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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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-em Stättegrld und der Polizeimaßregel, die hier in Frage steht, nicht anzunehmen ist. Hierzu kommt noch eine Schwierigkeit, auf die schon vom Herrn Referenten und im Deputationsgutach ten aufmerksam gemacht worden ist, daß nämlich es Orte geben kann, wo kein Stättegcld erhoben.wird, obgleich Viehmärkte da selbst abgehalten werden. Es würde daher für diesen Fall noch eine besondere Regel aufgestellt werden müssen, und da fragt es sich, wer dann in diesem Falle als verpflichtet erachtet werden soll, den fraglichen THaler zu bezahlen. Ich kann mich daher nur für die Ansicht der geehrten Deputation erklären. . Prinz Johann: Ich glaube um so mehr, daß es unbillig sein würde, dn Commun diese Entschädigung von einem Lhaler für den Thierarzt zuzumuthen, da der Viehmarkt vielleicht nicht einmal in ihrer unmittelbaren Nähe abgehalten wird. Bürgerme'ster Wehner: Allerdings, eine Billigkeit ist nicht vorhanden, wenn man der Commun die Bezahlung zu- muthet. Wie der königl. Herr Commiffar selbst anführte, so sind die Polizeibehörden nicht verpflichtet, den Thierarzt zu den Biehmärkten zuzuziehen, sondern derLhierarzt hat die Verpflich tung, ohne Aufforderung Aufsicht zu führen; es muß daher wohl gewiß als hart vorkommek, wenn mm Jemanden das, was er nicht haben will, auch noch bezahlen lassen will. Präsident v. Gersdorf: Ich habe nur noch um die Wie derholung der Worte zu bitten, welche Se. Königl. Hoheit bean tragt haben. . ' PrinzJohann: Ich trage darauf an, daß der Antrag der zweiten Kammer mit der Veränderung angenommen werde: daß in Orten, wo Stältegeld erhoben werde, der fragliche Aufwand von demjenigen, der das Stattegeld erhebe, getragen werden solle. Präsident v. Gersdorf: Die Fragstellung würde folgende sein. Ich würde erst auf gewöhnliche Weise, nicht durch Na mensaufruf zu fragen haben, ob Sie der Deputation beitreten. Sollte das nicht der Fall sein, so hätte ich dann auf den Antrag Sr. Königl. Hoheit die Frage zu stellen; würde, das Deputa tionsgutachten aber angenommen, dann tritt freilich der Fall ein, daß der Namensaufruf noch hinzukommen muß. Wenn man damit einverstanden ist, stelle ich die erste Frage so: Ist die Kam mer g-meint, dem Gutachten der Deputation, welche die Ansicht der zweiten Kammer ablehnt, beizutreten? — Dies geschieht ge gen 3 Stimmen. P. äsident v. Gersdorf: Es ist also das Deputationsgut achten angenommen, und da habe ich noch den Namensaufruf eintreten zu lassen. (Die königl. Commissarien verlassen den Saal.) Nach erfolgtem Namensaufrufe macht der Präsident den wieder eingetretenen königl. Commissarien und dem Staatsmini ster v. Kö nne ritz b^annt, daß das Gutachten der Deputation gegen 2 St mmen (0. Großmann und Bürgermeister Wehner) angenommen werden sei. Präsident v. Gersdorf: Wir würden nun zum zweiten Gegenstände unserer heutigm Tagesordnung übergehen können, auf den anderweiten Bericht der ersten Deputat.»» über die im allerhöchsten Decrete vom 2. Januar 1843 vorgelegten Gesetz entwürfe. Referent Bürgermeister 0. Gross: Bei der Abgabe des Be richtes zum Drucke waren weder die Protokolle über die deshalb in der zweiten Kammer stattgefundenen Verhandlungen, noch die stenographischen Mitthcilungen im Druck erschienen; inmittelst ist dieses jedoch wenigstens zumLheil erfolgt, und die Protokolle befinden sich S. 890 ff. der dritten Abtheilung, sowie die steno graphischen Niederschriften in Nr. 104 ff. der Landtagsmit theilungen. Der anderweite Bericht lautet zuvörderst: Nachdem die durch das allerhöchste Decret vom 2. Januar 1843 der Ständeversammlung vorgelegten Gesetzentwürfe über die Grund - und Hypothekenbücher und das Hypothekenwese», die Aufhebung der noch bestehenden stillschweigenden Hypotheken und das Vorzugsrecht der rückständigen. Abgaben im Concurs nach dem von der Deputation darüber erstatteten gutachtlichen Bericht vom 13. März 1843 (Beil, zur zweiten Abtheilung, S. 353 flg.) in der ersten Kammer in den Sitzungen vom 20., 21., 22., 23., 24., 27. und 28. März (Abth. II. S. 173flg.) in verfassungsmäßige Bcrathung gezogen waren, hat nun auch die zweite Kammer auf den von ihrer ersten Deputation unter dem s. Juli erstatteten Bericht (Beilage zur dritten Abtheilung, dritte Sammlung, Seite 693 flg.) diese Gesetzentwürfe berathen, und es liegt nunmehr der Deputation ob, die Resultate dieser dop pelten Berathung, insoweit hierbei die zweite Kammer rheils den diesseitigen Ansichten nicht beigetrcten ist, theils neue Beschlüsse gefaßt hat, der verehrten Kammer darzulegen. Es erfolgt die ses durch die unters, beigefügte Zusammenstellung der zwischen beiden Kammern vorhandenen Differenzpunkte nebst dem Gut achten der Deputation hierüber, worin jedoch alle diejenigen Be schlüsse der zweiten Kammer unerwähnt geblieben sind, welche lediglich auf Fassungsänverungen einzelner Paragraphen ohne allen wesentlichen Einfluß auf deren materiellen Inhalt sich be ziehen. Diese Beschlüsse finden sich bei den §§.4,18,22, 45, 46,59,61,75, 81, 87, 98,108,117,122,132,135,179, 208,220,240. Ob nun wohl die Deputation diese Faffungsänderungen, mit deren specieller Vorlegung sie die geehrte Kammer nicht er müden will, zum größten Theil nicht für nöthig hält, so bean tragt sie doch, denselben beizutreten, um nicht durch so unwesent liche Differenzpunkte die dringende Beschlußnahme über diese wichtigen Gesetzentwürfe zu verzögern. Referent Bürgermeister v. Gross. Ich muß es der ge ehrten Kammer anheimstellen, ob sie die spcc'.elle Darlegung der einzelnen Fassungsänderungen wünscht. Präsidentv. Gersdorf: Es erhebt sich Niemand dafür, und ich frage daher die Kammer: ob sie dem im Allgemeinen bei trete?— Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister 0. Gross: Hiernächst ist noch einiger auf den Gesetzentwurf unter I. sich beziehenden Petitionen zu g denken. 'Es hat nämlich 1) der Oberhofgerichtsrath v. Zehmen auf Graupzig in ei ner an die Ständeversammlung gerichteten und zwar zuerst bei der ersten Kammer, jedoch erst am 4. April nach Beendigung der Berathung über den G.setzentwurf eingereichten und deshalb zu folge des Protokolls vom 7. April sofort an die zweite Kammer abgegebenen Petition auf Aufrechkhaltung einer bei seinen Ge-
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