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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 78. Dresden, den 22. August 1843. Sieben und siebenzigste öffentliche Sitzung am 4. August 1843. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Nachträgliche cmderweite Benutzung der §. 123 im Gesetzentwurf, das Hypotheken wesen betr. — Zurücklegung mehrer Petitionen, Benutzung des an derweilen Berichts der ersten Deputation, das Gesetz über die Theilbarkeit des Grund und Bodens und die Anlegung neuer Nahrungen betreffend. — DieSitzung beginnt nach HlI Uhr in Gegenwart des Herrn Staatsministers v. Li nd en au,desHerrnRe,ierung^commissars v. Funkeund von33 Kammermitgliedern mir V erlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair Bürgermeister Ritterstädt, welches Seiten der Kammer ge nehmigt und von dem Herrn v. Nostitz und Herrn Domherrn v. Günther mit vollzogen wird. Auf der Registrande ist eingegangen : 1. (Nr. 515.) Anderweitcr Bericht der ersten Deputation über einen Theil des Gesetzentwurfs, den Schuldarrcst betreffend. Präsident v. Gersdorf: Er ist schon dem Drucke über geben und wird hoffentlich heute Abend noch vertbeilt werden. 2. (Nr-516.) Bericht der zweiten Deputation über den Gesetzentwurf, die durch das neue Grundsteuersystem bedingten Abänderungen der G.fttze über Ablösungen und Gemeinheits- theilungen, ingleichen Zusammenlegung der Grundstücke be treffend. Präsident v. Gersdorf: Auch dieser Gegenstand wird zugleich mit dem vorigen an Sie vertheilt werden. Am Ende der Session werde ich die Ehre haben, noch auf beide Nummern zmückzukommen.— Der Herr Graf v. Einsiedel hat ein dringen des Geschäft, was ihn abhä'lt, heute zu erscheinen; indessen wenn es ihm irgend möglich ist, daß er es abzukürzen vermag, wird er noch in der Mitte der Session erscheinen. Herr 0. Gross wird uns vielleicht noch Etwas vorzutragen haben. Referent Bürgermeister v. Gross: Es ist in dem Berichte, den ich gestern über den Gesetzentwurf, das Hypolhekenwesen be treffend, vorgetragen habe, aus Versehen eine§. unerwähnt ge blieben, die in der zweiten Kammer eine Veränderung erlitten hat. Es ist die §i 123, welche so lautet: Auch ohne Nachweisung einer dieser Ursachen des Erlöschens der Hypotheken kann die Löschung einer in das Grund - und Hy- l. 7S. pothckenbuch eingetragenen Forderung oder eine Minderung der eingetragenen Summe verlangt werden, entweder auf Grund der Einwilligung des Inhabers der Forderung, oder auf Grund eines rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses. Die Deputation der zweiten Kammer hat nicht für noth- wendig gehalten, hier des Falles der Einwilligung des Inhabers der Forderung in Löschung oder Minderung derselben im Grund- und Hypothekenbuche besonders zu gedenken, da von der Ver zichtleistung des Inhabers schon in §. 103, 104 die Rede ist, und, wie im jenseitigen Dcputationsbericht bemerkt ist, die Grenze, wo der völlige oder theilweise Verzicht auf eine hypothekarische Forderung aufhört und die Einwilligung des Inhabers derselben auf Löschung oderMinderung dieser Forderung anfängt, so scharf ist, daß allerdings die Grenzlinie nur sehr schwer zu erkennen sein möchte. Sie hat deshalb beantragt, die Worte: „entweder auf Grund der Einwilligung des Inhabers der Forderung oder," in Wegfall zu bringen. D:e Herren Reg'erungscommissarien haben sich damit einverstanden erklärt und die zweite Kammer hat den Wegfall dieser Worte genehmigt. Die Deputation war der An sicht, daß man ebenfalls beitreten möchte, da auf die Fälle, wo auf Grund der Einwilligung des Inhabers der Forderung die Hypothek ganz oder theilweise gelöscht wird, die Vorschr'ften in den erwähnten §§. 103 und 104 wegen der Verzichtleistung mit zu beziehen sind. Ich würde daher der geehrten Kammer Vor schlägen, der zweiten Kammer bei dieser Abänderung beizu treten. Präsident v. Gersdorf: Wollen Sie hier der zweiten Kammer beitreten? — EinstimmigJa. ' Präsident v. Gersdorf: Es wird nun in dem heutigen Protokolle noch aufzunehmen sein. Secretair Bürgermeister Rktterstädt: Es ist zu bemer ken, daß eine ausgelegte Petition, nämlich die des Advocatenver- cines zu Dresden und der Advocaten zu Budissin und Zittau, die zu verbessernde Stellung der Advocaten in Sachsen betreffend, nun 8 Lage ausgclegen hat — vom 26. Juli bis gestern — aber Niemand erklärt hat, dieselbe in den Punkten, in welchen die zweite Kammer nicht darauf eingegangen ist, zu seiner Sache zu machen. Präsident v. Gers dorf: Es würde genügen, die Petition hier beizulegcn. — Wir können nun, wenn sonst von keiner Seite Etwas bemerkt wird, zur Tagesordnung übergehen, ich habe daher Se. Königl. Hoheit zu ersuchen, geneigtes! den Vortrag der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Theilbarkeit 1
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