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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Deputation würde nun allerdings gewünscht haben, daß wo mög lich eine Vereinigung zu Stande gebracht werde, damit dieser Gegenstand nicht anderweit und ganz und gar ins Erliegen komme; aber nach den Ansichten, welche bei der letzten Verhand lung über die mindere Dringlichkeit der Angelegenheit in dieser Kammer ausgesprochen worden, und in Rücksicht auf eine Eröff nung des königl. Commissars in der jenseitigen Kammer hat die Deputation es nicht vermocht, ihrer Kammer den Rücktritt von 'dem gefaßten Beschluß änzuempfehlen. Es ist nämlich nach den Mittheilungen von dem königl. Herrn Commiffar (Seite 1731) «öffnet morden, daß der Gegenstand mit vielen eigenthümlichen Schwierigkeiten verknüpft sei, zu deren Erledigung sich noch wei ter ziemlich umfängliche und zeitraubende Erörterungen nöthig machten, durch welche erst eine sichere Grundlage für den künftigen Gesetzentwurf gewonnen werden solle. Das Ministeriumchoffe im Stande zu sein, dem nächsten Landtage deshalb einen Gesetz entwurfvorlegen zu können; eine ganz bestimmte Zusicherung zu ertheilen, sei aber jetzt nicht möglich, da das Ministerium nicht wissen könne, wie viel Zeit die noch vorbehaltenen Erörterungen erfordern werden, und auf welche Schwierigkeiten man stoßen könne. Das Ministerium werde gewiß das Möglichste thun, damit dieser so oft angeregte Gegenstand zur definitiven Erledi gung komme. Unter diesen Umständen glaubt daher die Depu tation, daß bei dieser Auslassung Beruhigung gefaßt werden könne, und rathet der Kammer an, dem Beschlüsse zu inhäriren, daß ein Gesetz nur für eine der nächsten Ständeversammlungen erbeten werde. , Präsidentv.Gersdorf: Wenn Nichts bemerkt wird, frage ich die Kammer: ob sie dem, was vorgctragen worden ist, beitre ten wolle? — Einstimmig Ja. Präsidentv.Gersdorf: Ich würde bitten, nunmehr den Weiten Gegenstand vorzutragen. Referent Bürgermeister Starke: Der zweite Gegenstand, von sehr umfangreichen Unterlagen begleitet, betrifft die Petitio nen, welche sowohl von dem Herrn Advocaten Blechschmidt Hier selbst, als von dem hiesigen Advocatenvereine wegen besserer Stellung des Advocatenstandes emgereicht warden sind. Es kommen hierbei Anträge in Frage, welche auch seiner Zeit die dritte Deputation der Kammer zur Annahme zu empfehlen nicht ermangeln wird; allein cs befinden sich auch zwei Anträge darun ter, welche ursprünglich von den Petenten herrühren, in dem Be richte der dritten Deputation der jenseitigen Kammer unterstützt, im Laufe der Berathungsverhandlungen aber wieder zurückge nommen worden sind. Der erste derselben geht dahin, „es soll ten alle Behörden, die zu Moderation der Gebühren der Sach walter berufen sind, angewiesen werden, bei allen Sätzen der Laxordnung nicht unter die voxgeschriebenen und nach Befinden niedrigsten Sätze herabzugehen, bei Advocatenarbeiten aber, de ren Honorirung unter Bemessung ver darauf zu verwenden ge wesenen Zeit zu beurtheilen ist, einen leitenden Maßstab vorzu schreiben, insbesondere auch den Satz Nr. 18 Cap. II der Lax ordnung zu erhöhen, und die Anmerkung nach Nr. 35 Cap. H, auf das ganze Capitel im Verordnungswege erläuternd zu er strecken." Der zweite dagegen: „Die Kammer wolle im Ver ein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregicrung ersuchen, bei Bearbeitung des erbetenen Gesetzentwurfs die Frage, ob eine besondere Pensions-Wittwen- und Waisenanstalt für den Advoca- tenstand nothwendig und räthlich sei, in Erwägung zu ziehen, und im Fall sie es so befindet, der Ständeversammlung gleichzei tig das Erforderliche vorzulegen."— Wären diese beiden Anträge Klos Eigenthum der dritten Deputation jener Kammer, so würde nach deren erfolgter Zurücknahme in dem von der dritten Depu tation dieser Kammer zu erstattenden Berichte daraus sich gar nicht weiter einzulassen sein; allein da die Petitionen, in welchen die Anträge enthalten sind, an beide Kammern gerichtet sind und es möglich wäre, daß ein oder das andere Mitglied der Kammer sich bewogen fände, einen oder beide Anträge zu dem seinigen zu machen, so glaubte die Deputation, um nicht der bisher beobach teten Kammerpraxis zuwider zu handeln, wie andurch geschieht, erst darauf antragen zu müssen, daß die gedachten Petitionen vor erst 8 Tage ausgelegt würden, und nach deren Ablauf erst zur Bearbeitung des Hauptberichts verschütten werden dürfe. Präsident v. Gersdorf: Genehmigt die Kammer, daß aus dem bezeichneten Grunde der Gegenstand ausgelegt werde? — Einstimmig,Ja. Präsident,». Gersdorf: Ich weiß nicht, ob noch ein Mit glied der Kammer Etwas zu erwähnen hat. Ehe wir zur La - gesordnung übergehen, habe ich zubemerken, daßSe.Königl. Hoheit Prinz Johann durch Unwohlsein behindert sind, zu er scheinen. Hat der geehrte Vorstand der vierten Deputation vielleicht Etwas zu erwähnen? Bürgermeister Wehner: Nein, ich habe Nichts zu er wähnen. Präsident v. Gersdorf: Noch habe ich zu bemerken, daß der Vorstand der hiesigen privilegirten Bogcnschützengesell- schaft, Herr Karl Benedictus und Herr 0. Heydenreich, die Kammer einladen, an dem Vogelschießen Lheil zu nehmen. Sie werden Karten dazu erhalten haben und ein Exemplar des Regu lativs auf dem Lisch zur Einsicht ausgelegt finden- Nächst- dem wird bemerkt, daß der, welcher das Schießen nicht selbst aus- -ben, sondern Jemandem übertragen will, Personen finden wird, welche den Auftrag mit Vergnügen übernehmen. Es ist ein Aufzeichnungsbogen beigelegt, damit die Personen, welche Lheil zu nehmen wünschen, sich aufzeichnen können. — Es ist wegen gewisser Beziehungen wünschenswerth, daß die Lagesordnung umgekehrt werde, so daß der erste Gegenstand zuletzt an die Reihe käme. Nach dieser Veränderung, womit die Herren Minister und Commissarien einverstanden sind-, wird zunächst die Petition des Buchhändlers Jackowitz vorkommen, welche der Herr Bür germeister Wehner vorzutragen die Güte haben wird. Referent Bürgermeister Wehner: Ich bemerke voraus, daß die Deputation schon srüher einen Bericht erstaitet und ein gebracht hat, worin sie der Kammer angerathen hat, der zweiten Kammer beizutreten, was auch jetzt geschehen ist; allein der Be richt war ganz kurz gefaßt und inzwischen hatte der Buchhändler Jackowitz seine neue Eingabe in die zweite Kammer eingereicht
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