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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 74. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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2) In Erwägung, daß die längere Dauer der Landtage theilweise durch die große und unverhaltnißmäßige Geschäftsan häufung, welche bei den mit Bearbeitung aller Verfassungs- und Gesetzgebungsgegenstände beauftragten ersten Deputationen stattflndes,.,veranlaßt wird, wird für zweckmäßig erachtet, künftig hin nach Ermessen der betreffenden Kammer die Zahl der Mit glieder der ersten Deputationen bis auf das Doppelte zu ver mehren und ihnen die Ermächtigung zu ertheilen/in zwei Abthei- lungen zu arbeiten, wobei erwartet wird, daß die Stände von dem hierdurch gebotenen Auskunftsmittel zu jeder Zeit Gebrauch machen werden, wenn der Umfang der Geschäfte dies erfordert Wenn nun gleich die Deputation hierbei einige nähere Bestim mungen über die Art und Weise des Zusammenwirkens zwei solcher Abtheilungcn einer Deputation und der Vertheilung der Arbeiten unter selbige vermißt, so trägt sie doch in Berücksichti gung, daß das Ermessen über, die Nothwendigkeit, eine derglei chen Maßregel zu ergreifen,, jederzeit der betreffenden Kammer Vorbehalten ist, kein Bedenken, die Zustimmung zu diesem Vorschläge zu beantragen. Präsident v. Gersddrf: Die Tribunen, meine Herren, sind geöffnet. Es ist noch unter 2 «6 0 von der geehrten De putation auf S. 327 und' 328 uns Vorträg erstattet worden, und es rathet uns dieselbe an, die Zustimmung zu diesem Vor schläge auszusprechen, Ich frage, ob, Sje der Deputation hierin bestimmen?Wich,einsii inmig bejaht.- Referent Bürgermeister v. Gross: Im Berichte heißt es weiter: In Beziehung auf den,Vorschlag unter 3) die Function des ständischen Archivars einem Beamten der zum Ressort des Gesgmmtministerii gehörigen Behörden zu übertragen, wurde der Deputation ein Protokoll der Direktorien beider Kammern vom 18. Juli mitgetheilt, in welchem die An sicht niedergelegt war, daß es zweckmäßig sein möchte, zum stän dischen Archivar eine Person zu wählen, welche entweder gar nicht im Staatsdienste stehe, oder doch ein Amt bekleide, bei welchem es ihr möglich sei§ während der Landtage und Zwischendeputationen stets im Landhause anwesend zu sein, weshalb es auch räthlich er scheine, demselben seine Wohnung imLandhause anzuweisen. Bei der Berathung hierüber konnte die Deputation sich nicht über zeugen, daß mit der Function eines ständischen Archivars außer den Landtagen und Zwischendeputationen eine so ausreichende Beschäftigung verbunden fein werde, umchieAnstellung eines eige nen, von andern Geschäften ganz freien Beamten zu rechtfertigen; sie hielt vielmehr den zweiten Vorschlag des geehrten Directorii für sachgemäßer, und räch nach Vernehmung mit dem königlichen Commifsar über die Füglichkeit, einen in den erwähnten Verhält nissen stehenden Beamten niit der Function eines ständischen Archivars zu beauftragen, an, zu dem Vorschläge der hohen Staatsregierung unter der Voraussetzung, die Zustimmung zu ertheilen, daß der qn- zustellcnde Beamte während der Landtage und etwaigen Zwischendeputationen dieser Function seine ganze Tätig keit widmen könne, ihm eine Wohnung im Landhause an gewiesen, und ein Gehalt von fünf bis sechshundert Tha- lern unter Wegfast der von dem bisherigen ständischen Archivar wahrend der ständischen Versammlungen bezo genen Tagegelder und sonstigen Bezüge ausgeworfen werde. Präsident v. Gersdorf: Die verehrte Deputation hat auf S. 328 unten in Bezug auf die Function des flämischen 'Archi vars gesagt, was in den Worten enthalten ist: „zu dem Vor schläge der hohen Staatsregierung unter der Voraussetzung, die Zustimmung zu ertheilen, daß der anzustellsndeBeamte während der Landtage und etwaigen Zwischendeputationen dieser Function seine ganze Thätigkeit widmen könne, ihm eine Wohnung im Landhause angewiesen, und ein Gehalt von fünf bis sechshundert Thalern unt r Wegfall der von dem bisherigen ständischen Ar chivar während der ständischen Versammlungen bezogenen Tage gelder und sonstigen Bezüge ausgeworfen werde/' und ich frage die Kammer: ob sie hierin die Ansicht der Deputation theile? — Wird gegen I Stimme (Bürgermeister Schill) bejaht. Referent Bürgermeister v. Groff: L. Wenn endlich von der hshen Staatsregierung annoch die ständische Erklärung über das allerhöchste Dccret vom 20. No vember v. I., die Einreichung won Petitionen an den Landtag betreffend, erfordert wird, so ist hierbei zu bemerken, daß nach dem Eingänge des erwähnten Dccrets von der ersten Deputation der ersten Kammer sofort darüber unter dem 29. November Bericht erstattet worden ist, (Landtagsacten, Beil, zur II. Abth. S. 129) und daß bei der am 10. December darüber gehaltenen Bera thung, in welcher die Kammer dem Gutachten ihrer Deputation vollständig beitrat, (II. Abth. S 38 flg.) nach der ausdrückli chen Erklärung des königl. Commissars, die Staatsregierung mit den Anträgen der Deputation allenthalben einverstanden gewe sen ist,, und in dem, was die Deputation zu 1 b in Vorschlag ge bracht hat, eine sehr zweckmäßige Verbesserung gefunden hat, übrigens auch der Ansicht gewesen ist, daß dieser Gegenstand blos zur innern Kammerpraxis gehöre, und eben deshalb keine Erklä rung auf das Decret verlangt worden sei. Da hiernach bei dem vollkommenen Einverständnisse der Staatsregierung und der er sten Kammer die in dem allerhöchsten Decrete enthaltene Aeu- ßerung, es sei die Voraussetzung, daß die Stände keinen An stand nehmen würden, dem vorerwähnten Decrete nachzugehen, nur theilweise in Erfüllung gegangen, sich auf die Beschlüsse und das Verfahren der ersten Kammer nicht beziehen kann, so hält die Deputation zur Zeit nicht für nöthig, einen Antrag in dieser Beziehung zu stellen, indem durch die mittelst Protokoll- extrqrts an die zweite Kammer gelangten Beschlüsse der ersten Kammer diesseits eine zum Behuf der Beantwortung des aller höchsten Dccrets genügende Erklärung abgegeben worden ist, schlägt vielmehr vor, die Erklärung der zweiten Kammer über diesen Gegen stand zu erwarten. i. . Präsident v-Gersdorf: Ich frage: ob die erste Kammer ^sich mit der zweiten nach dem Beirathe der Deputation zu verei nigen sich entschließen könne, die Erklärung der zweiten Kammer über diesen Gegenstand zu erwarten? — Wird einstimmig bejaht, Präsident v. Gersdorf:. Der Namensauf würde nun cin- zutreten haben. Ich frage: ob die verehrte Kammer dasjenige, was sie jetzt bei den einzelnen Theilen des Berichtes beschlossen hat, bei dem Namensaufruf zu bestätigen gemeint sei?
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