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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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4) Naturwissenschaften, als: a) Naturbeschreibung, b) Physik, o) Chemie, 5) Geographie, 6) Geschichte, 7) Zeichnen, 8) Gesang- und Turnunterricht. Als Förderungsmittel bezeichnet der Petent 1) die zweckmäßige Wahl der Vorgesetzten, 2) die Wahl guter Lehrer und die äußere Sicherstellung derselben, 3) . die Gewährung der Mittel zur Anschaffung und Ver ¬ mehrung der Lehrapparate, 4) einige besondere Begünstigungen. Dahin gehören ») die Aussicht derjenigen jungen Leute, welche den Cursus eines Realgymnasii ganz oder größtentheils absolvirt und ein gutes Examen bestanden haben, bei der Berg-, Forst- und Militairakademie ohne Examen ausgenommen zu werden; b) die Versicherung der hohen Staatsregierung, diejenigen jungen Leute, welche ihren Cursus am Realgymnasio, so wie das letzte Examen gut bestanden haben, bei Anstel lung im Post-, Steuer-, Berg-, Forstwesen rc. vorzüg lich zu berücksichtigen; c) die Erlaubniß für solche junge Leute, welche aus der ersten Classe nach überstandenem Examen abgehen, Vorlesun gen auf der Landesunivrrsität über Cameralia, Mathe matik und Naturwissenschaften zu hören; 6) die Ausdehnung der gesetzlich ertheilten Vorzüge in Be treff des Eintritts in den Militairdienst auch auf die Schüler eines Realgymnasii; e) die Gewährung eines freien Unterrichts oder freien Mit tagstisches an arme, aber fähige Schüler, so wie die Unterstützung derselben durch Prämien, Stipendien rc. t) die Aussetzung einer bestimmten Summe als Unter stützung zu etwa vorzunehmenden Reisen der Lehrer und Schüler, vorzüglich zu Besichtigung der größten Fabrik orte unseres Vaterlandes. . Endlich wäre nun noch aäV. der Kostenpunkt zu erwägen. Hierüber hat nun Petent als ungefähren Voranschlag an gegeben, es würden nöthig sein, a) die nicht mit Zahlen benannte Anschaffung der Localität und der darin nöthigen Einrichtung, . b) für Anschaffung der unumgänglich nöthigen Bibliothek und Unterrichtsgegenstände 4,200 Lhlr. , - v) an jährlichem Zuschuß zu Erhaltung der Anstalt 2,180 Thlr. . In Rücksicht des Kostenpunktes setzt der Petent noch hinzu: diese Summe, wenn sie auch noch etwas höher steigen sollte, stehe doch gewiß in keinem Verhältnisse mit dem großen Nutzen einer solchen Anstalt, wenn man bedächte,' daß andere Anstalten viel höhere Summen in Anspruch nähmen, wie z. B. die Berg akademie 9,000 Thlr. , die städtischen Gymnasien 10,000 Thlr. rc. Petent tritt also nach alle dem nicht als Gegner der bis herigen Gymnasialbildung auf, sondern erkennt ihren Werth als I. 66. Vorbereitung für dieFacultätswissenschaften an und stellt nur die Behauptung auf, daß es in unserm Vaterlande an Gelegenheit fehle, eine zweite, Mathematik und Nnturwissmschasten als hauptsächlichen Lehrgegenstand betrachtende wissenschaftliche Bildung zu erlangen.' Unterliegt es nun wohl im Allgemeinen keinem Zweifel, daß jetzt, wo Mathematik und Naturwissenschaften im weitestem Um fang ebensowohl wie alte Sprachen und Geschichte Gegenstände wissenschaftlicher Forschungen sind und die Resultate die ser Forschungen schnell practische Anwendung im Gebiet der Industrie finden, auch wissenschaftliche Bil dung nicht mehr ein Prärogativ der sogeNanntenFacultäten ist, son- dernimmer mehr sozusagen ein Gemeingut allergebildeten Stände wird, die Gelegenheit zu Erlangung der eben bezeichneten zwei ten Gattung wissenschaftlicher Bildung ein dringendes Bedürf- niß ist, so entstand doch bei derBerathung in der Deputation die Frage, ob wirklich in Sachsen trotz der so zahlreichen Bildungs anstalten eine solche Lücke vorhanden sei, eine Frage, die vom Standpunkt der Deputation aus schwer zu beurtheilen war. Sie vernahm sich daher mit dem Herrn Kultusminister, welcher sich dahin aussprach, daß die hohe Staatsregierung rück sichtlich des Unterrichtswesens sich verpflichtet gehalten habe, zu erst die allerdringendsten Bedürfnisse ins Auge zu fassen, und daß sie deshalb noch nicht dazu gelangt sei, Veranstaltungen der von dem Herrn Petenten beantragten Art ins Leben zu rufen, daß sie aber keineswegs das Bedürfniß einer solchen Lehranstalt zu ver kennen vermöge. Uebrigens stimmt derselbe mit der Deputation ganz darin überein, daß es jetzt, nachdem Seiten der Stände schon so beträchtliche Bewilligungen zum Besten des öffentlichen Unterrichts gemacht worden/ es unangemessen sein werde, noch ein neues Realgymnasium auf Staatskosten begründen zu wollen. Nach Ansicht der Deputation kann demnach dem mehrer wähnten Unterrichtsbedürfniß nur dadurch Genüge geleistet wer den, daß entweder eine schon bestehende Lehranstalt begründet auf ihre bisherigen Fonds in ein Realgymnasium umgewan delt werde, oder daß man mit einem schon bestehenden Gymna- sio Parallelclaffen realistischer Art verbinde. . Da nun aber die Deputation sich nicht in dem Fall befindet, beurtheilen zu können, welcher von diesen beiden Vorschlägen sowohl in wissenschaftlicher als in finanzieller Hinsicht mehr Vor- theile darbietet, gleichwohl aber der Ansicht ist, daß es wün- schenswerth sei, daß Etwas im'Sinne des Petenten geschehe, so räth sie der verehrten Kammer an, dem Beschluß der zweiten Kammer, welcher dahin geht, diese Angelegenheit der hohen Staatsregierung zur Erwägung zu empfehlen, beizutreten, je doch in der Voraussetzung, daß .dieser Beschluß die Erwägung beider soeben angedeuteten Vorschläge in sich fasse. Der Beschluß der hohen zweiten Kammer ist folgender: die Petition an die hohe Staatsregierung abzugeben und dieselbe zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob beiden im Lande bereits bestehenden Unterrichtsanstalten solche Einrichtungen zu treffen sein möchten, wodurch dem an geregten Bedürfniß auf genügendeWeife abgeholfen wer den könne. Referent«. Heynitz: Ich muß mir nun noch eine kleine Bemerkung erlauben. Es ist dieser Beschluß eigentlich nicht der Beschluß der zweiten Kammer, sondern das Gutachten der jensei tigen vierten Deputation. Der Beschluß der zweiten Kammer geht blos dahin, die Petition zur Erwägung an die hohe Staats--' regierung abzugeben. 3
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