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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Sitzung, daß die Staatsregirrung diese Anträge in Erwägung ziehen wolle. Die jenseitige Deputation', welche mit der Revi sion der ständischen Anträge beauftragt war, übersah diesen An trag zuerst und vergaß, darüber Bericht zu erstatten, so daß der Abg. v. v. Mayer sich veranlaßt fand, bei der Discussion folgen den Antrag zu wiederholen: „Die hohe Staatsregierung zu er suchen , über die am vorigen Landtage zur Sprache gekommenen Zucht- und Arbeitshausordnungen, den Unterschied zwischen den verschiedenen Gradationen der Freiheitsstrafen, und die Abände rung des Art. 56 des Crkminalgesetzbuches die nach S. 988 der Landtagsacten Ul. Abthl. von 18H A zu erwarten gewesene Mit theilung und eventuelle Vorlage den Ständen zum nächsten Land tage zugehen zu lassen." Er stellte diesen Antrag trotzdem, daß der Herr Staatsminister v. Lmdenau und Herr Landtagscom- miffar v. Watzdorf, die'in dieser Sitzung gegenwärtig waren, er klärt hatten, daß die Regierung alle Abänderungen in der Dis- ciplin der Zuchthäuser, soweit es thunlich und in administrativer Hinsicht nützlich gewesen sei, habe eintreten lassen. Was dage gen die Abänderung des Art. 56 des Criminalgesetzbuchcs an langt, so hat das Justizministerium beschlossen, solche noch weiter in Erwägung zu ziehen, jedoch diesen Landtag, weil d'e Zeit zu kürz sei, noch keine Eröffnung an die Stande deshalb ergehen zu lassen. Nichts desto weniger machte die zweite Kammer den er neuten Antrag des Abg. v. Mayer abermals zu dem ihrigen. Indem nun also dieser Beschlust noch vom porig m Landtage her Materiell feststand, ist cs allerdings .von mir als Referenten über setzen worden, diesen Vorgang der geehrten Kammer mifzutheilen. Im Wesentlichen hat sich jedoch Nichts geändert, und es entsteht nur die Frage, ob die geehrte Kammer diesem neuerlich wiederholt gefaßten Beschlüsse beitrcten.wolle, oder nicht? Präsidentv. Gersdorf: Die geehrte Kammer hat diesen Vortrag vernommen, und ich frage: ob sie ihm beistimmen wolle? — Einstimmig Ja. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zur Ta ges ordnung übergehen können und zwar zum Vortrage des Be richts der vierten Deputation, die,Beschwerde d-'s Stadtraths' Fink zu Plauen betreffend. Ich ersuche den Herrn Referenten,! die Rednerbühne zu betreten und diesen Vortrag zu halten, Referent Domherr v. Noftitz: Der Bericht der vierten! Deputation, welcher hier denG genstand eines kurzen schriftlichen! Vortrags ausmachen wird, betrifft die Beschwerde des Stadt raths Fink zu Plauen wegen der ihm vom Justizministerio ver-' weigerten Jmmatriculation als Advocat — eine Beschwerde,! wtlche in der zweiten Kammer bereits per plurima zurückgewie-! sen worden ist. Es ist hierbei Folgendes vorauszusetzen und der > geehrten Kammer vorzntragen : Die in die Gesetzsammlung aufgenommene Verordnung des Justizministerii vom 9. Juli 1.836 enthält die Bekanntmachung derjenigen Grundsätze, welche in Betreff der Rechtscandidaten in Anwendung gebracht werden, welche zur juristischen Praxis ge-' langen wollen. ' Unter andern enthält tz. 6 dieser Verordnung die Bestim mung, daß nach legal bestandenen Prüfungen beim Justizmini- I. 74. sterio um die Jmmatriculation als Advocat nachgesucht werde» muß, welches zu seiner Zeit auf diese Gesuche Rücksicht nimmt, jedoch keinen Rechtscandidaten immatriculirt, welcher vermöge seiner sonstigen bürgerlichen Stellung dieAdvocaten- praxis überhaupt nicht betreiben darf. Zugleich wird der Verfassung gemäß jedem Rechtscandidaten von der bevorstehenden Jmmatriculation vorher Nachricht ge geben, um sich wegen seines unbescholtenen Rufes durch obrig keitliches Zeugniß auszuweisen, damit es deshalb einer anders weiten Erkundigungseinziehung nicht bedürfe. Unter Beziehung auf diese §. ward der in Plauen dermalen als Stadtrath angestcllte Fr. Gustav Sink vom Justizministerio in Kenntniß gesetzt, daß er an derReihe stehe,.als Advocat imma triculirt zu werden, mit der hinzugefügten Veranlassung, sich nach §. 6 der Verordnung vom 9. Juli 1836 durch ein obrigkeitliches Zeugniß wegen seines moralischen Verhaltens auszuweisen. Dieses Zeugniß ward eingereicht, Supplicant aber aus dem Justizministerio beschieden, daß, bevor seine Verpflichtung als Advocat angeordnet werden könne, annoch weiter nachzuweisen sei, daß ihm bei seiner dermaligen Function als Stadtrath zu Plauen, wovon das Justizministerium erst jetzt Kenntniß erlangt habe, als Ausnahme von der gleich näher 'zu erwähnenden Be stimmung der Z. 193 der allgemeinen Städteordnung, die Aus übung der juristischen Praxis nachgelassen sei. Die hier angezogene Vorschrift der allgemeinen Städteord nung ist nämlich diese: Die auf Lebenszeit angestellten Rathsmitglieder dürfen nebenbei in kein anderes amtliches Verhältniß treten und auch die juristische Praxis nicht ausüben. Die örtlichen Statuten können jedoch hierin in Folge der besondern Verhältnisse der Stadt für eine oder die andere Stelle im Stadtrathe veränderte Bestimmungen treffen. Auch können in einzelnen Fällen aufBerichfdes Stadt raths, und wenn zuvor die Stadtverordneten mit ihrem Gutachten.gehört worden, .von der Regierungs- behörde Ausnahmen gestattet werden- Der Stadtrath Fink berief sich hierauf auf den »Umstand, daß nirgend gesetzlich bestimmt sei, daß, wenn die in der Städte ordnung befindliche, zuletzt gedachte Ausnahme von der Regie rungsbehörde nicht gemacht worden, ein Rechtscandidat, welcher als Stadtrath in Pflicht stehe, nicht immatriculirt werden könne, wenn die Reihe an ihm sei. Der Interessent glaubte daher, durch Approbation seiner Prodeschriften, undweildie Reiheihn getroffen, ein jus giiuositum auf die Jmmatriculation erlangt zu haben, und wandte sich nochmals an das Justizministerium, welches cs jedoch bei der frühem Resolution bewenden ließ, indem es erwartete, daß Supplicant zuvörderst die in seiner amtlichen Stellung als Stadtrath nach §. 193 derSlädreordnung erforderliche Dispen sation beibringen werde, wenn er bei der Pwmotion Berücksich tigung verlange. Da sonach der Stadtrath Fink bei dem betreffenden Mini- fterialdepartement ohne Abhülfe geblieben war, hat sich derselbe an die Ständeversammlung gewandt, und zwar zunächst an die zweite Kammer. In seiner Eingabe hat er sich nochmals wesentlich darauf be zogen, daß es an einer gesetzlichen B stimmung ermangle, nach welcher einem Rechtscandidaten, dessen amtliche Stellung die 1*
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