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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Referent Bürgermeister v. Gross: Es scheint zwar die Einschaltung überflüssig, weil offenbar nach dem Inhalt der §. 4 hier nur von noch bestehenden Hypotheken die Rede ist; indes sen findet die Deputation unbedenklich, diesen Zusatz aufzuneh men. Präsident v. G ersdorf: Ich frage: ob Sie auch hier bei treten wollen ?— Wird einstimmig bejaht. Referent Bürgermeister v. Gross: Beschluß der zweiten Kammer: §.5. Im zweiten Satze nach den Worten: „Mandats vom 4. Juni 1829" einzuschalten: §§.30,31,47,57,62, sowie nach den Worten: „Gesetzes vom 25. Januar 1836": §Z. 60, 61, 75,85,90. Gutachten der Deputation: §. 5. Beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob Sie hier ebenfalls beizutreten geneigt sind? — Wird einstimm igbejaht. Beschluß der zweiten Kammer: §. 5. Dem drttten Satze folgende Fassung zu geben: „Insbesondere ist er aber auch, wenn der persönliche Schuldner selbst Immobilien besitzt, durch welche die eingetragene Forderung ganz oder zum Th eil schon hinreichend sichergestellt ist, oder doch durch Eintragung in das Consensbuch, wäre dieselbe zur rechten Zeit (§; 4) gesucht worden, hätte sichergestellt werden können, zu verlangen berechtigt, daß das Eingetragene, be ziehendlich zu dem Betrage, zu welchem Er steres der Fall ist, wieder gelöscht werde. Gutachten der Deputation: §.5. Beizutreten, jedoch in Betracht, daß die Worte am Schluffe: „beziehendlich zu dem Betrage, zu welchem Ersteres der Fall ist" eine Undeutlichkeit hcrbeiführen, indem das Wort Erst eres nur auf den Fall der wirklichen, nicht aber auch der möglich gewese nen Sicherstellung bezogen werden könnte, was jedoch nicht im Sinne der abgeänderten Fassung liegen soll, statt dieser Worte zu setzen: „beziehendlich zu dem betreffend en Betrage." Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob Sie unter Auf nahme der Worte: „ beziehendlich zu dem betreffenden Betrage" auch hier beizutreten gemeint sind? — Wird einstimmig be jaht. Referent Bürgermeister v. Gross: Im Gesetzentwürfe unter Hl. lautet die §. 2: Wäre jedoch wegen älterer als dreijähriger Abgabenrück stände vor dem .... 18 .. ein gerichtliches Verfahren behufs ihrer Beitreibung eingeleitet gewesen, so können selbige, inso weit sie nicht blos auf drei, sondern auf fünf Jahre zurück nach den bisherigen Gesetzen unter den bevorzugten Forderungen gleich nach den mit vorbehaltener Hypothek v rsehenen rückständigen Kaufgeldern in Ansatz und zur Befriedigung gelangt sein würden, in eben dieser Maße auch in Concursen, die erst nach dem ..... 18.. eröffnet worden, angesetzt und befriedigt werden. Beschluß der zweiten Kammer: §.2. Nachstehende Fassung anzunehmen. „ Wäre jedoch wegen älterer als dreijähriger Abgabenrückstande vor dem ... 18 .. ein gerichtliches Verfahren behufs ihrer Beitreibung eingeleitet gewesen, so sind selbige, insoweit sie nicht blos auf drei, sondern auf fünf Jahre zurück nach den bisherigen Gesetzen unter den be vorzugten Forderungen gleich nach den mit vorbehaltener Hypo thek versehenen rückständigen Kaufgeldern in Ansatz zur Befriedi gung gelangt sein würden, mit dem Mehrbetrag in jener bisherigen Maße auch in Concursen, die erst nach dem.... 18.. eröffnet worden, anzusetzen und zu befriedigen." Gutachten der Deputation: §2. Beizutreten. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob auch Sie, meine Herren, hier beitreten wollen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Gersdors: Wir haben nun den ganzen Gegenstand abgethan. Ich erlaube mir nun, meine Herren, die Tagesordnung für morgen 11 Uhr zu geben, wo uns der an- derweite Bericht der ersten Deputation, den Gesetzentwurf über die Theilbarkeit des Grund und Bodens und Anlegungen neuer Nahrungen betr., vorgetragen werden wird. Ich ersuche Sie, morgen um 11 Uhr zu dem angegebenen Gegenstände sich gefäl ligst wieder hier zu versammeln. Schluß der Sitzung 12 Minuten nach 1 Uhr. Druck und Papier von B, G. Teubner in Dresden. Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel.
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