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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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«n die Ständeversammlung gelangten Regierungsvorlagen in nerhalb der nächsten Wochen vollständig zur Erledigung zu bringen. Se. König!. Majestät haben daher den Schluß des ge genwärtigen Landtags auf den 21. künftigen Monats zu bestim men geruht und erwarten, daß die noch rückständigen Erklärun gen spätestens bis zum 19. desselben Monats eingehen werden, um die darauf zu ertheilenden allerhöchsten Entschließungen, soweit thunlich, noch im Landtagsabschied eröffnen zu können. - Allertzöchstdieselb en lassen den getreuen Ständen hier von andurch Eröffnung thun und bleiben denselben in Huld und Gnaden jeder Zeit wohl beigethaN. Dresden, am 2l). Juli 1843. Friedrich Äugust. (4>. 8.) Lernlmrck vor» läväsvau. Decret an die Stände, den Schluß des gegenwärtigen Landtags betreffend. 7» (Nr. 497.) Protokollcxkract der zweiten Kammer vom 14. Juli 1843, die Genehmigung der ständischen Schrift eines in geheimer Sitzung verhandelten Gegenstandes. Bürgermeister Hübler: Die Schrift ist nunmehr den ständischen Beschlüssen ganz conform abgefaßt und kann daher abgelassen werden. Präsident v. Gersdorf: Wie Ihnen aus dxn vorigen Sitzungen erinnerlich sein wird, war von dem Herrn Bürger meister Hübler, als Vorstand der zweiten Deputation, eine Be merkung zu dem jenseitigen Beschlüsse gemacht worden. Uebri- gens ist in der Schrift wörtlich das, was von dem Herrn Bür germeister bemerkt worden war, ausgenommen worden und es ist somit die Schrift wohl auch diesseits für genehmigt zu erachten. 8. (Nr. 498.) Bericht der vierten Deputation, die Be schwerde des Buchhändlers Ignaz Jackowitz zu Leipzig betreff. Präsident v. Gersdorf: Ich frage den Herrn Bürger meister Wehner, als Vorstand der Deputation, ob dieser Gegen stand ungcdruckt bleiben soll? Bürgermeister Wehner: Jedenfalls ungedruckt. Präsident v. Gersdorf: Würde nun ebenfalls auf die nächste Tagesordnung zu bringen sein. — Um Urlaub haben gebeten Herr Kammerherr v. Friesen vom 25. bis mit 28. d.M. und Herr Graf v. Hohenthal-Püchau vom 27. d. M. bis zum 6. des nächstkünftigen. Endlich hat Herr Graf v. Hohenthal- Königsbrück wegen einer unerläßlich nothwendigen Badereise nach Leplitz, deren er sehr dringend bedarf, um Urlaub vom 23. d. M. bis mit 20. August gebeten. Ich werde jedoch nicht un terlassen, ihm sofort von dem, was in dem soeben zur Vorlesung gelangten allerhöchsten Dekrete enthalten ist, Mtcheilung nach Leplitz zu machen. Indessen erinnere ich, daß der Herr Graf dieser Badereise dringend bedarf und daß es ihm daher nicht mög lich sein wird, selbst zu erscheinen. Will die geehrte Kammer daher diesen Urlaub genehmigen? — Einstimmig Ja. Referent Graf Hohenthal (Püchau): Es wird der geehr ten Kammer erinnerlich sein- daß in der letzten Sitzung eines ver meintlichen Jrrthums erwähnt wurde, der von dem Abg. v. v. Mayer in der zweiten Kammer gerügt worden war, in Be zug auf die stattgefundene Berichtserstattung der dritten diesseiti gen Deputation über die Erledigung der ständischen Anträge. Mit diesem Jrrthume hat es nun folgende Bewandtniß. In der 109. Sitzung der zweiten Kammer am 18. Juni 1840 stellte der Abg. V. v. Mayer folgende fünf Anträge: 1) „Die hohe Staats: egierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, welche Einrichtungen in den Zucht- und Arbeitshäusern namentlich in Bezug auf Kost, Arbeit, Erholung und Disciplin noch getroffen werden könnten, um den Unterschied der Arbeits hausstrafe von der Zuchthausstrafe practisch fühlbarer zu machen, und der künftigen Ständeversammlung hierüber, sowie zugleich über die in derArt. 53 des Criminalgesctzbuchs bestimmten Straf geltung und sonst etwa nölhigen. Modifikationen behusigeMit- .theilungen und Vorlage zu machen." 2) „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, ob und unter welchen Modifikationen die Gradation der Zuchthausstrafe nach einem Isten und 2ten Grade, welche sich praktisch nicht bewährt hat, auch thetisch aufgehoben, oder min destens die höhere Gattung derZuchthausstrafe Isten Grades nach Art. 53 des Criminalgesetzbuchs aufgegeben werden könne; oder, im Fall Keines von Beiden thunlich erscheinen sollte, welche an dere Einrichtungen in der Zuchthausanstalt zu treffen sein möch ten, um die nachtheiligen Folgen der den Zweck der Strafvoll streckung beeinträchtigenden anderweiten Classification der Zücht linge beider Grade nach dem System der vorgelegten Zucht- und Arbcitshausordnung abzuwenden, und hierüber der künftigen Ständeversammlung geeignete Mittheilungen und resp. Vorla gen zu machen." 3) „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, ob nicht in Bezug auf die unter o, b und c heraus gehobenen Verhaltungsmomente der Gefangenen für das Zucht haus Beschränkungen und Modifikationen eintrcten könnten, theils zu dem unter 1 gedachten Zwecke der schärferen Unterschei dung zwischen Zucht- und Arbeitshaus, theils zu dem Zwecke, den Aufenthalt im Zuchthause als ein fühlbares, nicht blos in der Freiheitsentz'ehung und der Zwangsarbeit bestehendes Nebel mehr, als bisher, erscheinen zu lassen." 4) „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht die ausgehobenen Bestimmungen der §§. 11 und 24 zu mehrer Beförderung der physischen Gesundheit der Zücht linge einer Modifikation in dem angedeuteten Sinne unterliegen könnten." 5) „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, bei Revision der Zuchthausordnung hierauf thunlrchstBedacht nehmen zu wollen." Die erste Kammer nahm diese samnnlichen Anträge in einer Abendsitzung kurz vor dem Schluffe des vorigen Landtags am 20. Juni 1840 nach einem mündlichen vorhergegangenen Berichte an, so daß materiell der ständische Beschluß ftststeht; auch er klärte der Herr Staatsmim'ffr v. Könneritz in der nämlichen
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