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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,1.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028227Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028227Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028227Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 78. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll66. Sitzung 1443
- Protokoll67. Sitzung 1469
- Protokoll68. Sitzung 1489
- Protokoll69. Sitzung 1515
- Protokoll70. Sitzung 1535
- Protokoll71. Sitzung 1565
- Protokoll72. Sitzung 1593
- Protokoll73. Sitzung 1619
- Protokoll74. Sitzung 1641
- Protokoll75. Sitzung 1663
- Protokoll76. Sitzung 1677
- Protokoll77. Sitzung 1685
- Protokoll78. Sitzung 1711
- Protokoll79. Sitzung 1723
- Protokoll80. Sitzung 1749
- Protokoll81. Sitzung 1763
- Protokoll82. Sitzung 1771
- Protokoll83. Sitzung 1801
- Protokoll84. Sitzung 1817
- Protokoll85. Sitzung 1847
- Protokoll86. Sitzung 1873
- Protokoll87. Sitzung 1911
- Protokoll88. Sitzung 1947
- Protokoll89. Sitzung 1977
- SonstigesAnhang. Die Eisenbahnangelegenheit betreffend. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 57
- Protokoll3. Sitzung 77
- Protokoll4. Sitzung 109
- Protokoll5. Sitzung 125
- Protokoll6. Sitzung 151
- Protokoll7. Sitzung 173
- Protokoll8. Sitzung 195
- Protokoll9. Sitzung 217
- Protokoll10. Sitzung 233
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Ge,rsdorf: Wir würden daher jetzt darüber hinweg gehen. Referent Prinz Johann: Zu Punkt 7. ») die erste Kammer wolle statt „zu allgemeinen wirthschafrlichen Zwecken" setzen: „zu wirtschaftlichen Verbesserungen". Die zweite Kammer ist zum Entwurf ('s. Nr. 112 der Mit teilungen, II. Kammer, S. 2705) zurückgekehrt, und die De putation empfiehlt das Fallenlassen des Antrags, da sich hier alle mal doch soviel beurteilen lassen wird, ob der angegebene wirt schaftliche Zweck nicht ein bloßer Vorwand sei. Präsident v. Gersdorf: Wollen Sie nach dem Vorschsage -erDeputation den Antrag fallenlassen? —Einstimmig Ja. Referent Prinz Johann: b) Die zweite Kammer hatferner beschlossen, unter Weg fall der Worte: „dafern -—-—- beträgt" > (fi Nr. 112der Mitthl., II. Kammer, S- 2705) am Schlüsse beizufügen: „Es darf jedoch aus allen 1—7 angeführten Gründen aufeinmal oder nach und nach nicht mehr als ein Achttheil der §. 4 für vom Stammgute unzer trennbar erklärten Steuereinheiten abgetrennt wer den." Wenn, wie die jenseitige Deputation beabsichtigte, es sich hierblos um eine deutlichere Fassung des Punktes 7 handelte, so würden die Unterzeichneten damit vollkommen einverstanden sein. Die Generalisirung der Beschränkung auf alle übrigen Punkte der §. 5 scheint ihr jedbch bedenklich und unnöthig. Abgesehen nämlich davon, daß Punkt2 schon das Nöthige specieller darüber enthalt, so würde eine solche Beschränkung bei Punkt 4 und unter den angenommenen Verhältnissen bei Punkt5 ganz unthunlich, bei Punkt 1 mindestens überflüssig sein, und bei Punkt 3 und 6 den'Äbfichten der gemachten Ausnahme allzu hindernd in den Weg treten. Die Deputation empfiehlt daher die jenseitige Fassung, jedoch unter Vertauschung der Worte: „von 1 — 7" , . mit den Worten: „diese unter 7". Fürstv. Schönburg: Ich bin einverstanden, daß bei ei nigen Punkten, namentlich bei Punkt 4, die Beschränkung des Zusatzes der zweiten Kammer nicht recht passend sein würde. Dagegen wünsche ich, daß er jedenfalls auf Punkt 5 mit erstreckt würde, denn in den großen Fabrikdörfern würde man immer be haupten können, daß des Andranges der Bevölkerung halber