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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Gerade das, was die Deputation angeführt hat, das sind solche Falle, sie bilden aber nur die Ausnahmen von der Regel. Die Regel muß aber wohl festgehalten werden dadurch, daß derjenige, welcher die Polizei zu vertreten hat, auch den Aufwand so lange tragen muß, als er nicht das Bestehen einer Ausnahme darzu- thun vermag. Der Antrag, den die zweite Kammer gestellt hat, wird daher in der Ordnung sein und ich würde mich ganz be stimmt für diesen Antrag aussprcchen. Ich muß dabei wohl nicht anders bekennen, daß, wo von einer allgemeinen Anstalt die Rede ist, wovon jedoch eine Ausnahme gemacht werden soll, dann im vorliegenden Falle die Auslösung, sowie die Besoldung der Thierärzte aus der Staatscasse entnommen werden möchte. Ich will deshalb keinen Antrag stellen. Allein daß, wenn Ausnahme stattsinden soll, es hier so sein sollte, das ist meine volle Ueber- zeugung, und ich werde daher gegen das Deputationsgutachten stimmen, welches keinen Grund für sich hat. Bürgermeister Starke: Dem Herrn Bürgermeister Wehner muß ich mir einzuhalten erlauben, daß auch auf diesen Ausweg Rücksicht genommen.worden ist. Die Deputation hat nämlich auch geglaubt- daß es das unnachtheiligste Mittel sei, wenn man jenen Aufwand auf die Staatscasse überwiese; allein man trug Bedenken, die Staatscasse mit einem solchen neuen und ihr bis her fremden Aufwande zu belasten, weil daraus leicht andere schädliche Consequenzen in Menge hervorgehen können. Mit gleichem Rechte würde dann z. B. für alle anderen allgemeinen Polizeiverwaltungszweige Unterstützung aus Staatscasse« ver- längt werden können. Nach sorgfältiger Erwägung ist die De putation zu der Ueberzeugung gekommen, daß, wenn man das dermalen gesetzlich bestehende Princip alteriren will, immer un vermeidliche Jnconsequenzen hervortreten, und daher scheint es nöthig, cs bei der gesetzlichen Bestimmung bewenden zu lassen, daß die Commun, welche die Concession zu Abhaltung eines Viehmarktes erhält, unberücksichtigt, ob sie St.ättegeld bezieht oder nicht, den unbedeutenden Aufwand zu tragen habe. Sie wird cs auch ohne Stättegeld th«n können, weil schon durch den belebten Verkehr selbst, welchen der Viehmarkt veranlaßt, der Commun Vortheile erwachsen. Freiherr v. Welck: Ich muß mich auch gegen den ausge sprochenen Grundsatz erklären in seiner Allgemeinheit, daß der jenige, welcher die Polizei an einem Orte auszuüben hat, auch verpflichtet sein sollte, alle die Kosten, welche die Ausführung po lizeilicher Verordnungen verursacht, zu tragen. Ich glaube, daß in dem Falle, von dem hier die Rede ist, nicht einmal ein Billig keitsgrund dafür sprechen kann; denn wenn bei Vichmärkten das Stättegeld von der Gerichtsherrschaft bezogen wird, so ist dies doch immer nur ein kleiner Vortheil im Vergleich zu dem Vor- theil, der dem ganzen Orte durch einen solchen Viehmarkt er wächst, da dessen Verkehr im Allgemeinen dadurch gehoben wird und ein jeder Einwohner Nutzen aus einem solchen Markte be zieht. Der obige Grundsatz würde auch in vielen andern Fällen zu großer Unbilligkeit führen, und ich erlaube mir, mich auf ein Beispiel zu beziehen, welches bei uns vorgekommen ist. Bei der Befürchtung des Hereinbrechens der Cholera nach Sachsen wur- I. 77. den in den meisten Communen sehr kostspielige polizeiliche Vor kehrungen gegen die Cholera getroffen; es ist aber damals Nie mandem eingefallen, die Kosten den Behörden zuzuschieben, welche die Polizeiaufsicht auszuüben haben. Aeußersten Falls würde man von dem Grundsatz aüsgchen müssen, daß derjenige, welcher den meisten Nutzen von den Märkten zieht, auch diese Kosten, von denen hier die Rede ist, zu übertragen habe; allein eigentlich stimme ich vollkommen mit der Ansicht überein, welche der Herr Bürgermeister Wehner zuletzt ausspräch, auch ich halte es nämlich für das Angemessenste, daß die Kosten, von denen hier die Rede ist, aus der Staatscasse übertragen werden. Präsident v. Getsdorf: Ich weiß nicht, ob noch Jemand über diesen Gegenstand sprechen will; es würde sonst der Herr Referent das Wort zum Schlüsse haben. Referent v. Heynitz: Ich kann nicht umhin, dem beizu treten, was der Herr Bürgermeister Starke schon angeführt hat. Es wurde in der Deputation vielfach diese Rücksicht besprochen, und wir stimmten darin überein, daß es wünschenswert!) sei, eine Maßregel hcrvorzurufen, durch welche der Grundsatz, daß, wer das Stättegelv einnimmt, auch die Kosten für den Thicrarzt . zu bezahlen hätte, eingeführt werde. Aber es scheint dies un ausführbar, weil Märkte existiren können, wo kein Stättegeld erhoben wird, und also eine Ungewißheit darüber eintreten könnte, , wer die Kosten in diesem Falle tragen soll. Königl. Commissar v. Funke: Es ist von der einen Seite geäußert worden, daß man davon ausgehen müsse, es sei Regel, daß die Ortspolizei auch den Aufwand zu tragen habe, der durch die Polizei veranlaßt werde. Ich erlaube mir darauf aufmerk sam zu machen, daß man wohl unterscheiden muß zwischen dem Aufwande, den die Verwaltung der Polizei erfordert, und zwi schen dem Aufwande, der durch die Maßregeln herbeigeführt wird, welche durch die Polizei eingeführt werden. Man kann, was den vorliegenden sp. ciellen Fall anlangt, nicht davon aus gehen, daß es Pflicht der Polizeibehörde sem würde, einen Thier arzt herbeizurufen, um die Untersuchung vorzunehmen, welche die Gesundheitspolizei erfordert, da nicht die unbedingte Noth- wenvigkeit vorhanden ist, daß eine solche Maßregel eintritt. Auch hat die Regierung nicht der Polizeibehörde es zur Pflicht !zu machen, einen Lh'erarzt herbeizurufen, sondern es ist durch die Instruction der Thierärzte diesen zur Pflicht gemacht worden, die V ehmärkte zu besuchen. Daher ist auch kein Grund vor handen,-der Polizei den Aufwand anzusinnen, der durch eine Maßregel veranlaßt wird, die nicht in ihrer Pflicht liegt, son dern welche die Staatsregicrung anzuordnen für angemessen be funden hat. Wenn von einer andern Seite die Meinung auf gestellt worden ist, daß es wohl am zweckmäßigsten sein dürfte, demjenigen, der das Srättegeld bezieht, es zUr Pflicht zu machen, auch den Aufwand zu tragen, der durch die Absendung des Lhierarztes und durch dieUntersuchuvg des Zustandes des Viehs entsteht, so mache ich darauf aufmerksam, daß, wie schon der Name „Statt, gllo" andsutet, dasselbe l diglich in Beziehung zu den Räumlichkeiten, w.lche für den Viehma.kt hergegeben wer den, zu stehen pflegt, daß dagegen ein Zusammenhang zwischen 1*
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