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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 75. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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gegeben worden waren, sind dieselben, welche in der diesmal ein gereichten Petition zu demselben Zweck angeführt sind und es wurden die damaligen Bittsteller, deren Namen sich auch jetzt wieder unterzeichnet finden, von beiden Kammern abgewiesett, und zwar nachdem sich die vierte Deputation der ersten Kammer über dieses Gesuch mit dem Herrn Finanzminister vernommen hatte, welcher dabei die Mittheilung machte, daß er aus folgen den Gründen sich nicht habe entschließen können, dem Suchen der Petenten zu entsprechen:', 1) Es bezögen die Dberchauffeewärter keinen Jahres-, son dern einen Monatsgehalt, von dem 2) die gewöhnlichen Gehaltsabzüge nicht geleistet würden; Sie würden " - 3) nicht von einer höheren Staatsbehörde angestellt und wären 4) willkürlich entlaßbar. Es waren 5) zahlreiche Clasien von Angestellten, welche in gleicher Ka tegorie mit ihnen, ja in einer höheren ständen, ausdrücklich durch das Gesetz ausgenommen, theils wären sie bei dessen Ausführung nicht berücksichtigt worden, wie z.B. dis Ex pedienten der Amtshauptleute, der Forstmeister, die Post- verwalter und Pösthalter, ingleichen ein großer Lheil des Personals der Pörzellanmanufaclur in Meißen. Dem nächst sei es 6) gar nicht die Absicht des Gesetzes von 1835 gewesen, die Staatsdiener zu vermehren und Angestellte unter deren Zahl aufzunehmen, die, wie es bei den Oberchausseewärtern der Fall sei, vor dessen Erlassung nicht als Staatsdiener betrach tet worden wären, noch würde es 7) zu einer für diö Staatscassen sehr belästigenden Consequenz führen, wenn diesem Gesuch entsprochen würde. Die damalige vierte Deputation der geehrten Kammer fand in ihrer Majorität den Beschluß des Herrn Finanzministers durch diese Anführungen vollkommen begründet, und stellte daher den Antrag, daß die Petenten mit ihrem Gesuch abgewiesen werden möchten, welchem Antrags auch mit 26 Stimmen gegen 2 beige treten wurde. Seit jener Zeit, dem Jahre 1837, haben sich nun, nach Ansicht der unterzeichneten Deputation, die Verhältnisse der Ober- chauffeewärter keineswegs so geändert, daß nicht alle im Jahre 1837 von dem Herrn Finanzminister angegebenen Ablehnungs ursachen noch jetzt volle Geltung hätten, und es geht daher die Meinung der vierten Deputation dahin, daß die geehrte Kam mer auf den Grund dieser obenangeführten Ablehnungsursachen die Petenten mit ihrem Suchen abweksen möge. Die Petition aber ist, da sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, annoch an die zweite hohe Kammer ab zugeben.' Secretair v. Biedermann: Ich habe,diese Petition und zwar aus Ueberzeugung bevorwortct, und mir liegt daher ob, die Gründe dieser BevorwortuNg anzugeben. Zuerst habe ich eini ges Bedauern über die Art und Weise auszusprechen, wie die De putation die Sache behandelt hat. Sie hat sich nämlich ledig lich auf die Gründe eingelassen, welche im Jahre 1837, als eine ähnliche Petition ün die Ständeversammlung kam, von dem Herrn Staatsttn'nister angegeben worden waren.'' Woher konnte die Deputation aber wissen, daß sich die Ansichten der hohen Staats ¬ regierung nicht in einem sechsjährigen Zeiträume geändert hätten? Die Falle sind sehr ost dagewesen, daß eine solche Aenderung der Ansichten eingetreten ist, und daher wäre es wohl angemessen ge wesen, noch einmal einen Regierungscommiffar zuzuziehen. Was nun die aufgestellten Gründe anlaNgt, so gestehe ich, daß ich mich mit keinem derselben vereinigen und keinen derselben anerkennen Änn. Erstens ist gesagt worden, die Oberchausseewärter bezö gen keinen Lahres-, sondern einen Monatsgehalt. Allerdings werden diese Gehalte monatsweise ausgezahlt, das ist aber der Fall bei allen Staatsdienergchalten; sie werden aber nach dem Jahre berechnet und sind daher so gut Jahresgehalte, wie alle übrigen. Zweitens ist gesagt worden, sie bezahlten keine Ge haltsabzüge. Hier scheint mir nun aber Ursache und Wirkung verwechselt zu sein; denn sie bezahlen sie deshalb nicht, weil sie noch nicht unter die Staatsdiener ausgenommen worden sind. Drittens wird gesagt, sie seien nicht von einer höheren Staatsbe hörde angestellt. Nun ist aber §. 1 im Staatsdienergesetz gesagt, daß es zumStaatsdienste erforderlich sei, daß das bezügliche Sub- xct entweder von Sr. Majestät dem König, oder von der dazu beauftragten Staatsbehörde angcstellt sei. Es ist jedoch nicht gesagt, daß ihn eine höhere Behörde anstellen müßte. Nun wur den die Oberchausseewärter früher von den Kreisamtshauptleuten und werden, nachdem diese aufgehört haben, von den Amtshaupt leuten angestellt, welche doch auch Staatsbehörden sind, und es ist daher kein Grund vorhanden, warum jene nicht als Staatsdiener zu betrachten wären. Es heißt ferner: sie sind willkürlich zu ent lassen. h. 5 des Staalsdiencrgesctzes handelt aber ausdrücklich von Staatsdienern, die willkürlich zu entlassen sind. Es ist die ser Classe wegen eine besondere §. in das Gesetz ausgenommen, und also auch dieser Grund nicht als schlagend zu betrachten. Der fünfte Grund ist der, daß ähnliche Kategorien vonBeamten, wie die Expedienten der Amtshauptleute und Forstmeister, die Postverwalter, Posthalter und theilweise die Arbeiter beider meiß ner Porzellanfabrik auch nicht als Staatsdiener betrachtet wür den. Was die Ersten anlangt, die Expedienten der Amtshaupt leute und der Forstmeister, sowie die Postverwalter und Pvsthal- ter, so können diese darum hier nicht zur Vergleichung angeführt werden, weil sie im Gesetze als solche benannt sind, die nicht als Staatsdiener behandelt werden; hier liegt also eine gesetzliche Entscheidung vor. Hier dagegen handelt es sich nur um die Frage, ob die Oberchausseewärter unter die Kategorien derer fal len, die als Staatsdiener bezeichnet sind. Es liegen aber auch bei jenen Personen rechtftrtigende Gründe vor, sie nicht als Staatsdiener zu behandeln, die in voiliegendem Falle nicht vor handen sind. Die Expedienten der Amtshauptleute Und Forst meister kennt die Staatsregierung gar nicht, die Gehalte werden nicht an diese, sonderä an deren Vorgesetzte ausgezahlt. Die Postverwalter sind diejenigen, die in kleinen Städten die Postver waltung zu dirigiren haben. Diese betreiben es aber meist als Nebengeschäft, und es ist ganz im Sinne des Gesetzes, daß man sie nicht als Staatsdiener betrachtet. Die Posthalter stehen in einem Verhältniß, was sehr precair ist, in einer Art vonPachtvcr- hältniß, und es liegt daher auch in der Natur der Sache, daß sie
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