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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Kammer erwähnt ward, zur seinigen machte, trug zugleich ausdrücklich darauf, an, die Eingabe als Petition der dritten Deputation zu übergeben. Das Präsidium der zweiten Kammer schlug jedoch die vierte Deputation vor, was gegen 1 Stimme angenommen ward, und sämmtliche spätere bis incl, 13. Mai» eingegangene gleichartige Eingaben — an der Zahl 20 — sind hierauf insgesammt an die jenseitige vierte Deputation gelangt, ungeachtet wohl zu erwägen war, daß die Mehrzahl dieser Eingaben, insoweit solche von Kammermitgliedern ihrem ganzen Inhalte nach zu den ihrigen ge macht worden, und zugleich Anträge auf neue Gesetze enthalten, in die Kategorie solcher ständischer Petitionen getreten waren, welche nach tz. 199 der Verfassungsurkunde zu behandeln und daher nicht als Beschwerden, sondern als Petitionen anzusehen und sonach der dritten Deputation zu überweisen gewesen wären. Zwölf von jenen 20 Petitionen, welche denselben Gegen stand umfassen und ebenfalls Gesetzesanträge enthalten, waren an die Ständeversammlung überhaupt, — mithin an beide Kammern — gerichtet. Auch von diesen Petitionen haben jen seitige Kammermitglieder wenigstens einige zu den ihrigen ge macht, und es ist zu bemerken, daß die drei letzten dieser Pe titionen, welche wörtlich gleichlautend sind, und nur von ver schiedenen Interessenten vollzogen worden, gerade diejenigen sind, welche den statu8 causas des jenseitigen Deputationsberichts ganz wesentlich begründen, indem Seite 236 ff. nach einigen über diese Jagdbeschwerden vorausgeschickten allgemeinen Bemer kungen den Inhalt gerade dieser letztgedachten Petitionen fast wörtlich in den Bericht ausgenommen hat. In Hinsicht dieser 12 Petitionen, zu denen jene 3 mit gehö ren, trat nun in Beziehung auf die erste Kammer der Umstand ein, daß solche nach der hi er bestehenden Verfassung 8Lage aus zulegen waren. Keine dieser 12 Petitionen ist aber von einem Kammermitgliede bevorwortet worden; alle 12 werden daber in der ersten Kammer gar nicht zu berücksichtigen sein, wodurch sich auch der in den diesseitigen Bericht aufznnehmende status esusso von dem jenseitigen nicht unbedeutend abweichend Herausstellen wird, da die wesentlich dabei gebrauchten und fast wörtlich aufge- nömmeNen 3 Petitionen zu den 12 gehören, welche in Beziehung auf die erste Kammer als ganz erloschen anzusehen sind. Noch ist in Beziehung auf die durch die Landtagsordnung festgestellte Verfassung anzuführen, daß ohne die Bevorwortung von Kammermitgliedern sämmtliche 20 Petitionen nach Maßgabe ß. 118 der Landtagsordnung sub § zurückzuweisen gewesen wären, da kaum angeführt, noch weniger aber nach gewiesen worden, Laß die Beschwerdeführer sich bereits an das betreffende Ministerialdepartement gewandt haben und dort ohne Abhülfe geblieben sind. Nur gelegentlich der vom Abg. Wehle übergebenen Be schwerde von 31 Dorfschaften in der Umgegend von Leipzig über den durch übermäßigen Hasenfraß angerichketen Schaden ist be hauptet worden, daß das Ministerium bereits angegangen wor den. Daß dieses aber wirklich geschehen sei, ist durchaus ohne Nachweis geblieben, und nur in dem Begleitungsschreiben des die Petition bevorwortenden Abg. Wehle, nicht aber in der Peti tion selbst von den Beschwerdeführern angeführt und nachgewie sen worden. Dieses ist aber für die Beurtheilung der hier vor liegenden Petitionen