher vorgeschrieben hat; nun sollen aber alle Gesetze, die auf die Grundsteuerverwaltung Bezug haben, auf gehoben werden, und folglich scheint cs unpassend, auf die frü here Gesetzgebung durch diesen Ausdruck zurückzugehen. Uebri- gens gebe ich der Erwägung weiter anheim, ob das hohe Finanz ministerium durch diesen Ausdruck bei der Ausführung des in der zweiten Kammer beschlossenen und von unserer Deputation empfohlenen Antrags auf Vereinfachung der Grundsteuerver waltung sich nicht beengt fühlen möchte. Mein Antrag geht daher dahin, daß der Ausdruck: „in der bisherigen Maße" aus geschieden werde. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag ist dahin gerichtet, daß die Worte: „in der bisherigen Maße" ausgeschieden wer den sollen. Unterstützt die Kammer diesen Antrag? — Wird zahlreich unterstützt. Referent Bürgermeister Schill: Ich glaube, diese Worte können ohne Nachtheil stehen bleiben und Herausfallen; denn sie
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