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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 73. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Bürgermeister Hüb le r: Auf dem Lande, wie in der Stadt, wird da, wo das Steucrobject verschwindet, nach demselben Grundsatz, verfahren, nur werden die Steuereinheiten ganz oder theilweise hier, wie dort abgeschrieben: . Won einer Ungleichheit zwischen Stadt und Land kann nicht die Rede sein. v. Po fern: Nun dann wollen wir richtiger sagen: Be günstigung der Hausbesitzer gegen dieLandgrundstückshcsitzer; ich sagte deshalb, der Städte, weil cs auf dem Lande bloße Wohn-. Häuser ohne Verbindung mit Landbau selten gibt» Referent Bürgermeister Schill: Ich kann nicht etwas Besseres sagen/ als wie von Sr.'Königl. Hoheit bemerkt worden ist. Die Deputation hat gar nicht verkannt, daß durch diese neue Einrichtung wohl manche Klagen herv.orgerufen werden, aber sie glaubt durch den Vorschlag, den sie gethan hat, dahin gekommen zu sein, daß- eine Gleichheit stattfindet. Wenn Herr v. Posern zunächst auf die Ungleichheit zwischen Haus - und sonstigen Grund besitzern hindeutet, so muß ich dem durchaus widersprechen. Denn ebenso gut, wie bei dem Hausbesitzer, fallt die Steuer bei dem Grundbesitzer weg, wenn das Steucrobject verschwindet, und zwar ganz .oder bis zu einem Zehntheil, und es ist nicht dabei von einem.Erlasse, sondern von der Abschreibung die Rede, weil kein Steuerobject dann mehr da ist.. Wollen Sie einen Vergleich zwischen Stadt und Land ziehen, so müssen Sie einen andern Vergleich machen, nur nicht den. Ebenso gut, wieder Landmann bei dem Hagelschlage einen Erlaß erwartet, würde der Städter ihn erwarten, wenn der Hagel ihm alle Fenster ein schlägt. Allein darüber gehe ich weg; ich glaube nicht , daß in der Deputation nur eine Stimme auf einen solchen Unterschied hindeutcn wollte, sondern die Schwierigkeit, welche sich darbictet, wenn man bei dem Steuererlasse bleibt, war es, was die Depu tationen zu ihrem Vorschläge bewogen hat. Wenn das Verhält-, niß bisher so war, daß bei dem Hagelschlage der Erlaß nur dann eintrat, wenn von den Feldern , die zu dem Gutscomplex gehör ten, über die Halste verhagelt wurde, .so würde das Verhältniß jetzt ein anderes werden, und es wurde, wenn man die Bestim mung, welche der Gesetzentwurf enthält, aynehmen wollte, eine ungeheure Ungleichheit eintreten. Der Hagelschlag solle vergütet werden, wenn über die Hälfte ruinirt ist. Denken Sie sich nun, daß bei einer kleinen Parcelle über die Hälfte verloren gegangen ist, während eine andere große Parcelle mit den schönsten Blü- then und Früchten dasteht, und dieser Besitzer würde den Erlaß bekommen, und denken Sie sich dagegen, daß eine andere Flur ganz verhagelt ist, aber nicht bis zur Hälfte. Diese ginge leer aus; das würde eine Ungleichheit sein, die nicht zu billigen wäre. Dann ist zu erwähnen, daß die Falle, welche auf Erlaß einen Anspruch geben, nur wenige der Calamitäten sind, wodurch der Ertrag ganz oder theilweise entzogen wird. Wollen wir Erlaß haben, so müssen wir weiter gehen, als der Gesetzentwurf gegan gen ist. Wenn wir speci'alisiren, müssen wir alle die Fälle auf nehmen, die auf die Ertragsfähigkeit hinwirken. Dann möchte ich darauf einen Werth legen, daß die Abgabe eine Rente ist, die nach dem Ertrage berechnet wird, wie er sich nur nach einer mitt leren