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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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legen sei, indem in der Zwischenzeit Dismembrationen stattge funden haben könnten. In einem solchen Falle würden jedoch, wenn die eingeschalteten Worte stehen bleiben, ohne Schwierig keit dem im Grund - und Hypothekenbuche enthaltenen Komplex die seit Erlassung des Gesetzes davon getrennten Steuereinheiten hinzugerechnet werden können. Wird nun hierdurch die Idee des Gesetzes reiner durchge- fübrt, finden sich ferner jene Worte schon in Z. 1 des Gesetzes nach ständischem Vorschlag, so glaubt die Deputation auch hier den Beitritt anrathen zu können. Zu 3. Durch diesen Vorschlag wird der Zweck des Ge setzes, eigennützigen Zerschlagungen vorzubeugen, noch vollstän diger erreicht, und es dürfte ihm daher beizustimmen sein. Eben deshalb aber zu 4. es des absoluten Minimi kaum bedürfen, dessen Weg fall die Bestimmungen des Gesetzes um Vieles vereinfacht. Da jedoch die Deputation den von der zweiten Kammer be antragten Wegfall des zweiten Abschnitts nicht bevorworten kann, so muß wenigstens das in §. 11 unter 2 erwähnte absolute Mini mum auch bei bereits mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken beibehalten werden. Fiele nämlich bei sehr kleinen Grundstücken das relative Minimum geringer als IVO mR. aus, so würde man ohne allen Grund für bereits bestehende Nahrungen ein ge ringeres Areal verlangen, als für neu anzulegende. , Eine solche Bestimmung dürfte jedoch zu generalksiren und insbesondere auch auf die §. 6 erwähnte walzende Eigenschaft an- ««hmenden Grundstücke anzuwenden sein. Indem sich daher die Deputation die Einschaltung einer sol chen Bestimmung am geeigneten Orte zu beantragen vorbehält, empfiehlt sie hier der Kammer, unter gleichem Vorbehalte dem jenseitigen Beschlüsse beizutreten und die obenerwähnte Fassung der 4. §. anzunehmen. Referent Prinz Johann: Ein solcher Vorbehalt scheint nöthig, wenn jener Vorschlag der Deputation angenommen wird. Präsident v. Gersdorf: Es scheint Niemand sich zu er heben, und die Deputation rathct uns also an, unS auf der S. 393 unter 4 zu 1 darüber.... Reser,ent Prinz Johann: Es könnte wohl gleich im All gemeinen die Frage gestellt werden, unter dem Vorbehalte, der gemacht worden ist. Präsident v. Gersdorf: Da könnte ich also gleich auf die Frage am Ende des Gutachtens übergehen. Es empfiehlt uns die Deputation, unter gleichem Vorbehalte dem jenseitigen Be schlüsse beizutreten, und die oben ermähnte Fassung: „Bon ge schlossenen Grundstücken darf künftig auf einmal oder nach und nach nur so viel abgetrennt werden, daß zwei Dritth.ile der auf deren Grund und Boden, ausschließlich der Gebäude, bei Er lassung gegenwärtigen Gesetzes haftenden Steuereinheiten bei dem Stammgut verbleiben", anzunehmen. Ich frage die geehrte Kammer: ob sie hier beitrcten wolle? — EinstimmigJa. Referent Prinz Iybann: Wir kommen nun zu §. 5. Es sind hier verschiedene Punkte, und ich werde da die einzelnen Sätze vortragen. — Punkt 1 lautet im Entwürfe nämlich so: Es finden aber in folgenden Fällen von den §. 4 enthaltenen Bestimmungen Ausnahmen statt: 1. 78. 1) bei Weinbergsgrundstücken; , ' 2) im Falle des Tausches, sofern bei nicht völliger Gleich heit der Parcellen das Grundstück, welches die kleinere erhält, sich nicht über ein Achttheil seines der Regel nach unzertrennlichen Areals verkleinert; Im Deputationsberkchte heißt es nun: Die zweite Kammer hat beschlossen, statt der Worte: -.klei nere " und „verkleinert" zu setzen r „geringere" und „verringert" und statt „ seines Areals" „feiner Steuereinheiten". Der Beitritt wird empfohlen, da es allerdings hier nicht auf -den Flachenraum „sondern auf den Werth desselben nach Steuer einheiten ankommen soll. Präsident v. Gersd orf: Ich frage nun: ob Siediefe bei den Veränderungen, die uns die Deputation anzunehmen anra- thet, wirklich annehmen wollen? — EinstimmigJa.. Referent Prinz Jo hann: Zu Punkt 4 will die zweite Kammer statt: . „An Orten, wo Handelsgättnerei getrieben wird, zum Zweck des Betriebs derselben" setzen: . - „Zum Zweck des Betriebs der Handelsgärtnerei". Da jedoch diese Bestimmung, wenn sie so gefaßt würde, über ihren Zweck hinausgehen und zur Umgehung deS Gesetzes Veran lassung geben könnte, indem sich die Wahrheit des Vorgebens, daß der Betrieb der Handelsgärtnerei Zweck der Dismembration sei, im Voraus meist gar nicht beurtheilen lassen wird,so empfiehlt die Deputation hier, beim Entwurf zu beharren. Referent Prinz Johann: Es scheint nämlich der Entwurf die Ansicht festgehalten zu haben, für solche Orte, wo Handels gärtnerei betrieben wird, eine Ausnahme zu machen, aber derje nige, der sagt: Ich will ein Grundstück acguiriren, um Handels gärtnerei zu betreiben, nicht im Allgemeinen diese Ausnahme gel tend machen könne. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation räth uns zu Punkt 4 an, bei dem Entwürfe zu beharren. Ich frage die Kam mer: ob sie das thun wolle? — Einstimmig Ja. Referent Prinz Johann: Punkt 5 heißt im Entwürfe so: 5) bei Abtrennungen zu Erbauung neuer Wohnhäuser, in- söfern den diesfalls im zweiten Abschnitte dieses Gesetzes aufge stellten Bedingungen Genüge geleistet wird, und ein auf andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfniß an Wohnungen am Orte vorhanden ist. Im Berichte heißt es: Zu Punkt 3. Die zweite Kammer hat den Wegfall der Worte: - „insofern -7- geleistet wird" beantragt. Da dieser Beschluß mit dem von der Deputation nicht zu bevorwortenden Wegfall des zweiten Abschnitts zusammenhängt, so müssen die Unterzeichneten auch hier den Beitritt wider- rathen. Referent Prinz Johann: Ich würde Vorschlägen, diesem Punkt auszusetzen, bis über den 2 Hauptabschnitt Beschluß ge faßt worden ist. Es ist das blos die Folge von jenem Beschlüsse.' 1*
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