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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 66. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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aus dem Universitätsvermögen die Zustimmung der Ständever- sammlung zu verlangen, wurde, weil damit eine Principfrage sehr nahe verbunden war^ hauptsächlich aus dem Grunde auf den Vorschlag ihrer zweiten Deputation in eine andere Fassung gebracht, damit diese Principfrage umgangen werde, und solcher gestalt ist auch dieser dritte Antrag von der Kammer angenommen worden. Man hatte ferner bei dieser Gelegenheit die Bewilli gung einer Summe von 10,000 Lhlr. zu Ueberbauung des Mittelgebäudes des Paulknums von der Gewährung .eines An trags auf ein Nachpostulat von 15,000 Lhlr. abhängig gemacht, was zur Verlegung des Convictes in ein besonderes Gebäude als ein Bedürfniß für die Universität bezeichnet wurde, und endlich wollte man die Berathung des Budjets für die Universität ab hängig machen von der beifälligen Erklärung der hohen Staats regierung über die eben bezeichneten Anträge. Ein solches NachPostulat ist durch ein besonderes allerhöchstes Decret an die Ständeversammlung gestellt worden, die gewünschte Erklärung auf diese Anträge ist von Seiten des Herrn Staatsministers mündlich bei der Verhandlung in der zweiten Kammer beifällig ausgesprochen worden. Es haben sich daher alle Anstöße beseitigt, die theils der Berathung Und der Bewilligung der betreffenden Posten im Budjet entge- genstanden. Es hat sich nun auch der einzige, zwischen den Be schlüssen der ersten und zweiten Kammer noch übrige Differenz punkt in Beziehung auf die veränderte Fassung eines Antrages, der von mir soeben bezeichnet wurde, dadurch gehoben, daß die zweite Kammer dieser Fassung der ersten Kammer auf den Rath ihrer Deputation ebenfalls vollständig beigetreten ist, demnach steht nunmehr theils der Bewilligung dieser eben bezeichneten 15,000 Lhlr. ein Hinderniß nicht entgegen, theils sind alle be züglichen Differcnzpunkce beseitigt. Es hat jedoch bei dieser Ge legenheit die zweite Kammer auf Anrathen ihrer Deputation neuerlich annoch beschlossen, jeneAnträge in die betreffende Schrift aufzunehmen, von welchen der eine bezeichnen sollte, daß man blos zu Umgehung einer Principfrage die Fassung der ersten Kammer angenommen habe. Dieserin die Schrift aufzunehmende Antrag lautet: „Daß nämlilch die Ständeversamm lung lediglich zu Umgehung der Erörterung einer Principfrage, und ohne das von ihr beanspruchte Recht der Zustimmung zu der Verwendung des Universitätsvermögens durch dermalige Unter lassung der weitern Verfolgung desselben auf geben zu wollen, sich zu dem gedachten Anträge vereinigt habe, in der Erwartung, daß die Erfah rungzeigen werde, daß die hohe Staatsregierung diese Angelegenheit in Zukunft in einer andern Art behandeln werde, welche ein Zurückkommen auf diesen Gegenstand nicht nöthkg machen dürfte." Nun, meineHerren! ich habe zu bemerken, daß in materieller Be ziehung schon früher zwischen der ersten und zweiten Kammer in dieser Beziehung eine Differenz nicht bestand, sondern daß sich dieselbe lediglich auf die Form bezog. Ich hätte allerdings kaum geglaubt, daß es nothwendig wäre, eine solche Verwahrung m'e- I. 66. derzulegen. Es ist aber in der zweiten Kammer einstimmig be schlossenworden, und ich gebe Ihnen anheim, ob es wünschens- werth wäre, sich in dieser Beziehung wieder von der zweiten Kammer zu trennen. Die Deputation ist einverstanden, dem Be schlüsse der jenseitigen Kammer beizutreten. — Der zweite An trag in der Schrift ging dahin: „Daß in Zukunftdas Ver mögen des Frauencollegii, der Juristenfacultät und jeder Zuwachs zu dem Universitätsvermögen, insofern nicht ausdrückliche Bedingungen der Stiftung ensgegenstehen, ein und derselben Ver waltungsart, als des übrigen- Universitätsver mögens, unterworfen werd.e." Dieser Zusatz ist da durch veranlaßt worden, daß bei der speciellen Angabe über die. Verhältnisse der Uni'versitätsverwaltung im Berichte der zweiten Deputation der ersten Kammer erwähnt wurde, daß das Vermögen des Frauencollegii , der Juristenfacultät und der neuerliche Zuwachs zu dem Universitätsvermögen-der Rent- verwalterei nicht unterworfen wären. In dieser Beziehung habe ich zu bemerken, daß das Frauencollegium ein selbstständiges In stitut ist, nicht mit der Universität unmittelbar und nothwendig zusammenhängt, sind daß es lediglich im Belieben derJuristcn- facultät liegen muß, ob sie sich dieser Administration unterwerfen wolle oder nicht, und was den Zuwachs anlangt, so ist ein aus drücklicher Vorbehalt bei dem Vergleiche von 1832 von Seiten des akademischen Senates in dieser Beziehung gemacht worden, welche Umstande jedenfalls vor Ausführung des nur erwähnten Antrags besondere Verhandlungen der Staatsregierung mit dem akademischen Senate und den genannten Corporationen nothwen dig machen würden. Inzwischen da im Anträge bemerkt wor den ist, daß etwaige Bestimmungen der Stiftungen oder sonstige Verhältnisse bei einer solchen Verschmelzung jedenfalls Berück sichtigung finden müßten — auch von Seiten des Herrn Staats ministers in der jenseitigen Kammer ausdrücklich erwähnt wor den ist, daß dies allerdings nothwcndig sei und geschahen solle, — so würde es wohl unbedenklich sein, zu Vermeidung von neuen Differenzen auch hierbei den Beschlüssen der zweiten Kammer beizutreten. Der Rath der Deputation geht mithin dahin, so wohl in Rücksicht der Bewilligung der 15,000 Thaler, als auch in Beziehung auf die obenbezeichneten beiden Erklärungen in der Schrift, sich der zweiten Kammer anzuschließen. Domherr V. Günther: Es ist meine Absicht durchaus nicht, dem, was soeben durch das Organ der Deputation vor getragen worden iss, entgegenzutrcten; vielmehr werde ich für meine Person demselben beistimmen. Ich muß aber darauf auf merksam machen (was auch von dem Herrn Staaksminister in der jenseitigen Kammer erwähnt worden ist), daß in Bezug auf das Frauencollegium ganz besondere Verhältnisse, die sogar Ver handlungen mit auswärtigen Staaten'verursacht haben, obwal ten. Hinsichtlich der Juristenfacultät aber bemerke ich, daß de ren Vermögen wenigstens größtentheils dem Dicasterium, nicht der Universitätscorporation, die Facultät heißt, gehört, und daß es einen gang andern Ursprung, andere Bestimmungen, an dere Zwecke hat, als bei den andern Facultaten. Ebendeshalb 4
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