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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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sprechen, daß mit einer verhältnkßmäßig kleinen Summe durch Steuererlasse ost Einzelnen eine sehr große Wohlthat erzeigt werde. Deshalb habe ich mich für den Wegfall der Steuererlasse nicht erklären können, und werde auch dem gemäß stimmen. Prinz Johann^ Ich habe mich auch schon entschlossen, mich für den Wegfall der Steuererlasse zu entscheiden. Aber nach reiflicher und genauer Prüfung bin ich überzeugt, daß ich dem' Beschlüsse der zweiten Kammer und dem Vorschläge der Deputation völlig bcitreten muß. Ich theile zwar die Ansicht des Sprechers vor mir, daß man eine Wohlthat, die man nicht Allen erzeigen kann, deshalb nicht auch dem Einen ent ziehen müsse. Hier gestaltet sich aber die Sache anders. Hier müssen die, welchen jene Wohlthat nicht zu Lheil werden kann, noch die Wohlthat für Andere übertragen. Sie haben also den Schaden und müssen außerdem noch den Schaden Anderer über tragen. Es handelt sich aber auch nicht darum, den Steuerer laß gänzlich abzuschneiden, er ist noch immer in ausgedehnter Maße in dem Vorschläge einer Paragraphe enthalten, aber ec ist ganz in das Ermessen des Finanzministerii gestellt, und nur auf die Fälle, wo ein wirkliches Bcdürfnkß eintritt. Der wich tigste Grund, welcher mich bestimmt hat, der Ansicht der geehr ten Deputationen, bei welcher ich nicht betheiligt bin, beizutreten, liegt darin, daß sich das Verhältniß gegen früher ganz verändert hat. Früher hatte jedes Grundstück im ganzen Complexe die Steuer aufbrkngen müssen, jetzt liegt die Steuer auf den Par- cellen. Wird der Grundsatz, der früher auf das ganze Grund stück angcwendet wurde, nunmehr auf die einzelnen Parcellen angewendet, so kann eine einzelne Parcelle, wo der Hagel Scha den zugcfügt hat, auf den Steuererlaß Anspruch machen, wäh rend ein Anderer zwar auf dem ganzen Complexe einen unbedeu tenden Schaden rücksichtlich der einzelnen Parcellen gchabt hat, aber dessen Schaden im Ganzen genommen bedeutend gewesen ist, und welcher nun einen Steuererlaß nichthätte. Der Steuer erlaß scheint keinen andern Aweck gehabt zu haben, als den, die Steuerpflichtigen nicht zu drücken und incontribuabel zu machen. 'Dieser Zweck wird aber nicht erreicht^ wenn der Steuererlaß nur auf die einzelne Parcelle geht. Aus diesen Gründen muß man wohl für die Ansicht der Deputationen stimmen. Es kommt noch dazu, daß das Argument, welches der geehrte Sprecher gebraucht hat, daß der Steuererlaß nicht eine bedeutende Summe betrage, künftig nicht mehr Platz greift. Denn wenn für die Parcellen gegeben wird, so wird der Steuererlaß sich bedeutend vermehren. Ich kann also der Kammer nur empfehlen, im Principe den Deputationen beiz? treten. v-Posernr Ich theile die Ansicht des Herrn v. Heynitz und setze dem noch hinzu: ich kann in der vorgeschlagenen Ein richtung keine Gleichheit, sondern nur eine Ungleichheit finden, eine Begünstigung der Stätte gegen das platte Land. Näm lich sämmtliche Besitzer von Wohnhäusern erhalten bei Brand unglück Steuererlaß- Denn dann, wenn das Haus abbrennt, fehlt das Steuerobject, und es ist also notorisch, daß sie keine Steuer zu bezahlen haben. Der Grundbesitzer aber auf dem Lande, dessen Scheune abbrennt und der in den in der Scheune aufgehäuften Früchten möglicherweise das ganze Steuerobjrct verliert, zahlt nach wie vor seine vollen Steuern,. und erhalt nur ein Tantillum — soviel, als die Scheune Grundfläche ein nimmt und Steuercinheitsbruchtheilchen darauf haften — Erlas sen; denn Gebäude auf dem Lande zum Betriebe der Wirthschast werden bekanntlich nur mach der Grundfläche besteuert, die sie cinnehmen. Ich kann mir auch nicht denken, daß die Ausmit telung des- Schadenersatzes künftig schwieriger sein werde, als bisher. In demErblanden > war bei Hagelschlag zl B. die Ausmittelung schon jetzt schwierig ünd weitläufig, in der Ober lausitz dagegen sehr einfach und kurz. Künssg werden die Lo calbehörden Croquis und! Vermessungsregister zur Hand haben, .und so wird sich die Ausmittclung des erlittenen Schadens bei jeder einzelnen Parcelle leicht bewirken lassen, überhaupt sich das ganze Geschäft sehr vereinfachen lassen, wenn nur die Grundsätze, nach denen dabei verfahren werden soll, cinfach und practisch. sind. Die Ermächtigung der hohen Staatsregierung zu Steuererlassen in der von der Deputation vo>geschlagenen Maße ist nur für den Fall gänzlicher Mitrellosigk.il und Aimuth ausgesproch.m; wer also, wenn er ein Landgrundsiück besitzt, nicht bettelarm ist, mag ihn auch ein noch so großes Unglück betroffen haben, kann künf- rig keinen Steuererlaß mehr bekommen, während der reichste Be sitzer eines Wohnhauses, esses Palastes in der Stadt, wenn es durch Feuer oder sonst auf einige Zeit zum Bewohnen unbrauch bar wird, auch Nicht einen Pfennig an Steuern zu bezahlen hat. Man gibt dem Dinge nur einen andern Namen, es heißt dann nicht Steuererlaß, sondern es heißt, das Steuerobject fehlt. Bei den Bewohnern des platten Landes, wenn sie Landwirth- schaft betreiben, die ohnehin nur zu oft mit den Stürmen der Natur zu kämpfen haben, wird der Steuererlaß, auch wenn alle ihre Wirthschaftsgebäude mit der gesammelten Ernte, Vieh, Schiff und Geschirr durch Feuer vernichtet sind, wenn Hagel, Viehsterben und sonst Unglück und noch so großer Verlust sie be trifft, wird Steuererlaß, nur eintreten können, wenn derselbe sonst weiter keinen Groschen mehr im Vermögen hat, wo ohne hin das Sprüchwort gilt: wo Nichts ist, hat der Kaiser das Recht verloren. Aus diesen Gründen bin ich für den Entwurf der hohen Staatsregierung, und gegen die Ansicht der. zweiten hohen Kammer, welche unsre geehrten Deputationen zu der ihrigen ge macht und adoptirt haben. Bürgermeister Hübler: Zur Berichtigung einer Aeuße- rung des geehrten Sprechers muß ich doch bemerken, daß in dem Falle, den er beispielsweise anführte, wo nämlich ein Haus in einer Sladt von Grund ausweggebrannt ist, ein Steuererlaß überhaupt gar nicht stattsindet, Und nicht stattsinden kann, weil hier das besteuerte Object verschwindet, und in diesem Falle nach 18 von dem nächsten Stcusrtermine ab, wo der veränderte Zustand eingetreten, völlige Abschreibung der Steuereinheiten erfolgen muß. Das angegebene Beispiel paßt sonach nicht auf den vorliegenden vierten Abschnitt, sondern ist lediglich nach §. 18 des Gesetzentwurfes zu beukrheilen. v. Posern: Das ist i'clem per illom; denn er gibt doch keine Steuern, »und darin finde ich eine Begünstigung.
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