neue Nahrungen gebaut werden müßten. Wozu soll es aber führen, wenn die verhältnißmäß-g geringe Zahl von großen Grundstücks besitzern am Ende ganz verschwindet und die Gemeinden dadurch ihrer wichtigsten Stützen beraubt würden? Ich würde mir da her das Amendement erlauben, daß vor „7" noch gesetzt würde „5" und vielleicht auch noch „3", da ich glaube, daß auch bei der Handelsgärtnerei eine solche Beschränkung zweckmäßig sei. - Präsident v. Gersdorf: Der Antrag Sr. Durchlaucht ging dahin: daß vor „7" noch „3" und „5" eingeschoben werden möchte. Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird zahlreich unterstützt. Referent Prinz Johann: Ich habe den Antrag nicht un terstützt, und ich muß bekennen, daß kch ihn, was den Punkt „3" betrifft, etwas bedenklich finde. Nämlich wenn man bei der Fassung des Entwu fs stehen bleibt, so glaube ich, hätte es kein Bedenken, weil an solchen Orten gewöhnlich Handklsgartnerei betrieben wird. Bei „5" geht mir ein minderes Bedenken bei, als bei Punkt 3, obgleich ich dir dringende Nothwendlgkeit darin weniger finde, weil es auf die Punkte beschränkt wird, wo ein aus andere Weise nicht zu befriedigendes Bedürfniß des'Dorfs vor handen ist. Ist das aber nicht vorhanden, dann wird man sich nicht weigern, Dispensation dazu zu ertheilen. Fürst v. Schönburg: Ich sollte glauben, daß gerade, weil Dispensation in dringenden Fällen ftattsinden kann, es umso unbedenklicher wäre, den Zusatz der zweiten Kammer stehen zu Wen. Vicepräsident v. Carlowitz: Was mich anbetrifft, so trete ich dem Amendement bei. Mir kam es bei der Berathung in der Deputation nur darauf an, den Punkt 4 nicht ausgeschlossen zu sehen. In dieser Beziehung hat sich aber der Herr Antrag steller bereits selbst beschieden, daß bei Punkt 4 das Deputations gutachten ganz begründet sei. Dagegen kann man bei Punkt 3 und 5 das Amendement als angemessen erkennen. Uebrigens ist in ganz dringenden Fällen der Staatsregierung ohnehin die Dispensaticnsertheilung nachgelassen. Referent Prinz Johann: Ich würde auch bitten, daß die Punkte 3 und 5 getrennt werden. v. Polenz: Ich erlaube mir die Frage: Kommt es denn hier bei dem von Sr. Durchlaucht vorgeschlagenen Amendement darauf an, daß die Einschaltung der zweiten Kammer, daß näm lich nicht mehr als abgetrennt werden könne, auf ave andern Punkte ausgedehnt werden soll? Referent Prinz Johann: Die Sache steht so. Die zweite Kammer hat dis Beschränkung auf H auf sammtliche Punkte ausgedehnt. Die Deputation schlägt vor, sie auf Punkt 7 zu beschränken, wie es der Entwurf gethan hat, indem im Punkt 2 sich schon eine Beschränkung findet. Der Herr Antragsteller schlägt vor, diese Beschränkung auch auf Punkt 3 und 5 mit anzuwenden, also auf den Fall der Handelsgärtnerei und auf den Fall der Anlegung neuer Wohnungen. Ich habe mir schon, die Bitte erlaubt, daß beide Punkte getrennt werden. Präsident v. Gersdorf: Dem würde Etwas nicht ent gegenstehen, und ich könnte nun zur Fragstellung übergehen. Die Deputation empfiehlt hier unter dem, was sie zu Punkt 7 gesagt hat, zuvörderst das Fallenlassen des diesseitigen Antrages. Das ist bereits erfolgt, und dann wünscht die Deputation, daß am Schlüsse dcr Satz beigefügt werden soll: „Es darf jedoch aus allen I—7 angeführten Gründen auf einmal oder nach und nach mehr nicht als ein Achttheil der §. 4 für vom Stammgute unzertrennbar erklärten Steuereinheiten abgetrennt werden." Un ter Vorbehalt des Amendements Sr. Durchlaucht würde ich auf dies.n Beisatz am Schluffe die Frage stellen.
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