Bewirthschaftung herausstellt, und es kann dieseRente we ¬ der erhöht werden bei besonders fruchtbaren Jahren, noch ver mindert werden, wenn die Fruchtbarkeit sich verringert oder Miß wachs eintritt. Ebenso gut, wie wir einen Erlaß in dem letztem Falle bevorworten, müßten wir eine Erhöhung im erstem Falle eintreten lassen. Treten besondere Unglücksfälle ein, so ist durch die ! Zusatzparagraphe, wclchedieDeputationen empfohlen haben, in der That genügend gesorgt, und es läßt sich vonderMilde des hoben Finanzministerii erwarten, daß in prägnanten Fällen zum Be- sten der einzelnen Steuerpflichtigen von der Ermächtigung Ge- brauch gemacht werde. Hierdurch wird eine Gleichheit herbei geführt, die wir bei Specialisirung der Fälle nicht erlangen, und hierdurch, glaube ich, empfiehlt sich der Vorschlag der Dcputatio- !ncn hauptsächlich. Ich mache noch aufmerksam, daß jetzt in vie ler Beziehung dem Landmann Gelegenheit geboten ist, sich vor - Schaden zu sichern. Man wird mir einwendcn, daß ihm das wieder Geld kostet; aber ich muß bemerken, daß der Städler ebensogut gegen Brandunglück durch hoheAssecuranz sich schützen muß, und daß auch darauf bei der Abgabe nicht Rücksicht genom- I men wird. Ich würde, wenn nicht weiter gesprochen wird, an den Herrn Präsidenten die Bitte richten, vielleicht die Frage dar auf zu stellen, ob man in dem Principe mit den Deputationen einverstanden sei. , v. Posern: Trotz der sehr gewandten und gut ausgesühr-, sten Replik des Herrn Referenten behaupte ich doch immer noch Minen Satz, und begründe ihn darauf, daß der Fall, daß das .Steuerobject bei dem Landgrundstückbcsitzer ganz verschwindet, Me es bei dem Hausbesitzer durch Feuer, Einsturz und sonst der Fall ist, nie eintreten kann/ wir müßten denn wieder einmal efne Süadfluth oder ein gewaltiges Erdbeben bekommen. Darin aber hat der Herr Referent Recht, daß jetzt überhaupt mehr als sonst Gelegenheit geboten ist, sich gegen Schaden einigermaßen zu sichern und zu schützen, theils durch die Jmmobiliar-, thcils durch die Hagelvcrsicherungsgesellschaften. Ich will zu feiner Beruhigung übrigens nochsagen,daß ich, trotz meinerOppositivn, für die Deputation stimmen und keinen ihr entgegcntrctendrn Antrag stellen werde, aber nur aus andern, hier nicht angeführten Gründen. Wenn nicht Herr v. Heynitz das Wort über dieses Thema ergriffen hätte- würde ich vielleicht ganz geschwiegen ha ben; da die Sache aber einmal zur Sprache kam, so konnte ich diese wenigen Bemerkungen nicht zurückhalten, um darzulegen, daß ich es nicht übersehen habe, daß in dem Deputationsgutach ten eine große Begünstigung für die Städte — wenn auch ver borgen — liegt, woran ich zu seiner Zeit erinnern werde. . Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung fand sich ver anlaßt, die in dem Gesetz enthaltene Paragraphe über einen zu gewährenden Grundsteuererlaß vorzulegcn, weil sie sich nicht von den bisher vorhanden gewesenen Vorschriften, namentlich in den alten Erblanden entfernen wollte. Sie hat aber kein Be denken getragen, als sich eine entgegengesetzte Ansicht in der zweiten Kammer aussprach, die ihrige aufzugeben und mit die ser sich zu vereinigen, und zwar hauptsächlich aus dem Grunde, daß, wenn die Steuererlasse, wie sie in dem Gesetz vorgeschlagen worden sind, und wie sich im Voraus nicht übersehen läßt, zu
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