um so erheblicher, als gelegentlich der jensei tigen Kammerverhandlungen der Herr Staatsminister des In nern zugleich die Erklärung abgegeben Hat, daß in einem Zeit räume von 7 Jahren nur erst in neuester Zeit eine einzige Be schwerde über Wildschaden an das Ministerium gelangt sek, von welcher jedoch, da solche bei dieser Gelegenheit nicht speciell bezeich net worden, um so weniger mit Bestimmtheit vorauszusetzen ist, daß es eine von den jetzt fraglichen Petition en sei, zumal die vierte Deputation der zweiten Kämmer bei ihrer Berathung gar keinen königl. Commissar zugezögen hat, über jene Frage da her keine Gewißheit erlangt worden. Wendet man nun die Vorschriften der Landtagsordnung auf die hier fraglichen Petitionen an, so enthält §. 10L in Bezie hung auf Eingaben, welche sich wie die hiervorliegenden aus sprechen, die feste Bestimmung, daß solche für diePetitions-, mithin für die dritte Deputation gehören. In einem Nachsatze zu dieser Bestimmung aber heißt es: „die Kammer kann, wenn sie es zur Unterstützung einer dieser Deputationen oder sonst zur Förderung der Ge schäfte nöthig findet, für einzelne Sachen oder Classen derselben noch außerordenslicheDeputationen bestellen rc." Hierin liegt aber, daß bieder einen oder der andern Deputa tion zuzuweisenden Geschäftszweige genau .auseinandergehalten und den dazu bestimmten resp, Deputationen zugewiesen werden sollen, und daß daher das im gegenwärtigen Falle von der zwei ten Kammer beobachtete Verfahren, nach welchem die hier vor liegenden von Ständen bevo'rwortcten und Gesetzesanträge enthaltenden Beschwerden zur vierten Deputation resi lvirt wor den sind, der Landtagsordnung geradezu entgegenläuft. Die vierte Deputation findet sich daher bewogen, bei ihrer verehrten Kammer auf Verweisung der sämmtliche» fraglichen Petitionefi an die dritte Deputation anzutragen. Sie findet sich hierzu um so mehr aufgefordert, als die hier vorliegenden Be schwerden nicht nur durch die Bevorwortung von Kam me r mi t g l i e d e r n und den darin enthaltenen G e se tz e s a n t r a g zu ständischen Petitionen erhoben worden sind, sondern weil zugleich in jenseitiger Kammer der p. plurima gefaßte defi nitive Kammerbeschluß: alle 20 die Jagd betreffenden Petitionen der Staatsre gierung zur nähern Prüfung-zu übergeben, lediglich auf ständischen Antrag der beiden Abgg. v, d.. Planitz und Zische gefaßt worden ist. (Währenddes Vortrags tritt der Staatsminister v. Zesch au in den Saal.) ReferentDomherrv.Nostitz: Dies hat zuvörderst der Kam mer zum vorläufigenBeschluß vorgetragen werden sollen. Wenn dieser abfällig ausfallen sollte, würde man sich sofort an die Arbeit selbst machen. - ' Bürgermeister Wehner: Einige Worte zur Erläuterung: Zuvörderst muß ich im Namen der Deputation bemerken, daß sie mit Vergnügen sich der Sache unterziehen würde, wenn es ihr nicht bedenklich erschienen wäre, darauf cinzugehm, weil sie glaubt, daß ein Eingehen darauf der Landtagsordnung, welche die zweite Kammer in Bezug auf die innere Geschäftsführung angenommen und zu beobachten hat, entgegen sein würde. Die 20 Eingaben sind durchgängig Petitionen. Davon hat sich die Deputation überzeugt. Es ist keine von allen Eingaben bis zu dem Ministerio gelangt, mithin kann von Beschwerden die Rede nicht sein, sondern sie gehen alle dahin, daß das früher er lassene Gesetz wegen Ersatzes der Wildschaden abgeändert und
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